Am Unteren Platz Nr. 19

April 28, 2018 um 16:04 | Veröffentlicht in St.Veit | 1 Kommentar
Schlagwörter: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

Hier befindet sich heute eine gern besuchte Cafe-Konditorei, einst kurz „Der Hahn“ genannt. Es war ein gewisser Rudolf Hahn, dem 1931 an dieser Adresse das Feilbieten von Speiseeis von der Gewerbebehörde erlaubt wurde. Acht Jahre später hat man ihm das Gewerbe für Zuckerbäcker bewilligt.

1943 wechselte das Gewerbe von Vater auf Sohn Karl und 1950 kam das Gastgewerbe als Vorstufe für ein Cafehaus  hinzu. 1956 berichtet die Volkszeitung erstmals von Ausgestaltung und Eröffnung einer Cafe-Konditorei. Mit dem neu gestalteten Portal und Hausfassade war die „Erste Cafe Konditorei“ Wirklichkeit geworden.

Der über drei Geschoße reichende Bau bildet gegen den Platz hin eine zwar bescheidene,  nur dreiachsige Front, reicht dafür aber weit in die räumliche Tiefe mit bemerkenswertem Laubengang hin zum Hinterhaus, heute Botengasse 5.  Finden sich im Haus am Platz unter den Besitzern meist eher Kaufleute, besser gesagt kleinere Gemischtwarenhändler so hat das Hinterhaus  ganz anderen Zwecken gedient.  Seit ca. 1760 bis 1951 finden sich dort immer wieder Bindermeister (Fassbinder) mit Namen wie Götzinger, Grintschacher, Wieser, Premig, Dusch, Weiß, Holzer, Kienberger und schließlich mehrere Sadjak.

Interessanter hingegen ist auf der Platz Seite die Profession älteren Besitzer, so ab dem 18. Jhdt. Es ruht nämlich ein Maria Theresia  Gewerberecht auf dem Haus, eine Chirurgen-Gerechtsame. Jetzt ist beides erklärungsbedürftig, einmal der Chirurg, er war in seiner alten Bedeutung Bader oder Arzt und die Gerechtsame bewirkte, dass wer immer das Haus besaß, berechtigt war, Bader oder Arzt, zu jener Zeit eben noch als  gewerbsmäßig auszuüben oder ausüben zu lassen, entsprechende Befähigung vorausgesetzt. Tatsächlich finden sich dort seit mindestens 1719 Vertreter dieser eigenartigen Zunft. Einmal Joseph Anton Käzler, danach ein Johann Katzler, dessen Witwe Maria Anna,  und schließlich deren Schwiegersohn Franz Koller,  zuletzt ihr Enkel Josef Koller. Erst 1866 schaffte Mathias Regenfelder einen Wechsel und eröffnete hier eine Lebensmittelhandlung. Eine angesehene St. Veiter Familie verwahrt ein örtliches  Andenken an die Zeit der Bader und Chirurgen und eben genau an den oben genannten Joseph Anton. Er verfasst eigenhändig in gut lesbarer Kurrentschrift eine Heilmittelsammlung:

„Dieses Buch hat geschrieben der Joseph Käzler zu seinen Nutzen und (um) auch anderen guten Freunden einen Rat zu geben aus diesem Buch zu seiner Gesundheit von allerlei Wässer zu was für ein Kraut hat für Nutzen und wie sie zu gebrauchen sind. Anno 1710 ist das Buch geschrieben worden“. Es folgen über 40 voll geschriebene Seiten z.B. über Wurm-Wasser, Weg-Gras-Wasser, Erdrauch-Wasser, Steinbrech-Wasser usw. aber auch allgemeine Ratschläge über den Aderlass, über das kalte und warme Baden, für die Augen usw. usw. Das ganze in Leder gebunden, der Umschlag kunstvoll gedruckt, gerahmt und den Hl. Vitus im Blätterkranz mit folgender Widmung zeigend:

„Dem wohledlgestrengen Herrn Franz Joseph von Spießegg des Inneren Rath und vornehmen Eisen-Handelsherrn der alten Kaiserlichen und Landesfürstlichen Haupt-Statt St. Veith in Kärnten meinem gebietenden Herrn zu einem glückseligen Neuen Jahr  1719“

Es ist zu vermuten, beim Empfänger dieser Glückwunsch Adresse hat es sich um einen zahlungskräftigen Patienten gehandelt, dessen schwache Gesundheit noch einiges an Dankbarkeit dem Herrn Chirurgen gegenüber erwarten ließ.  Er wird wohl bald gestorben sein, denn außer einem Eintrag im Bürgerbuch scheint der Eisenhändler nirgends auf.

Hier her gehört übrigens eine weiterführende Abhandlung über das Gesundheitswesen unserer Stadt – erschienen vor Jahren in „St. Veit Communal“ folgenden Inhalts:

 

Vom Bader zum Ärztehaus

Es ist keine zweihundert Jahre her, da lag die medizinische Versorgung unserer Stadt noch weitgehendst in den Händen von Badern und Wundärzten. Wissenschaftlich ausgebildete Ärzte waren noch äußerst selten. Wundärzte, sie wurden auch „Chirurgen“ genannt, waren zugleich Inhaber eines entsprechenden Gewerbes. Solche Gewerbe konnten entweder fix mit einem Hausbesitz verbunden sein, oder auch schon ein sogenanntes Personalgewerbe darstellen, welches sich nur auf die Person bezog. Noch 1849 erging vom k.k. Kreisamt Klagenfurt eine Currende (=Rundschreiben Nr. 4715) „an sämtliche Bezirks-Obrigkeiten (Bezirksämter) und k.k. Distrikts-Physikate des Klagenfurter Kreises, betreffend die Aufhebung der Wundärzte und wundärztlichen Gewerbe“. „Die Geschichte der Medizin in Kärnten“ von Karl R.H.Frick, Klagenfurt 1987 enthält auch reichlich St.Veiter Belange. Dort erfährt man z.B. von den ersten St.Veiter Kreisphysikern (=Kreisärzten), welche eine Amtsfunktion ausübten, etwa in dieser Reihenfolge: Dr. von Widmayrsfeld, Dr. Zunzer (ab 1797), Dr. Vinzenz Buzzi (ab 1801) und Dr. Ludwig Kollin (richtig Koller! ab 1804). Daß es jedoch neben den Amtsärzten auch schon frei praktizierende, unbeamtete Ärzte in St.Veit gegeben haben muß, beweist das Testament von Frau Elisabeth von Kellerstein, geborene Sulzer vom 19. Februar 1774, in dem sich einer der Testamentszeugen Anton Ferdinand Hudelist, Physicer loci nennt.

