St. Veiter Goldhauben – und Nachtrag von 2012
April 12, 2012 um 09:32 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen KommentarSchlagwörter: "Goldhaube und Kopftuch", "Linzer Haube", Adel, Archiv der Stadt St.Veit, Bahnhof Glandorf, Barockzeit, Bauern, Bürgerbuch St.Veit, Befürwortung der Bezirkshauptmannschaft, Borten, Diözesanarchiv Klagenfurt, Dr. Fidelius Widmann, Fahnen-Spitze 1849, Felix Fiebinger, Fransen, Franz Carl Lipp, Friedrich Münichsdorfer, goldreiche Haube 1784, Grundbuch Bezirksgericht, Handelsherren St.Veit 1666, Handwerker, Hüttenberger Gewerke, Herfried Verdino, Kaiser Franz Josef, Kaiser Maximilian (1518), Karl VI (1717 Verbote). Industrie, Kirchgang mit Seidenkleid und Goldhaube, Kleiderordnung, Kobalter, Landesarchiv Kärnten, Legende und Wahrheit, Luxusbekämpfung, Luxussteuer, Norbert Rainer, Obersteiner, Obfrau Christa Maria Ebner, Pest im Lande, Pfarrmatriken, Polizeiordnung 1530, Posamentierer, Prozession, Rößl-Saal, Rosenbichel bei Pulst, sündige Pracht, St. Veiter Eisenhandel, Stadt Rovinj Kroatien, Stadtgeschichte, Türkennot, Trabantengade, Vereinsfahne, Verlaßakte, Villach-Judendorf Grabfunde, Villacher Stadtmuseum, Wernitznig
Hier vorne rechts befand sich einst der Rößlwirt mit Saal. Lange Zeit war es der beliebte Stand- und Festplatz der Goldhauben und Trabanten.
E i n l e i t u n g
Das bisherige Fehlen einer eigenen Vereins-Chronik ist ebenso zu bedauern, wie der weitgehendste Mangel an authentischen geschichtlichen Dokumenten aus früherer Zeit.
Eine zeitgenössische Chronistin hätte mit Sicherheit mehr an Wissen, Lokalkolorit, und Atmosphäre eingebracht, umgekehrt aber vielleicht den Nachteil gehabt, in ihrer Zeit verhaftet geblieben zu sein und die großen Linien eines so altehrwürdigen Vereines nicht annähernd zur Geltung zu bringen. Auch hätten es in dieser langen Zeit mehrere Schriftführerinnen sein müssen, was möglicherweise doch Lücken und Stilbrüche zur Folge gehabt hätte. So bleiben in der Hauptsache vier „Kassabücher“ des Vereines, die anfangs, d.h. ab 1885 spärlich, später zunehmend, wenn auch nie erschöpfend Nachricht über das Vereinsgeschehen geben. Auch vereinzelte Korrespondenzen und allerlei Schriftstücke, meist jüngeren Datums, konnten herangezogen werden. Eine Bearbeitung des reichen Fotomaterials, dieses aber ebenfalls nur selten beschriftet und datiert und nur vereinzelt in mehr oder weniger repräsentativen Alben (Nuhsbaumer, Wernitznig, P.Zechner) geordnet, war nicht vorgesehen, sollte aber unbedingt ins Auge gefaßt werden. Die oberflächliche Durchsicht führte zur Erkenntnis, daß eine systematische Zusammenschau von neuem, hier vorliegenden Text und vorhandenen Fotos durchaus geeignet sein könnte, Lücken hier wie dort noch zu schließen. Die vom Autor herangezogene und für etwaige Vertiefung empfohlene Literatur wurde fast durchwegs bei den entsprechenden Textstellen zitiert.
Zu den ungedruckten Quellen gehören: ein Manuskript von Herfried Verdino 1987 zur Stadtgeschichte, verschiedenste schriftliche Archivauskünfte und eigene Forschungen im Landesarchiv, Diözesanarchiv, Archiv der Stadt St.Veit, in diversen Pfarrmatriken sowie in den reichen Beständen des Bezirksgerichtes St.Veit (Grundbuch, Verlaßakten). Eine ganz wesentliche Hilfe bedeuteten Gespräche und Interviews mit Vereinsmitgliedern.
Der Wunsch von Obfrau Christa Maria Ebner, einen möglichst tiefen Blick in die Vereinsgeschichte zu wagen, getreu ihrem Wahlspruch
„Das Gestern ehren, im Heute stehen, ins Morgen blicken“
verursacht zwar einige Mühe bei der Faktensuche, erlaubt aber zugleich, ein Jahrzehnte währendes Geschehen und Bemühen des, stets dem Wohle der Stadt und dem des Landes verpflichteten Goldhauben-Frauenvereines in einem Guß überschaubar darzustellen, zu gliedern und zu analysieren. All dies hätte kaum die Aufgabe einer permanenten Mitschrift sein können. Der statistische Teil soll verläßliche Rückschlüsse dort zulassen, wo die Quellenlage ansonsten versagen würde.
Ist es auch nicht leicht, die Tätigkeit der Goldhauben nachträglich und Schritt für Schritt in die Stadtgeschichte einzubetten, einen Versuch ist es allemal wert. Die Geschichte der Goldhauben ist und bleibt ein Spiegelbild der Geschichte der Stadt und umgekehrt. Allein die ewige Verjüngung St.Veits – hier ist nicht die rein biologische, sondern vor allem die durch Neuzuzüge von unternehmerischen Persönlichkeiten, bzw. von deren körperlich und/oder vermögensmäßig attraktiven, wirtschaftstüchtigen jungen Bräuten gemeint – diese Verjüngung am Beispiel der Goldhauben und ihrer Ehemänner anschaulich zu machen, sollte sich lohnen.
1. Die Zeit davor – Legende und Wahrheit
Vom einstigen, allseits anerkannten Experten der St. Veiter Stadtgeschichte, Dr. Fidelius Widmann (1899-1982) existiert eine handschriftliche Notiz aus ca. 1947/48. Demnach sei die Vereinigung der Bürgerfrauen von St. Veit aus der Liebe zum Nächsten geboren worden. Als die Pest im Lande und auch in unserer Stadt wütete, hätten tapfer Bürgerfrauen in der Krankenpflege Heroisches geleistet und Opfer an Gesundheit und Leben erbracht. Sie schlossen sich damals zu einer Vereinigung zusammen, deren Tadition von den Goldhauben-Frauen hochgehalten wird. Maria Theresia soll die Pestkranken ihrerseits besucht und den Bürgersfrauen als Dank das Recht verliehen haben, beim sonntägigen Kirchgang ein schwarzes Seidenkleid und die Goldhaube zu tragen. So weit die bisher, leider unbelegte Legende, die damit aber nicht einfach abgetan sein soll.