In der Präambel der eingangs erwähnten Currende wird ausgeführt:
„Es ist anerkannt worden, daß die bisherige Bildung von Sanitäts-Individuen verschiedener Kathegorien (= aller bisher im Gesundheitswesen Tätigen) mit verschiedenen Rechten und Pflichten den Forderungen der Wissenschaft, sowie der Humanität der Regierung nicht entspreche, und zur Störung der Verhältnisse unter den Sanitäts-Individuen selbst vielfachen bedauerlichen Anlaß gebe.“ Die Fortsetzung dieser Currende kommt einer Umfrage gleich,
wie weit man „in die vorherrschende Praxis eingreifen kann und soll, ohne die verkäuflichen und radizierten chirurgischen Gewerbe zu schnell in ihrem gegenwärtigen Besitze in große und unverdiente Nachteile zu versetzen.“ Klar erkennbar ist jedenfalls der Wille nach mehr Ordnung und mehr Ausbildung im Gesundheitswesen.. Dabei gab man abschließend zu bedenken „daß sich die Medicinae und Chirurgiae Doctoren nicht immer so leicht anschicken dürften, an Orten, wo früher ein Wundarzt lebte, sich niederzulassen, also auf dem flachen Lande, und vorzugsweise in ärmeren Gegenden…..“

Dem oben letztgenannten Dr. Ludwig Koller darf hier besondere Aufmerksamkeit zuteil werden. In Verbindung mit der Geschichte des Hauses Unterer Platz 19 (heute Konditorei Schwarzfurter) läßt sich die sanitäre Entwicklung sehr gut illustrieren. Das Haus hat zwar eine relativ schmale Schauseite, die Gebäudetiefe und Architektur ist aber durchaus bemerkenswert. Schon im Steuerbuch der Stadt vom Jahre 1753 findet sich ein gewisser Katzler, Bader von Beruf. Er bewohnt und nützt das Haus alleine, d.h. ohne Mieter, weil die Zinsbewertung mit 51 Gulden sich ausdrücklich und zur Gänze für Eigennutzung versteht. Ihm folgt gemäß Häuserverzeichnis von 1775 Johann Katzler. Da laut St.Veiter Bürgerbuch schon 1664 ein gewisser Andre Käzler, Bader, neuer Bürger wurde, waren es mindestens drei Generationen, die an besagtem Orte zum Wohle der Kranken „ordinierten“. 1798 erwähnt das Bürgerbuch mit gleicher Adresse, einen F.X. Koller, Chyrurg, 37 Jahre alt, im eigenen Haus (Nr.58 alt), aus Ötting gebürtig. Dieses Ötting muß man wohl nach Bayern verlegen, denn wäre es das kleine Kärntner Ötting, hätte man den Gerichtsbezirk auch genannt. Besagter Koller hat nach Ableben des letzten Baders dessen Tochter Theresia geheiratet und mit dieser eine neue Mediziner Familie begründet. Ein zum Hause gehöriger Graben-Garten trägt noch länger die Bezeichnung „Frau Bader Kollerin Garten“ und dies, obwohl am Hause längst eine „Chyrurgen-Gerechtsame“ also ein radiziertes Gewerbe ruht. Zusätzlich besaß man das Haus Villacher Vorstadt Nr. 48 (Erlgasse 31).

Sohn Ludwig, inzwischen bereits studiert und Doktor, folgt als Mediziner nach, und dürfte zusammen mit seiner Gattin Josefine, vielleicht eine geborene Spieß im Verlaß seiner Eltern 1861 bedacht worden sein, denn beide zedieren diese Ansprüche den Erben des Peter Spieß. Ludwig ist es, von dem ein kleiner persönlicher Nachlaß im Gemeinde-Archiv aufscheint. Daraus geht hervor, daß er sich nicht nur mit medizinischen Studien, sondern auch mit Geschichte und schön geistigen Sachen befaßt hat. Darüber hinaus befindet sich im Hause Wernitznig eine handschriftliche Sammlung von „Geschichten der Stadt St.Veit in Kärnten, 1882 Collectant L.K.“ Das Interessante daran ist u.a. ein Bericht über die Entstehung des letzten Stadtbrandes von 1829. Neben einigen Gedichten, eigenen oder abgeschriebenen, führt der Chronist auch sein Geburtsdatum an und zwar den 4. Oktober 1811.

Ein weiterer Mediziner aus dieser Familie ist Dr. Josef Koller 1801 bis 1870, also wohl ein älterer Bruder des Ludwig. Er scheint auch der Besitznachfolger seiner Eltern geworden zu sein. Als er 1866 in St.Veit alles verkauft, trägt der Vertrag bereits die Datierung „Hüttenberg, 23. Februar“ Man kann sich vorstellen, aus welchen Gründen er St.Veit den Rücken kehrte und den Posten eines Werksarztes in Hüttenberg anstrebte. Man darf ja nicht vergessen, daß breiteste Bevölkerungsschichten damals noch ohne jeden Schutz vor Krankheitsfällen waren und auch nur wenige das Geld hatten, einen Arzt oder Apotheker – den es übrigens in der Stadt am Unteren Platz schon seit 1565 gibt – aufzusuchen. In Hüttenberg dagegen gab es dafür eine starke Knappschaft und bei den Eisengewerken auch noch wohldotierte, sogenannten Bruderladen, als frühe Vorläufer der späteren allgemeinen Sozialversicherung. Wer heutigen Tages von Hüttenberg in die Heft fährt, erblickt knapp hinter der Abzweigung Knappenberg ein kleines Gehöft, dieses nennt sich heute noch „Kollerhof“ und war der Wohnsitz des Werksarztes Dr. Josef Koller aus St.Veit.

Kommen wir noch kurz zurück zu Karl Frick und seiner Geschichte der Medizin. Es ist dort sehr anschaulich dargelegt, wie anfänglich nur weltliche und geistliche Fürsten, später dann die Landstände d.h. der Adel sich ausgebildete Ärzte halten konnten. Als Herzogsstadt ist St.Veit zumindest zeitweise Standort eines Arztes gewesen. Sogar der berühmte Arzt Theophrastus Bombastus von Hohenheim, genannt Paracelsus soll um 1538 herum kurzzeitig in St.Veit praktiziert haben. Die weitere Entwicklung muss man sehr differenziert sehen. Während man die Vermögenden scheinbar medizinisch gut versorgt wußte – verglichen mit heutigen Standards müßte man sie in der Rückschau wohl eher bedauern – waren die ärmeren Schichten, wenn überhaupt, nur von den sogenannten „niederen“ Heilberufen, wie Bader, Barbierer, Chirurgen und Wundärzten versorgt. Wohl setzt schon im frühen 13. Jahrhundert da und dort die Gründung von Hospitälern ein, doch waren das lange noch keine Spitäler im heutigen Sinne. Auch das Bürgerspital in St.Veit war im Grunde nur eine Verwahranstalt für Alte und Kranke. Daß es in der Friesacher Vorstadt auch ein Siechenhaus gegeben haben muß, erhellt daraus, daß die Grundstücke östlich davon schon um 1585 in Urkunden von Schloß Weyer als „unter dem Siechenhaus“ bezeichnet werden. Was das sogenannte „Lazarett“ am Eingang zum Vitusgraben, neben dem „Borghi-Stöckl“ anlangt, darf man vielleicht davon ausgehen, daß es für das in der Stadt in Garnison gelegene Militär gedient hat. Ja und der Werdegang unseres Krankenhauses der Barmherzigen Brüder ist erst recht ein langer und vielschichtiger. Von seinen einfachsten Anfängen hin zu heutiger Geltung und seinem hohen Stand des medizinischen Angebotes, ist es ein einzigartiger Erfolgsweg.
Gewiß hat eine Erörterung der modernen St.Veiter Arzt-Praxen und der zunehmenden Zahl von Fachärzten bis hin zum neuen Ärztehaus, dem momentanen Höhepunkt einer ambulanten, ärztlichen Versorgung, ausgespart zu bleiben. Doch dies wäre eine weitere Geschichte!