Bewiesen, und nachzulesen in der „Geschichte zur Kleiderordnung“ von Gertrud Hampl-Kallbrunner, Wien 1962 ist hingegen, daß ausgehend von der 1530 erlassenen Polizeiordnung des Augsburger Reichstages, bzw. der Forderung an Kaiser Maximilian von 1518 eine Österreichische Landeskleiderordnung zu erlassen, dieses leidige Thema der Luxus-Bekämpfung für lange Zeit nicht von der Tagesordnung verschwand. 1527 erließ Ferdinand I endlich das Gesetz über die „Neue Polizei und Ordnung der Handwerker und des Dienstvolkes der Innerösterreichischen Lande“ und 1542 erging eine Polizeiordnung u.a. gegen Fluchen, Zutrinken, Spiel und s ü n d i g e P r a c h t “. Die Verlautbarungen der Magistrate, das Verlesen von der Kanzel, die Androhung von Strafen, Belohnungen für Anzeiger und in Aussicht gestellte Konfiskation von teuren, vor allem von italienischen und französischen Stoffen hatten nur wenig Wirkung. Standesbewußtsein und Wohlhabenheit auch nach außen hin zu zeigen, erwies sich allemal stärker als Gebote und Verbote. Waren anfänglich dem niederen Adel golddurchwirkte Hauben samt Ketten im Werte von höchstens 200 Gulden erlaubt, so werden bald auch die städtischen Magistrate in die Pflicht genommen, darauf zu achten, daß „sowohl den Geboten Gottes, als auch den gegenwärtigen Normen der Kirche entsprochen …..jeder nach seinem Stande sich kleide! Indem einer den anderen übertrumpfen wolle, komme es zu Neid, Haß, Unwillen und Abbruch der christlichen Liebe“
Obzwar langsam die Denkweise des Merkantilismus platzgriff, welche der Wirtschaftsbelebung das Wort redete, führte lange davor die andauernde Türkennot zur Angst, durch übertriebenen persönlichen Aufwand Gottes Strafgericht herauszufordern. 1671erging das Leopoldinische Luxuspatent, welches die Stände in fünf Klassen einteilte und jeweils strengste Verbote aussprach. A u s l ä n d i s c h e gold- und silberbestickte Stoffe, Borten, Fransen etc waren dem niederen Adel und demselben gleichgestellten Personen v e r b o t e n Der dritten Klasse, d.h. den höheren Staatsbeamten etc. blieben Samt und Seide untersagt. Die vierte Klasse bildeten die bürgerlichen Handwerker und die fünfte die Bauern. Als man 1697 noch immer auf den gewünschten Erfolg wartete, kam es zur Einführung der Luxussteuer und hier scheint in der Niederösterreichischen Steuertabelle u.a. erstmals eine „Schopfhaube“ auf. Was dies im Einzelnen gewesen sein mag, kann man nur mutmaßen, aber nach einer „Drahtlhaube“ und somit nach einer Vorläuferin unserer späteren „Goldhaube“ klingt es durchaus. Karl VI, Maria Theresias Vater, verbot 1717 alle Leichtfertigkeit in der Bekleidung, während seine Tochter 1743 in Sorge um das Seelenheil ihrer Untertanen „ehrbare Kleidung“ verlangte und die Einfuhr von gold- und silberverzierten Gewändern verbot. Inländische Ware wurde 1749 für jedermann zugelassen, 1754 das Zugeständnis aber insofern zurückgenommen, als diese Freiheit nur den oberen Ständen zukommen sollte. Erst einem Berater, namens Justi gelang es, die Kaiserin allmählich umzustimmen, indem er darlegte, i n l ä n d i s c h e r Luxus sei nützlich, er fördere den Verbrauch (d.h. die Wirtschaft und damit die Steuereinnahmen), verschönere und bereichere das Vaterland – Pracht vermehre Beschäftigung – die Entwicklung der österreichischen Industrie mache es möglich, alle Arten kostbarer Stoffe etc. im Inlande selbst herzustellen. 1766 schließlich sah die Kaiserin von der Erlassung weiterer Kleiderordnungen endgültig ab. „Jeder konnte nun tragen, was er sich kaufen wollte und leisten konnte!“ Von Privilegien ist im vorzitierten Druckwerk allerdings nicht die geringste Rede.