Werbung

Vom Bader zum Ärztehaus

Juli 1, 2012 um 15:56 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen Kommentar
Schlagwörter: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

Es ist keine zweihundert Jahre her, da lag die medizinische Versorgung unserer Stadt noch weitgehendst in den Händen von Badern und Wundärzten. Wissenschaftlich ausgebildete Ärzte waren noch äußerst selten. Wundärzte, sie wurden auch „Chirurgen“ genannt, waren zugleich Inhaber eines entsprechenden Gewerbes. Solche Gewerbe konnten entweder fix mit einem Hausbesitz verbunden sein, oder auch schon ein sogenanntes Personalgewerbe darstellen, welches sich nur auf die Person bezog. Noch 1849 erging vom k.k. Kreisamt Klagenfurt eine Currende (=Rundschreiben Nr. 4715) „an sämtliche Bezirks-Obrigkeiten (Bezirksämter) und k.k. Distrikts-Physikate des Klagenfurter Kreises, betreffend die Aufhebung der Wundärzte und wundärztlichen Gewerbe“. „Die Geschichte der Medizin in Kärnten“ von Karl R.H.Frick, Klagenfurt 1987 enthält auch reichlich St.Veiter Belange. Dort erfährt man z.B. von den ersten St.Veiter Kreisphysikern (=Kreisärzten), welche eine Amtsfunktion ausübten, etwa in dieser Reihenfolge: Dr. von Widmayrsfeld, Dr. Zunzer (ab 1797), Dr. Vinzenz Buzzi (ab 1801) und Dr. Ludwig Kollin (richtig Koller! ab 1804). Daß es jedoch neben den Amtsärzten auch schon frei praktizierende, unbeamtete Ärzte in St.Veit gegeben haben muß, beweist das Testament von Frau Elisabeth von Kellerstein, geborene Sulzer vom 19. Februar 1774, in dem sich einer der Testamentszeugen Anton Ferdinand Hudelist, Physicer loci nennt.                                                                                        

In der Präambel der eingangs erwähnten Currende wird ausgeführt:

„Es ist anerkannt worden, daß die bisherige Bildung von Sanitäts-Individuen verschiedener Kathegorien (= aller bisher im Gesundheitswesen Tätigen) mit verschiedenen Rechten und Pflichten den Forderungen der Wissenschaft, sowie der Humanität der Regierung nicht entspreche, und zur Störung der Verhältnisse unter den Sanitäts-Individuen selbst vielfachen bedauerlichen Anlaß gebe.“ Die Fortsetzung dieser Currende kommt einer Umfrage gleich, wie weit man „in die vorherrschende Praxis eingreifen kann und soll, ohne die verkäuflichen und radizierten chirurgischen Gewerbe zu schnell in ihrem gegenwärtigen Besitze in große und unverdiente Nachteile zu versetzen.“ Klar erkennbar ist jedenfalls der Wille nach mehr Ordnung und mehr Ausbildung im Gesundheitswesen.. Dabei gab man abschließend zu bedenken „daß sich die Medicinae und Chirurgiae Doctoren nicht immer so leicht anschicken dürften, an Orten, wo früher ein Wundarzt lebte, sich niederzulassen, also auf dem flachen Lande, und vorzugsweise in ärmeren Gegenden…..“

Dem oben letztgenannten Dr. Ludwig Koller darf hier besondere Aufmerksamkeit zuteil werden. In Verbindung mit der Geschichte des Hauses Unterer Platz 19 (heute Konditorei Hahn) läßt sich die sanitäre Entwicklung sehr gut illustrieren. Das Haus hat zwar eine relativ schmale Schauseite, die Gebäudetiefe und Architektur ist aber durchaus bemerkenswert. Schon im Steuerbuch der Stadt vom Jahre 1753 findet sich ein gewisser Katzler, Bader von Beruf. Er bewohnt und nützt das Haus alleine, d.h. ohne Mieter, weil die Zinsbewertung mit 51 Gulden sich ausdrücklich und zur Gänze für Eigennutzung versteht. Ihm folgt gemäß Häuserverzeichnis von 1775 Johann Katzler. Da laut St.Veiter Bürgerbuch schon 1664 ein gewisser Andre Käzler, Bader, neuer Bürger wurde, waren es mindestens drei Generationen, die an besagtem Orte zum Wohle der Kranken „ordinierten“. 1798 erwähnt das Bürgerbuch mit gleicher Adresse, einen F.X. Koller, Chyrurg, 37 Jahre alt, im eigenen Haus (Nr.58 alt), aus Ötting gebürtig. Dieses Ötting muß man wohl nach Bayern verlegen, denn wäre es das kleine Kärntner Ötting, hätte man den Gerichtsbezirk auch genannt. Besagter Koller hat nach Ableben des letzten Baders dessen Tochter Theresia geheiratet und mit dieser eine neue Mediziner Familie begründet. Ein zum Hause gehöriger Graben-Garten trägt  noch länger die Bezeichnung „Frau Bader Kollerin Garten“ und dies, obwohl am Hause längst eine „Chyrurgen-Gerechtsame“ also ein radiziertes Gewerbe ruht. Zusätzlich besaß man das Haus Villacher Vorstadt Nr. 48 (Erlgasse 31).

 Sohn Ludwig, inzwischen bereits studiert und Doktor, folgt als Mediziner nach, und dürfte zusammen mit seiner Gattin Josefine, vielleicht eine geborene Spieß im Verlaß seiner Eltern 1861 bedacht worden sein, denn beide zedieren diese Ansprüche den Erben des Peter Spieß. Ludwig ist es, von dem ein kleiner persönlicher Nachlaß im Gemeinde-Archiv aufscheint. Daraus geht hervor, daß er sich nicht nur mit medizinischen Studien, sondern auch mit Geschichte und schön geistigen Sachen befaßt hat. Darüber hinaus befindet sich im Hause Wernitznig eine handschriftliche Sammlung von „Geschichten der Stadt St.Veit in Kärnten, 1882 Collectant L.K.“ Das Interessante daran ist u.a. ein Bericht über die Entstehung des letzten Stadtbrandes von 1829. Neben einigen Gedichten, eigenen oder abgeschriebenen, führt der Chronist auch sein Geburtsdatum an und zwar den 4. Oktober 1811.

Ein weiterer Mediziner aus dieser Familie ist Dr. Josef Koller 1801 bis 1870, also wohl ein älterer Bruder des Ludwig. Er scheint auch der Besitznachfolger seiner Eltern geworden zu sein. Als er 1866 in St.Veit alles verkauft, trägt der Vertrag bereits die Datierung „Hüttenberg, 23. Februar“ Man kann sich vorstellen, aus welchen Gründen er St.Veit den Rücken kehrte und den Posten eines Werksarztes in Hüttenberg anstrebte. Man darf  ja nicht vergessen, daß breiteste Bevölkerungsschichten damals in Krankheitsfällen ohne Versicherung waren und auch nur wenige das Geld hatten, einen Arzt oder Apotheker – den es übrigens in der Stadt am Unteren Platz schon seit 1565 gibt – aufzusuchen. In Hüttenberg dagegen gab es dafür eine starke Knappschaft und bei den Eisengewerken auch noch wohldotierte, sogenannten Bruderladen, als frühe Vorläufer der späteren allgemeinen Sozialversicherung. Wer heutigen Tages von Hüttenberg in die Heft fährt, erblickt knapp hinter der Abzweigung Knappenberg ein kleines Gehöft, dieses nennt sich heute noch „Kollerhof“ und war der Wohnsitz des Werksarztes Dr. Josef Koller aus St.Veit.

Kommen wir noch kurz zurück zu Karl Frick und seiner Geschichte der Medizin. Es ist dort sehr anschaulich dargelegt, wie anfänglich nur weltliche und geistliche Fürsten, später dann die Landstände d.h. der Adel sich ausgebildete Ärzte halten konnten. Als Herzogsstadt ist St.Veit zumindest zeitweise Standort eines Arztes gewesen. Sogar der berühmte Arzt Theophrastus Bombastus von Hohenheim, genannt Paracelsus hat um 1538 herum kurzzeitig in St.Veit praktiziert. Die weitere Entwicklung muß man sehr differenziert sehen. Während man die Vermögenden scheinbar medizinisch gut versorgt wußte – verglichen mit heutigen Standards müßte man sie in der Rückschau wohl eher bedauern – waren die ärmeren Schichten, wenn überhaupt, nur von den sogenannten „niederen“ Heilberufen, wie Bader, Barbierer, Chirurgen und Wundärzten versorgt. Wohl setzt schon im frühen 13. Jahrhundert da und dort die Gründung von Hospitälern ein, doch waren das lange noch keine Spitäler im heutigen Sinne. Auch das Bürgerspital in St.Veit war im Grunde nur eine Verwahranstalt für Alte und Kranke. Daß es in der Friesacher Vorstadt auch ein Siechenhaus gegeben haben muß, erhellt daraus, daß die Grundstücke östlich davon schon um 1585 in Urkunden von Schloß Weyer als „unter dem Siechenhaus“ bezeichnet werden. Was das sogenannte „Lazarett“ am Eingang zum Vitusgraben, neben dem „Borghi-Stöckl“ anlangt, darf man vielleicht davon ausgehen, daß es für das in der Stadt in Garnison gelegene Militär gedient hat. Ja und der Werdegang unseres Krankenhauses der Barmherzigen Brüder ist erst recht ein langer und vielschichtiger. Von seinen einfachsten Anfängen hin zu heutiger Geltung und seinem hohen Stand des medizinischen Angebotes, ist es ein einzigartiger Erfolgsweg.

Gewiß hat eine Erörterung der modernen St.Veiter Arzt-Praxen und der zunehmenden Zahl von Fachärzten bis hin zum neuen Ärztehaus, dem momentanen Höhepunkt einer ambulanten, ärztlichen Versorgung, ausgespart zu bleiben. Dies wäre wieder eine andere Geschichte!

 Walter Wohlfahrt in „Sankt Veit Kommunal“

St. Veiter Goldhauben – und Nachtrag von 2012

April 12, 2012 um 09:32 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen Kommentar
Schlagwörter: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

Hier vorne rechts befand sich einst der Rößlwirt mit Saal. Lange Zeit war es der  beliebte Stand- und Festplatz  der Goldhauben und Trabanten.

 

E i n l e i t u n g

 Das bisherige Fehlen einer eigenen Vereins-Chronik ist ebenso zu bedauern, wie der weitgehendste Mangel an authentischen geschichtlichen Dokumenten aus früherer Zeit.

Eine zeitgenössische Chronistin hätte mit Sicherheit mehr an Wissen, Lokalkolorit, und Atmosphäre eingebracht, umgekehrt aber vielleicht den Nachteil gehabt, in ihrer Zeit verhaftet geblieben zu sein und die großen Linien eines so altehrwürdigen Vereines nicht annähernd zur Geltung zu bringen. Auch hätten es in dieser langen Zeit mehrere Schriftführerinnen sein müssen, was möglicherweise doch Lücken und Stilbrüche zur Folge gehabt hätte. So bleiben in der Hauptsache vier „Kassabücher“ des Vereines, die anfangs, d.h. ab 1885 spärlich, später zunehmend, wenn auch nie erschöpfend Nachricht über das Vereinsgeschehen geben. Auch vereinzelte Korrespondenzen und allerlei Schriftstücke, meist jüngeren Datums, konnten herangezogen werden. Eine Bearbeitung des reichen Fotomaterials, dieses aber ebenfalls nur selten beschriftet und datiert und nur vereinzelt in mehr oder weniger repräsentativen Alben (Nuhsbaumer, Wernitznig, P.Zechner) geordnet, war nicht vorgesehen, sollte aber unbedingt ins Auge gefaßt werden. Die oberflächliche Durchsicht führte zur Erkenntnis, daß eine systematische Zusammenschau von neuem, hier vorliegenden Text und vorhandenen Fotos durchaus geeignet sein könnte, Lücken hier wie dort noch zu schließen. Die vom Autor herangezogene und für etwaige Vertiefung empfohlene Literatur wurde fast durchwegs bei den entsprechenden Textstellen zitiert.

Zu den ungedruckten Quellen gehören: ein Manuskript von Herfried Verdino 1987 zur Stadtgeschichte, verschiedenste schriftliche Archivauskünfte und eigene Forschungen im Landesarchiv, Diözesanarchiv, Archiv der Stadt St.Veit, in diversen Pfarrmatriken sowie in den reichen Beständen des Bezirksgerichtes St.Veit (Grundbuch, Verlaßakten). Eine ganz wesentliche Hilfe bedeuteten Gespräche und Interviews mit Vereinsmitgliedern.

 Der Wunsch von Obfrau Christa Maria Ebner, einen möglichst tiefen  Blick in die Vereinsgeschichte zu wagen, getreu ihrem Wahlspruch

            „Das Gestern ehren, im Heute stehen, ins Morgen blicken“

verursacht zwar einige Mühe bei der Faktensuche, erlaubt aber zugleich, ein Jahrzehnte währendes Geschehen und Bemühen des, stets dem Wohle der Stadt und dem des Landes verpflichteten Goldhauben-Frauenvereines in einem Guß überschaubar darzustellen, zu gliedern und zu analysieren. All dies hätte kaum die Aufgabe einer permanenten Mitschrift sein können. Der statistische Teil soll verläßliche Rückschlüsse dort zulassen, wo die Quellenlage ansonsten versagen würde.

Ist es auch nicht leicht, die Tätigkeit der Goldhauben nachträglich und Schritt für Schritt in die Stadtgeschichte einzubetten, einen Versuch ist es allemal wert. Die Geschichte der Goldhauben ist und bleibt ein Spiegelbild der Geschichte der Stadt und umgekehrt. Allein die ewige Verjüngung St.Veits – hier ist nicht die rein biologische, sondern vor allem die durch Neuzuzüge von unternehmerischen Persönlichkeiten, bzw. von deren körperlich und/oder  vermögensmäßig attraktiven, wirtschaftstüchtigen jungen Bräuten gemeint – diese Verjüngung am Beispiel der Goldhauben und ihrer Ehemänner anschaulich zu machen, sollte sich lohnen.