Grundsätzliches über den ursprünglichen Zweck der Frauenhaube, deren Weiterentwicklung von der einfachen Leinen- zur Bodenhaube bis hin zur Goldhaube findet man im österreichischen Standardwerk von Franz Carl Lipp „Goldhaube und Kopftuch“ OLV-Buchverlag, Linz 1980. Dieses Werk gipfelt insbesondere in der Beschreibung der sogenannten „Linzer Haube“ und in der Erwähnung der modernen oberösterreichischen Organisationsformen n a c h 1945. Auch hier fehlt jeder Hinweis auf irgendwelche Privilegien der Kaiserin. Sehr wohl weiß Lipp bereits von den frühmittelalterlichen Grabfunden bei Villach-Judendorf, in deren Folge goldbestickte Textilreste von Bändern und Borten zu Tage gefördert worden sind. Gleichzeitig ergrabene Friesacher Pfennige erlauben es, die Bestattungen in die zweite Hälfte des 13. Jh. zu datieren. Nicht zuletzt wird auf die einschlägige Steinskulptur im Stadtmuseum Villach von ca. 1300 und auf dort abgebildete Gemälde (Abb.4 und 5) St.Wolfgang, F.Pacher 1481, sowie Museum Gotha 1490-1500 hingewiesen. Dies alles macht klar, daß es eine Art von bürgerlich-städtischen Goldhauben in unserem Raum schon sehr früh gegeben haben könnte. Übrigens, im Fotoalbum von Frau Nuhsbaumer sind auch lose Blätter mit interessanten Farbbildern von Goldhauben um 1800 aus dem Salzburger Museum Carolino-Augusteum eingelegt.
Ganz in geographische Nähe führt uns aber Friedrich Münichsdorfer in seiner „Geschichte des Hüttenberger Erzberges“, erschienen im Jahre 1870. Dort heißt es auf Seite 89 von den Hüttenberger Gewerken, daß sie schon 1666 die St.Veiter Handelsherren vor der Innerösterreichischen Regierung wie folgt anklagten: „Allein sie (die St.Veiter!) lassen sich wie Kinder der Landschaft (=Kinder des Adels) mit den edelsten und besten Speisen, auch kostbaren wäll´schen Weinen versehen, und sowohl Männer als Weiber ziehen in köstlichen Kleidern wie adelige Standespersonen daher..“ Das kann nichts anderes heißen, als „St.Veiter Eisenhandel und St.Veiter Goldhaube“ gehören irgendwie zusammen. Es ist doch eigenartig, daß die ältesten auf uns gekommenen Bildnisse und Gemälde von Goldhaubenträgerinnen fast durchwegs Bezug zum Eisenbergbau, Eisenhandel und zu Hammergewerken oder höheren Bergbeamten haben. Seien es die entsprechenden Abbildungen bei Carl Lipp, Bilder aus dem Fundus des Villacher Stadtmuseums oder gar ein Fund im Museum der kroatischen Stadt Rovinj. Die letzte Erwähnung ist doppelt interessant: Die Abgebildete ist eine geborene Obersteiner, 1804 in Hirt geboren und nach zweimaliger Verehelichung 1850 in Rosenbichel bei Pulst an Lungenschwindsucht gestorben. Obersteiner saßen in der 1. Hälfte des 19. Jhdts. auch auf Schloß Kölnhof oder am Pfannhof an der Wimitz und siehe da, „Anna Obersteiner aus Rovinj“ trägt die Haube mit w e i ß e m Seidenband, wie sonst nur die St.Veiter Goldhauben! St.Veit als privilegierte Eisenhandelsstadt, hat in ihrer Blütezeit vermutlich mehr Goldhaubenträgerinnen gesehen, als jede andere Kärntner Stadt. Barock und kirchliche Prachtentfaltung auf der einen Seite, das ewig Weibliche anderseits mit dem gewissen Hang für das Schöne und Edle haben sich hier in gemeinsamem Interesse gefunden, wenn auch vorerst und für lange ausschließlich „zur höheren Ehre Gottes“ bei kirchlichen Festen und Umzügen. Das ist auch bis in den Vormärz hinein so geblieben, obwohl die Vorrechte des Eisenhandels schon nicht mehr bestanden und die Verarmung der Stadt inzwischen deutlich zugenommen hatte. Das Abwandern wohlhabender Familien wurde leider traurige Gewißheit. Die Goldhauben zu jener Zeit rein bürgerlich zu nennen, geht wahrscheinlich nicht an. Man wird wohl davon sprechen müssen, daß zumindest bis 1848 noch Patrizierinnen und die letzten Vertreterinnen des ehemaligen Eisengeschäftes das Sagen hatten. Wenn etwa Nachlaß-Inventare aus 1768/1784 von Klagenfurter Posamentiererinnen (=Posamentenstickerinnen), wie solche im Kärntner Landesarchiv, Klagenfurter Stadtarchiv I, Inventare, Testamente, Fasz. MCXXI, Nr.17 erhalten geblieben und dankenswerterweise von Herrn Joachim Eichert zur Verfügung gestellt worden sind, unter Rubrik „Leibskleider“ im ersten Fall u.a.
4 Korsettl, 4 Mieder, 18 Tüchel, 19 Fürtücher, 3 Goldhauben mit Spitz(en), 4 geheftete detto und im zweiten Falle u.a. gar z w ö l f Goldhauben anführen, dann handelte es sich dabei nicht um persönliche Kleidungsstücke, sondern um Handelsware, was eine entsprechende Abnehmerschaft zur Voraussetzung hat. Ein kleiner Extrakt ist vielleicht sehr aufschlußreich. Es heißt da etwa:
1 zimmetfarben seidenes Doppeltüchel 45 Kreuzer
1 ganz goldreiche Haube 15 Gulden
1 alte silberreiche detto mit Goldspitz(en) 4 Gulden
1 alte goldreiche detto mit Blüml (bestickt?) 3 Gulden
1 blaustoffene detto mit Gold u. weiß.Spitz 2 Gulden 45 Kreuzer
1 alte goldreiche detto mit Silberstern 5 Gulden 24 Kreuzer
1 goldreiche detto mit Silbersträußl 5 Gulden 30 Kreuzer
1 grünseidene mit Gold und schwarz.Spitz 1 Gulden 45 Kreuzer
1 granatfarben wie oben 1 Gulden 12 Kreuzer
1 veiglblau wie oben 45 Kreuzer
1 dunklgranatfarben wie oben 1 Gulden 30 Kreuzer
usw. alles zwischen Fertig- Halb- und Rohprodukt, was die Preisdifferenzen erklärt.
Das waren nicht die einzigen Posamentierer und Bortenwirker, wie sich das Gewerbe nannte und auch die alte Herzogstadt St.Veit kannte solche Handwerker und Künstler. Ein Blick in das Bürgerbuch genügt, um ihr zahlreiches Vorkommen im Laufe der Zeit zu erfassen. Zwischen 1707 und 1794 gab es in St.Veit v i e r bürgerliche Bortenwirker und wer sagt, daß es nicht auch Vertreter dieses Berufsstandes gab, die ohne Bürgerrecht tätig waren? Alle lebten sie nicht von kirchlichen und militärischen Auftraggebern für Posamente, Litzen etc allein, nein, auch die Goldhaubenträgerinnen wollten schon zu dieser frühen Zeit mit solcherlei Ware bedient werden!
Nähern wir uns aber getrost wieder der Vorgeschichte des Goldhauben-Frauenvereines!
Erst Vereinsfahne und Fahnen-Spitze von 1849, beides deutlich marianisch geprägt, lassen die feudal/bürgerliche Ausrichtung einer lange vorhandenen, inzwischen schwächer gewordenen alten Institution, in neu erwachter Kaisertreue und Gläubigkeit deutlich erkennen. Gesellschaftliche Durchlässigkeit überall dort, wo vermögensmäßige Ebenbürtigkeit vorlag, war immer schon möglich und selten ein Problem.