1.  Die Zeit davor – Legende und Wahrheit

Vom einstigen, allseits anerkannten Experten der St. Veiter Stadtgeschichte, Dr. Fidelius Widmann (1899-1982) existiert eine handschriftliche Notiz aus ca. 1947/48. Demnach sei die Vereinigung der Bürgerfrauen von St. Veit aus der Liebe zum Nächsten geboren worden. Als die Pest im Lande und auch in unserer Stadt wütete, hätten tapfer Bürgerfrauen in der Krankenpflege Heroisches geleistet und Opfer an Gesundheit und Leben erbracht. Sie schlossen sich damals zu einer Vereinigung zusammen, deren Tadition von den Goldhauben-Frauen hochgehalten wird. Maria Theresia soll die Pestkranken ihrerseits besucht und den Bürgersfrauen als Dank das Recht verliehen haben, beim sonntägigen Kirchgang ein schwarzes Seidenkleid und die Goldhaube zu tragen. So weit die bisher, leider unbelegte Legende, die damit aber nicht einfach abgetan sein soll.

 Bewiesen, und nachzulesen in der „Geschichte zur Kleiderordnung“ von Gertrud Hampl-Kallbrunner, Wien 1962 ist hingegen, daß ausgehend von der 1530 erlassenen Polizeiordnung des Augsburger Reichstages, bzw. der Forderung an Kaiser Maximilian von 1518 eine Österreichische Landeskleiderordnung zu erlassen, dieses leidige Thema der Luxus-Bekämpfung für lange Zeit nicht von der Tagesordnung verschwand. 1527 erließ  Ferdinand I endlich das Gesetz über die „Neue Polizei und Ordnung der Handwerker und des Dienstvolkes der Innerösterreichischen Lande“ und 1542 erging eine Polizeiordnung u.a. gegen Fluchen, Zutrinken, Spiel und   s ü n d i g e    P r a c h t “. Die Verlautbarungen der Magistrate, das Verlesen von der Kanzel, die Androhung von Strafen, Belohnungen für Anzeiger und in Aussicht gestellte Konfiskation von teuren, vor allem von italienischen und französischen Stoffen hatten nur wenig Wirkung. Standesbewußtsein und Wohlhabenheit auch nach außen hin zu zeigen, erwies sich allemal stärker als Gebote und Verbote. Waren anfänglich dem niederen Adel golddurchwirkte Hauben samt Ketten im Werte von höchstens 200 Gulden erlaubt, so werden bald auch die städtischen Magistrate in die Pflicht genommen, darauf zu achten, daß „sowohl den Geboten Gottes, als auch den gegenwärtigen Normen der Kirche entsprochen …..jeder nach seinem Stande sich kleide! Indem einer den anderen übertrumpfen wolle, komme es zu Neid, Haß, Unwillen und Abbruch der christlichen Liebe“

 Obzwar langsam die Denkweise des Merkantilismus platzgriff, welche der Wirtschaftsbelebung das Wort redete, führte lange davor die andauernde Türkennot zur Angst, durch übertriebenen persönlichen Aufwand Gottes Strafgericht herauszufordern. 1671erging  das Leopoldinische Luxuspatent, welches die Stände in fünf Klassen einteilte und jeweils strengste Verbote aussprach.  A u s l ä n d i s c h e  gold- und silberbestickte Stoffe, Borten, Fransen etc waren dem niederen Adel und demselben gleichgestellten Personen  v e r b o t e n Der dritten Klasse, d.h. den höheren Staatsbeamten etc. blieben Samt und Seide untersagt. Die vierte Klasse bildeten die bürgerlichen Handwerker und die fünfte die Bauern. Als man 1697 noch immer auf den gewünschten Erfolg wartete, kam es zur Einführung der Luxussteuer und hier scheint in der Niederösterreichischen Steuertabelle u.a. erstmals eine „Schopfhaube“ auf. Was dies im Einzelnen gewesen sein mag, kann man nur mutmaßen, aber nach einer „Drahtlhaube“ und somit nach einer Vorläuferin unserer späteren „Goldhaube“ klingt es durchaus. Karl VI, Maria Theresias Vater, verbot 1717 alle Leichtfertigkeit in der Bekleidung, während seine Tochter 1743 in Sorge um das Seelenheil ihrer Untertanen „ehrbare Kleidung“ verlangte und die Einfuhr von gold- und silberverzierten Gewändern verbot. Inländische Ware wurde 1749 für jedermann zugelassen, 1754 das Zugeständnis aber insofern zurückgenommen, als diese Freiheit nur den oberen Ständen zukommen sollte. Erst einem Berater, namens Justi gelang es, die Kaiserin allmählich umzustimmen, indem er darlegte,   i n l ä n d i s c h e r   Luxus sei nützlich,  er fördere den Verbrauch (d.h. die Wirtschaft und damit die Steuereinnahmen), verschönere und bereichere das Vaterland – Pracht vermehre Beschäftigung – die Entwicklung der österreichischen Industrie mache es möglich, alle Arten kostbarer Stoffe etc. im Inlande selbst herzustellen. 1766 schließlich sah die Kaiserin von der Erlassung weiterer Kleiderordnungen endgültig ab. „Jeder konnte nun tragen, was er sich kaufen wollte und leisten konnte!“ Von Privilegien ist im vorzitierten Druckwerk allerdings nicht die geringste Rede.

 Grundsätzliches über den ursprünglichen Zweck der Frauenhaube, deren Weiterentwicklung von der einfachen Leinen- zur Bodenhaube bis hin zur Goldhaube findet man im österreichischen Standardwerk von Franz Carl Lipp „Goldhaube und Kopftuch“ OLV-Buchverlag, Linz 1980. Dieses Werk gipfelt insbesondere in der Beschreibung der sogenannten „Linzer Haube“ und in der Erwähnung der modernen oberösterreichischen Organisationsformen  n a c h  1945. Auch hier fehlt jeder Hinweis auf irgendwelche  Privilegien der Kaiserin. Sehr wohl weiß Lipp bereits von den frühmittelalterlichen Grabfunden bei Villach-Judendorf, in deren Folge goldbestickte Textilreste von Bändern und Borten zu Tage gefördert worden sind. Gleichzeitig ergrabene Friesacher Pfennige erlauben es, die Bestattungen in die zweite Hälfte des 13. Jh. zu datieren. Nicht zuletzt wird auf die einschlägige Steinskulptur im Stadtmuseum Villach von ca. 1300 und auf  dort abgebildete Gemälde (Abb.4 und 5) St.Wolfgang,  F.Pacher 1481, sowie Museum Gotha 1490-1500 hingewiesen. Dies alles macht klar, daß es eine Art von bürgerlich-städtischen Goldhauben in unserem Raum schon sehr früh gegeben haben könnte. Übrigens, im Fotoalbum von Frau Nuhsbaumer sind auch lose Blätter mit interessanten Farbbildern von Goldhauben um 1800 aus dem Salzburger Museum Carolino-Augusteum eingelegt.

Ganz in geographische Nähe führt uns aber Friedrich Münichsdorfer in seiner „Geschichte des Hüttenberger Erzberges“, erschienen im Jahre 1870. Dort heißt es auf Seite 89 von den Hüttenberger Gewerken, daß sie schon 1666 die St.Veiter Handelsherren vor der Innerösterreichischen Regierung wie folgt anklagten: „Allein sie (die St.Veiter!) lassen sich wie Kinder der Landschaft (=Kinder des Adels) mit den edelsten und besten Speisen, auch kostbaren wäll´schen Weinen versehen, und sowohl Männer als Weiber ziehen in köstlichen Kleidern wie adelige Standespersonen daher..“ Das kann nichts anderes heißen, als „St.Veiter Eisenhandel und St.Veiter Goldhaube“ gehören irgendwie zusammen. Es ist doch eigenartig, daß die ältesten auf uns gekommenen Bildnisse und Gemälde von Goldhaubenträgerinnen fast durchwegs Bezug zum Eisenbergbau, Eisenhandel und zu Hammergewerken oder höheren Bergbeamten haben. Seien es die entsprechenden Abbildungen bei Carl Lipp, Bilder aus dem Fundus des Villacher Stadtmuseums oder gar ein Fund im Museum der kroatischen Stadt Rovinj. Die letzte Erwähnung ist doppelt interessant: Die Abgebildete ist eine geborene Obersteiner, 1804 in Hirt geboren und nach zweimaliger Verehelichung 1850 in Rosenbichel bei Pulst an Lungenschwindsucht gestorben. Obersteiner saßen in der 1. Hälfte des 19. Jhdts. auch auf Schloß Kölnhof oder am Pfannhof an der Wimitz und siehe da, „Anna Obersteiner aus Rovinj“ trägt die Haube mit w e i ß e m   Seidenband, wie sonst nur die St.Veiter Goldhauben! St.Veit als privilegierte Eisenhandelsstadt, hat in ihrer Blütezeit vermutlich mehr Goldhaubenträgerinnen gesehen, als jede andere Kärntner Stadt. Barock und kirchliche Prachtentfaltung auf der einen Seite, das ewig Weibliche anderseits mit dem gewissen Hang für das Schöne und Edle haben sich hier in gemeinsamem Interesse gefunden, wenn auch vorerst und für lange ausschließlich „zur höheren Ehre Gottes“ bei kirchlichen Festen und Umzügen. Das ist auch bis in den Vormärz hinein so geblieben, obwohl die Vorrechte des Eisenhandels schon nicht mehr bestanden und die Verarmung der Stadt inzwischen deutlich zugenommen hatte. Das Abwandern wohlhabender Familien wurde leider traurige Gewißheit. Die Goldhauben zu jener Zeit rein bürgerlich zu nennen, geht wahrscheinlich nicht an. Man wird wohl davon sprechen müssen, daß zumindest bis 1848 noch Patrizierinnen und die letzten Vertreterinnen des ehemaligen Eisengeschäftes das Sagen hatten. Wenn etwa Nachlaß-Inventare aus  1768/1784 von Klagenfurter Posamentiererinnen (=Posamentenstickerinnen), wie solche im Kärntner Landesarchiv, Klagenfurter Stadtarchiv I, Inventare, Testamente, Fasz. MCXXI, Nr.17 erhalten geblieben und dankenswerterweise von Herrn Joachim Eichert zur Verfügung gestellt worden sind, unter Rubrik „Leibskleider“ im ersten Fall  u.a.

4 Korsettl, 4 Mieder, 18 Tüchel, 19 Fürtücher, 3 Goldhauben mit Spitz(en), 4 geheftete detto und im zweiten Falle u.a. gar  z w ö l f   Goldhauben anführen, dann handelte es sich dabei nicht um persönliche Kleidungsstücke, sondern um Handelsware, was eine entsprechende Abnehmerschaft zur Voraussetzung hat. Ein kleiner Extrakt ist vielleicht sehr aufschlußreich. Es heißt da etwa:

1 zimmetfarben seidenes Doppeltüchel                                45 Kreuzer

1 ganz goldreiche Haube                               15 Gulden

1 alte silberreiche detto mit Goldspitz(en)      4 Gulden

1 alte goldreiche detto mit Blüml (bestickt?)  3 Gulden

1 blaustoffene detto mit Gold u. weiß.Spitz   2 Gulden       45 Kreuzer

1 alte goldreiche detto mit Silberstern            5 Gulden       24 Kreuzer

1 goldreiche detto mit Silbersträußl                5 Gulden       30 Kreuzer

1 grünseidene mit Gold und schwarz.Spitz    1 Gulden       45 Kreuzer

1 granatfarben wie oben                                  1 Gulden       12 Kreuzer

1 veiglblau wie oben                                                              45 Kreuzer

1 dunklgranatfarben wie oben                         1 Gulden       30 Kreuzer

usw. alles zwischen Fertig- Halb- und Rohprodukt, was die Preisdifferenzen erklärt.

Das waren nicht die einzigen Posamentierer und Bortenwirker, wie sich das Gewerbe nannte und auch die alte Herzogstadt St.Veit kannte solche Handwerker und Künstler. Ein Blick in das Bürgerbuch genügt, um ihr zahlreiches Vorkommen im Laufe der Zeit zu erfassen. Zwischen 1707 und 1794 gab es in St.Veit  v i e r  bürgerliche Bortenwirker und wer sagt, daß es nicht auch Vertreter dieses Berufsstandes gab, die ohne Bürgerrecht tätig waren? Alle lebten sie nicht von kirchlichen und militärischen Auftraggebern für Posamente, Litzen etc allein, nein, auch die Goldhaubenträgerinnen wollten schon zu dieser frühen Zeit mit solcherlei Ware bedient werden!

 Nähern wir uns aber getrost wieder der Vorgeschichte des Goldhauben-Frauenvereines!

Erst Vereinsfahne und Fahnen-Spitze von 1849, beides deutlich marianisch geprägt, lassen die feudal/bürgerliche Ausrichtung einer lange vorhandenen, inzwischen schwächer gewordenen alten Institution, in neu erwachter Kaisertreue und Gläubigkeit deutlich erkennen. Gesellschaftliche Durchlässigkeit überall dort, wo vermögensmäßige Ebenbürtigkeit vorlag, war immer schon möglich und selten ein Problem.

 Von den wenigen echten Fakten, die den Bestand einer geschlossenen Gruppe, in welcher Organisationsform auch immer,  v o r  1885 bezeugen, wären hier anzuführen: die schon genannte Fahnenspitze aus Messing mit Marien-Monogram und Jahrzahl 1849, die Fahne selbst, beidseitig geschmückt und auf einer Seite heute Hl. Maria mit Jesuskind und Hl. Anna (?), bis zur Erneuerung durch Felix Fiebinger nur Maria und Jesus zeigend. Des Weitern wäre zu erwähnen, ein Fahnenband mit Schleife bestickt „Der Rosenkönigin – gewidmet von den Frauen im Mai 1884“ sowie eine Silber-Schale im Hause Wernitznig mit der Inschrift „1881-1931 St.Veiter Bürger-Goldhauben-Frauen-Verein“ was sich persönlich auf  50jährige Mitgliedschaft von Frau Käthe Kobalter, wiederverehelichte Wernitznig bezieht. Die Broschüre zur 700 Jahr Feier der Bürgerlichen Trabantengarde zitiert auf Seite 22 eine Zeitungsmeldung vom 21.Jänner 1882. Demnach hätten die Frauen des Goldhauben-Vereines ein Trabanten- Kränzchen im Rößl-Saal „malerisch verschönt“. Auch weiß Norbert Rainer, damals noch einfacher Hauptschullehrer, später Schulrat, in seiner „Geschichte der Stadt St.Veit“ von 1903 zu berichten, daß Kaiser Franz Josef am 8. September 1882 am Bahnhof Glandorf Station machte und dort neben den Behördenvertretern, vom Veteranen- und Kriegerverein, von den Trabanten  u n d  von den Goldhaubenfrauen begrüßt wurde. Schlußendlich muß hier angeführt werden, daß im Vereinsregister der alten Landesregierung, heute verwahrt in der Sicherheitsdirektion für Kärnten, Abteilung Vereinswesen unter Nr.577 nicht nur der Vereinseintrag von 1885 aufscheint, sondern auch die damalige Befürwortung seitens der Bezirkshauptmannschaft St.Veit, wörtliches Zitat: „ es werden die angeschlossenen Statuten mit dem ergebensten Bemerken unterbreitet, daß  

d i e     C o r p o r a t i o n     i n   S t.  V e i t    s c h o n    a u s    a l t e n    Z e i t e n    h e r    u n t e r     d e r    B e z e i c h n u n g   “G o l d h a u b e n – V e r e i n”     b e s t e h t   u n d    d u r c h    d i e     A u f s t e l l u n g    d i e s e r     S t a t u t e n    d i e s e    C o r p o r a t i o n     n u r     e i n e    g e s e t z l i c h e ,   d a s     F o r t b e s t e h e n     s i c h e r n d e     F o r m     e r h a l t e n    s o l l”. 