Von den wenigen echten Fakten, die den Bestand einer geschlossenen Gruppe, in welcher Organisationsform auch immer, v o r 1885 bezeugen, wären hier anzuführen: die schon genannte Fahnenspitze aus Messing mit Marien-Monogram und Jahrzahl 1849, die Fahne selbst, beidseitig geschmückt und auf einer Seite heute Hl. Maria mit Jesuskind und Hl. Anna (?), bis zur Erneuerung durch Felix Fiebinger nur Maria und Jesus zeigend. Des Weitern wäre zu erwähnen, ein Fahnenband mit Schleife bestickt „Der Rosenkönigin – gewidmet von den Frauen im Mai 1884“ sowie eine Silber-Schale im Hause Wernitznig mit der Inschrift „1881-1931 St.Veiter Bürger-Goldhauben-Frauen-Verein“ was sich persönlich auf 50jährige Mitgliedschaft von Frau Käthe Kobalter, wiederverehelichte Wernitznig bezieht. Die Broschüre zur 700 Jahr Feier der Bürgerlichen Trabantengarde zitiert auf Seite 22 eine Zeitungsmeldung vom 21.Jänner 1882. Demnach hätten die Frauen des Goldhauben-Vereines ein Trabanten- Kränzchen im Rößl-Saal „malerisch verschönt“. Auch weiß Norbert Rainer, damals noch einfacher Hauptschullehrer, später Schulrat, in seiner „Geschichte der Stadt St.Veit“ von 1903 zu berichten, daß Kaiser Franz Josef am 8. September 1882 am Bahnhof Glandorf Station machte und dort neben den Behördenvertretern, vom Veteranen- und Kriegerverein, von den Trabanten u n d von den Goldhaubenfrauen begrüßt wurde. Schlußendlich muß hier angeführt werden, daß im Vereinsregister der alten Landesregierung, heute verwahrt in der Sicherheitsdirektion für Kärnten, Abteilung Vereinswesen unter Nr.577 nicht nur der Vereinseintrag von 1885 aufscheint, sondern auch die damalige Befürwortung seitens der Bezirkshauptmannschaft St.Veit, wörtliches Zitat: „ es werden die angeschlossenen Statuten mit dem ergebensten Bemerken unterbreitet, daß
d i e C o r p o r a t i o n i n S t. V e i t s c h o n a u s a l t e n Z e i t e n h e r u n t e r d e r B e z e i c h n u n g “G o l d h a u b e n – V e r e i n” b e s t e h t u n d d u r c h d i e A u f s t e l l u n g d i e s e r S t a t u t e n d i e s e C o r p o r a t i o n n u r e i n e g e s e t z l i c h e , d a s F o r t b e s t e h e n s i c h e r n d e F o r m e r h a l t e n s o l l”.
Leider sind die Aktenbestände in der Bezirkshauptmannschaft, so ferne diese Vereinsangelegenheiten betreffen – wie eine genaue Nachschau erwies – schon längst ausgeschieden worden und daher nicht mehr greifbar.
So lange nicht neue, stichhaltige Argumente auftauchen, die eine andere Betrachtung erzwingen, sollte man nach heutigem Wissensstande davon ausgehen, daß es sich bei den ersten Goldhaubenträgerinnen in St.Veit um Vertreterinnen des Patrizierstandes, der Stadthonoratioren und Eisenhändler gehandelt hat. Patrizier, Richter und Räte bildeten für lange Zeit die anerkannte Oberschicht und standen an sich höher als gewöhnliche Bürger. Händler, Eisen- und Hammerherren auf der einen, Handwerksmeister und Gewerbetreibende auf der anderen Seite. Diese tonangebenden und vermögenden Persönlichkeiten mußten sich auch weniger um behördliche Vorschriften kümmern als der einfache Bürger. Innerhalb der Kirche und des Gottesdienstes gab es eine eindeutige Rangordnung. Der Sonntag wurde übrigens noch nicht abgesessen, sondern abgestanden, das heißt, die Bestuhlung unserer heutigen Bethäuser ist noch nicht so alt. Hier und bei den festlichen Prozessionen war für eine Patrizierdame vielleicht die einzige Gelegenheit von sich Staat zu machen. Ab der Barockzeit gab es – wie schon gesagt – deckungsgleiche Interessen der Amtskirche einerseits und von vermögenden Kirchgängern andererseits. Zu Prunk und Pracht der Kirchenräume und der kirchlichen Umzüge gesellte sich mühelos die bekannte menschliche, nicht allein weibliche Neigung, zu zeigen wer man ist und was man hat.