Leider sind die Aktenbestände in der Bezirkshauptmannschaft, so ferne diese Vereinsangelegenheiten betreffen – wie eine genaue Nachschau erwies – schon längst ausgeschieden worden und daher nicht mehr greifbar.

So lange nicht neue, stichhaltige Argumente auftauchen, die eine andere Betrachtung erzwingen, sollte man nach heutigem Wissensstande davon ausgehen, daß es sich bei den ersten Goldhaubenträgerinnen in St.Veit um Vertreterinnen des Patrizierstandes, der Stadthonoratioren und Eisenhändler gehandelt hat. Patrizier, Richter und Räte bildeten für lange Zeit die anerkannte Oberschicht und standen an sich höher als gewöhnliche Bürger. Händler, Eisen- und Hammerherren auf der einen, Handwerksmeister und Gewerbetreibende auf der anderen Seite. Diese tonangebenden und vermögenden Persönlichkeiten mußten sich auch weniger um behördliche Vorschriften kümmern als der einfache Bürger. Innerhalb der Kirche und des Gottesdienstes gab es eine eindeutige Rangordnung. Der Sonntag wurde übrigens noch nicht abgesessen, sondern abgestanden, das heißt, die Bestuhlung unserer heutigen Bethäuser ist noch nicht so alt. Hier und bei den festlichen Prozessionen war für eine Patrizierdame vielleicht die einzige Gelegenheit von sich Staat zu machen. Ab der Barockzeit gab es – wie schon gesagt – deckungsgleiche Interessen der Amtskirche einerseits und von vermögenden Kirchgängern andererseits. Zu Prunk und Pracht der Kirchenräume und der kirchlichen Umzüge gesellte sich mühelos die bekannte menschliche, nicht allein weibliche Neigung, zu zeigen wer man ist und was man hat.

Es liegt auf der Hand, daß sich spätestens mit dem Ende der formellen Bürgeraufnahmen (1884) ein Riß auftat, der mitten durch die St.Veiter Bürgerschaft ging. Hier die einen, die sich noch auf Bürgerrecht im alten Sinne, auf Bürgereid, Bürgerbrief und Bürgertaxe berufen konnten, dort die anderen, welche infolge zehnjähriger Anwesenheit automatisch Bürger geworden sind. War man auf einer Seite zu Recht frustriert, so trachtete die andere, zu retten, was zu retten war bzw. das vermeintliche Manko durch besondere Tüchtigkeit auszugleichen. Motive für Vereinsgründungen, vor oder nach der gesetzlichen Regelung von 1867 konnten sein: einmal und vor allem eine  n e u e   gemeinschaftsfördernde Idee, fürs andere aber sehr wohl auch die Sicherung des Fortbestandes einer  a l t e n   eventuell vom Untergang bedrohten Gemeinschaft, wenn auch in abgeänderter, zeitgemäßer Form. Gerade dies scheint auf Grund des Vereinsregisterauszuges in unserem Falle nunmehr bestätigt. Ob im Vereinsnamen schon ab 1849 oder doch erst ab 1885 das Prädikat „Bürgerlich“ Verwendung fand, bleibt vorläufig offen.

 Um die einschlägige Literatur – welche, von Geramp und Koschier einmal ganz abgesehen – keineswegs überreich sprudelt, hinsichtlich organisierter Bürgerfrauengruppen im 19. Jhdt  sich aber total ausschweigt, mit einem vielsagenden Zitat abzuschließen, nur noch das folgende:  „Von der heimlichen Weiber wegen ist beschlossen, daß dieselben alle weder Pelzwerk, noch Seidenzeug, auch kein Sturzhütl, noch Hauben tragen, damit man sie vor anderen frommen (ehrlichen) Frauen erkennen möge; welche aber anders ginge, der soll man den Mantel nehmen zu Gerichtshanden. Sie sollen auch in der Kirche nicht stehen, wo die Burgerfrauen, und andere fromme Frauen stehen.“ (Deutsches Leben im 14.u.15. Jh., Wien 1892).

Jüngste Forschungsergebnisse wurden hier  im März 2012 aus aktuellem Anlass  nachgetragen und gleich ins Netz gestellt wie folgt:

Am Unteren Platz, heute Hausnummer 16, wohnte der bürgerliche Fleischhauermeister Johann Pippenbach. Ihm folgte 1828 seine Witwe Anna und bald danach Tochter Katharina, verehelichte Debellak.  Mit ihrem Gatten Thomas richtet sie 1830 eine Eingabe an den Magistrat, ihre eigene Mutter betreffend. Was sich im Landesarchiv unter Stadt St. Veit Faszikel 50 an wörtlicher Aussage findet ist ein echter Neufund, der geeignet erscheint, dem Anfangskapitel meiner „Chronik des St. Veiter Bürger-Goldhauben Frauen-Vereines“ (erschienen 2002 auf Anregung von Frau Christa Ebner) eine frühe, bislang nicht bekannte bürgerliche Hauben-Trägerin hinzu zu fügen. Der verkürzte Originaltext lautet, „der hohe Magistrat möge das täglich gefährlicher werdende Betragen unserer Mutter, welches auf einen ziemlichen Grad von Tollheit schließen lässt, untersagen. Außerdem habe sie allerlei Wertgegenstände zum Schwiegersohn Traunsteiner verschleppt, u. a. – und jetzt kommt es – 1 Goldspitz(en)haube, 1 Schwarzsamtenen Kittel mit Goldspitz(en) und 1 grünen zizenen Kittel.  Der weitere Verlauf der Familienfehde ist zwar nicht bekannt, dass es sich aber bei der Fleischhauermeisters-Gattin Anna Pippenbach, Lebenszeit ca. 1755-1830, um eine St. Veiter Goldhauben-Frau gehandelt hat, darf hier ohne Zweifel festgehalten werden. Die komplette Chronik von Walter Wohlfahrt siehe unter http://www.goldhaube.at

Noch zwei Häuser der „Villacher Vorstadt“

August 1, 2011 um 18:40 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen Kommentar
Schlagwörter: , , , , , , , , , , , , , ,

 

 

Traurig aber wahr! Ein weiteres, gastliches Haus in der Villacher Vorstadt gibt es nicht mehr. Dem Vernehmen nach soll  der Bruckenwirt bald auch gänzlich abgetragen werden. Das wird nicht nur das Stammhaus, sondern auch das dahinter liegende Wirtschaftsgebäude betreffen. Wenn man die Geschichte des Hauses zurück verfolgt, kommt man drauf, dass es anfänglich kein Wirtshaus, sondern das Haus eines Ledermachers war. Der alte Hausname lautete daher auch nicht Bruckenwirt, sondern Bruckenlederer.

 Als die Ledererzeugung noch nicht fabriksmäßig vor sich ging, sondern im Rahmen von  Kleingewerben, war ein Standort an Bächen und nahe von Brücken stets sehr begehrt. Hausnamen auf Brucklederer gibt es in Kärnten gar nicht selten, einen davon z.B. in Eberstein, Unterer Platz (Dr. Lampersberger). Ein Standort nahe von Brücken bot wichtige Vorteile, einmal Verkehrsfrequenz und gute Erreichbarkeit, zum andern die günstige Entsorgung durch das vorbeifließende Wasser. Bevor man Häute zum Trocknen aufhängen konnte, mussten diese ja erst einmal gründlich gereinigt werden, was gute Nahrung für Fische abwarf. Doch selbst nach Entnahme der Häute  aus der Grube und Gerberlohe, war wieder Wascharbeit angesagt.  Die große Lederfabrik Knoch in Klagenfurt  mit  ihren zahlreichen „Rindenhütten“ an waldreichen Nebenlinien der neu geschaffenen Eisenbahn war dann wohl nach und nach der Garaus für  kleine Ledermacher überall im Land. Inzwischen wird  nicht einmal mehr  Baumrinde gebraucht und die Lederfirma Knoch selbst ist Vergangenheit! Immer größere Betriebe und  immer mehr Chemie, das ist die Devise!

 Wirtschaftliche Entwicklungen widerspiegeln sich  an diesem Platz in der Besitzerfolge.  Das, mit dem Hause fix verbunden gewesene  Lederer-Recht erschien bereits im ältesten Grundbuch, jenem der  Grundherrschaft Leonstein. Weitere Liegenschaftsteile finden sich auch im Grundbuch des Stadtmagistrats.

 Franz Bacher, ein bekannter Lederer vor dem  Villacher Tor, verkaufte 1841 an Josef Zech. Von diesem kaufte 1845 ein gewisser Georg Lorenz,  1861 gefolgt von seiner Witwe Elisabeth Lorenz. Dabei ist gar nicht ausgemacht, dass die neuen Eigentümer auch  noch Lederer waren. Die kurze Zeit von 4 Jahren, wo Franz Bacher das Haus inne  hatte, spricht eher dafür, dass er lediglich im Sinne hatte, dort keinen neuen Konkurrenten zu bekommen. Oft sind Vorstadthäuser auch rein spekulativ erworben worden, um sie mit etwas Gewinn weiterzuverhandeln. Schon 1869 kaufte eine gewisse Cordula Haller, deren zahlreiche Erben sich 1875 darauf verständigten, dass Sohn Anton kaufen und übernehmen solle. Nur zwei Jahre später, also 1877 verkaufte Anton Haller an Agnes Resinger. 1879 kaufte Johann Pirker. Diesem wird 1898 die Errichtung eines Neubaus (?) bewilligt. Er dürfte sich dabei finanziell übernommen haben, denn 1900 verfällt er in Zwangsversteigerung. Der Zuschlag wird dem Kaufmann Alois Ginhart erteilt. Diesem folgt 1912 seine Witwe Aloisia. Als diese um 1924 als wiederverehelichte Liebenwein verstirbt,  folgen je zur Hälfte Josef Liebenwein und der minderjährige Peter Ginhart, dem Alter nach wohl ein Enkelkind aus erster Ehe.  Das war sicher keine ideale Eigentümer-Kombination und so kaufte Juliane Kuhs 1925 die Hälfte des Minderjährigen und Franz Kuhs 1929 jene des Liebenwein. Jetzt scheint erst die eigentliche Wirtsgeschichte zu beginnen, die über mehrere Generationen die Familie Kuhs sehr erfolgreich gestaltete.

 Zwei Häuser weiter in Richtung Stadt, finden wir ein wirklich altes, wie wir sehen werden, recht interessantes und langlebiges, inzwischen aber doch abgekommenes Wirtshaus. Zu Ende des 18. Jahrhunderts nannte sich ein gewisser Jakob Fischer an dieser Stelle „Bierwirt“. Es folgen vier weitere Besitzernamen, ehe es von Elisabeth Gössinger heißt, ihr Haus hätte 3 Zimmer, 1 Speisgewölb, 1 Kuchel, 1 Keller auf 8 Startin, 1 Pferdestall auf 8 Pferd,1 Dreschtenne mit 2 Seitenbarren samt dabei befindlichen Wurzgarten auf 80 Quadratklafter. Alles zusammen wurde 1817 auf 3.300 Gulden geschätzt! Rasch folgten aufeinander als Hausherren Peter Scherowitz, Valentin Leschanz und Josef Wallisch. Unter letzterem wird das Haus ausdrücklich „Botenwirtshaus“ bezeichnet, was immer das zu bedeuten hat. Immerhin, wir sind  in der Postkutschenzeit, wo St. Veit einen privaten k.k. Postmeister beherbergte, der die Strecke Friesach-St.Veit-Klagenfurt zu versehen hatte. Man könnte sich vorstellen, dass von unserem Botenwirtshaus sich Boten ins Glantal hinaus auf den Weg machten. Es könnte auch der Wirt selbst Post angenommen, bereit gehalten oder weitergeleitet haben. Wallisch verkaufte 1831 an Franz Holzer, der 1834 im Zuge der Soldaten Einquartierungen verpflichtet wurde,  ein Wachzimmer für das (militärische) Fuhrwesen zu stellen!   Stallraum dafür hatte er genug.  Zum Botenwirt, später auch Gasthaus Zum Mondschein genannt, gehörten weiter entfernt liegende  Äcker und Wiesen, auch Gartenflächen auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Eine Wiese bei der Glan wurde 1908 abgeschrieben, weil dort eine Schießstatt entstand. Es kam auch zur Errichtung einer eigenen Kegelbahn. Schon davor wurde immer wieder etwas baulich verändert. Die Besitzernamen lauteten Johann Aichwalder     (ab 1842), Josef Preschern (ab 1850), Jacob Kowalter in Folge Kaufvertrag von 1876 bzw. mj. Jacob Kowalter gemäß Einantwortung von 1885. Der Name Kowalter erinnert an einen berühmten St. Veiter, der nach Amerika auswanderte, dort Präsidiumsmitglied der Vereinigung aller österreichisch-ungarischen Auswanderer wurde und  nach 1945 viel Gutes für die St. Veiter Bevölkerung getan hat, indem er Lebensmittelsendungen in seine alte Heimat organisierte. Seit 1895 wirkte an dieser Stelle die Familie Wernitznig, seit 1910 zusätzlich zum Gastbetrieb das  Sattlergewerbe ausübend. Johann und Antonia Rehsmann kauften den „Mondschein“ im Jahre 1918, da befand sich die Sattlerei bereits auf der anderen Straßenseite.                                                                              

Walter Wohlfahrt in  „Zentrum Kärnten“    V/2009

Ehemaliger Gasthof Ressmann

Erstelle kostenlos eine Website oder ein Blog auf WordPress.com.
Entries und Kommentare feeds.