Es liegt auf der Hand, daß sich spätestens mit dem Ende der formellen Bürgeraufnahmen (1884) ein Riß auftat, der mitten durch die St.Veiter Bürgerschaft ging. Hier die einen, die sich noch auf Bürgerrecht im alten Sinne, auf Bürgereid, Bürgerbrief und Bürgertaxe berufen konnten, dort die anderen, welche infolge zehnjähriger Anwesenheit automatisch Bürger geworden sind. War man auf einer Seite zu Recht frustriert, so trachtete die andere, zu retten, was zu retten war bzw. das vermeintliche Manko durch besondere Tüchtigkeit auszugleichen. Motive für Vereinsgründungen, vor oder nach der gesetzlichen Regelung von 1867 konnten sein: einmal und vor allem eine n e u e gemeinschaftsfördernde Idee, fürs andere aber sehr wohl auch die Sicherung des Fortbestandes einer a l t e n eventuell vom Untergang bedrohten Gemeinschaft, wenn auch in abgeänderter, zeitgemäßer Form. Gerade dies scheint auf Grund des Vereinsregisterauszuges in unserem Falle nunmehr bestätigt. Ob im Vereinsnamen schon ab 1849 oder doch erst ab 1885 das Prädikat „Bürgerlich“ Verwendung fand, bleibt vorläufig offen.
Um die einschlägige Literatur – welche, von Geramp und Koschier einmal ganz abgesehen – keineswegs überreich sprudelt, hinsichtlich organisierter Bürgerfrauengruppen im 19. Jhdt sich aber total ausschweigt, mit einem vielsagenden Zitat abzuschließen, nur noch das folgende: „Von der heimlichen Weiber wegen ist beschlossen, daß dieselben alle weder Pelzwerk, noch Seidenzeug, auch kein Sturzhütl, noch Hauben tragen, damit man sie vor anderen frommen (ehrlichen) Frauen erkennen möge; welche aber anders ginge, der soll man den Mantel nehmen zu Gerichtshanden. Sie sollen auch in der Kirche nicht stehen, wo die Burgerfrauen, und andere fromme Frauen stehen.“ (Deutsches Leben im 14.u.15. Jh., Wien 1892).
Jüngste Forschungsergebnisse wurden hier im März 2012 aus aktuellem Anlass nachgetragen und gleich ins Netz gestellt wie folgt:
Am Unteren Platz, heute Hausnummer 16, wohnte der bürgerliche Fleischhauermeister Johann Pippenbach. Ihm folgte 1828 seine Witwe Anna und bald danach Tochter Katharina, verehelichte Debellak. Mit ihrem Gatten Thomas richtet sie 1830 eine Eingabe an den Magistrat, ihre eigene Mutter betreffend. Was sich im Landesarchiv unter Stadt St. Veit Faszikel 50 an wörtlicher Aussage findet ist ein echter Neufund, der geeignet erscheint, dem Anfangskapitel meiner „Chronik des St. Veiter Bürger-Goldhauben Frauen-Vereines“ (erschienen 2002 auf Anregung von Frau Christa Ebner) eine frühe, bislang nicht bekannte bürgerliche Hauben-Trägerin hinzu zu fügen. Der verkürzte Originaltext lautet, „der hohe Magistrat möge das täglich gefährlicher werdende Betragen unserer Mutter, welches auf einen ziemlichen Grad von Tollheit schließen lässt, untersagen. Außerdem habe sie allerlei Wertgegenstände zum Schwiegersohn Traunsteiner verschleppt, u. a. – und jetzt kommt es – 1 Goldspitz(en)haube, 1 Schwarzsamtenen Kittel mit Goldspitz(en) und 1 grünen zizenen Kittel.“ Der weitere Verlauf der Familienfehde ist zwar nicht bekannt, dass es sich aber bei der Fleischhauermeisters-Gattin Anna Pippenbach, Lebenszeit ca. 1755-1830, um eine St. Veiter Goldhauben-Frau gehandelt hat, darf hier ohne Zweifel festgehalten werden. Die komplette Chronik von Walter Wohlfahrt siehe unter http://www.goldhaube.at
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