Hotel Fuchs-Palast St. Veit/Glan
August 8, 2011 um 15:39 | Veröffentlicht in St.Veit | Kommentare deaktiviert für Hotel Fuchs-Palast St. Veit/GlanSchlagwörter: Bürgerbuch, Franz Turtltauben, FX Mayer, Hickl Familie, Hotel Stern, Josef Herzele, Josef Kummer, Josef Landfraß, Josef Mayerzedt, Josef Pucher, Kärntner Landsmannschaft, Konzeptbuch 1903, Paula Zechner, Stern-Wirt, Vereinshaus
Der legendäre St.Veiter Gasthof wurde zwar schon einmal ausführlich in der „Landsmannschaft“ (IX/X 1998) behandelt, ein Neufund erlaubt jedoch interessante Präzisierungen dort, wo zunächst nur gemutmaßt werden durfte.
Es geht dabei zunächst um das Motiv und die näheren Umstände des Kaufes dieses Anwesens durch die Stadt St.Veit im Jahre 1882. Nicht, wie angedeutet, der Wunsch der Gemeinde war es, so früh schon einen Beitrag zur Wirtschaftsbelebung zu leisten, nein, der wahre Grund zu diesem Kaufentschluß war ein anderer. Die neue Quelle besteht in einem Konzept-Buch des Gemeindesekretärs um 1903 aus dem Besitze von Frau Paula Zechner, St.Veit, Klagenfurterstraße 30, Tochter des Josef Pucher (1895-1974) Oberlehrer, Rilke-Forscher und großer Förderer der Anthroposophischen Gesellschaft in Kärnten bzw. Enkelin des Franz Pucher (1861-1909) Städtischer Wachtmeister in St.Veit.
Besagtes Konzept-Buch ist zwar – wie bei schnellen Mitschriften nicht anders zu erwarten – sehr flüchtig geschrieben und äußerst schwierig zu lesen, gibt aber nichts desto weniger wertvolle Aufschlüsse zum Gegenstande. So ist zu vernehmen, daß im Jahre 1881 der Stadt die Pflicht auferlegt wurde, außer der ständigen Garnison einer Cavallerie Escadron noch zusätzlich eine zweite Escadron einzuquartieren. Eine österreichische Reiterescadron zählte damals mindestens 100 Pferde und die dazugehörige Mannschaft. Um eine so große Unterbringung zu ermöglichen, wurde damals die Stern-Realität in der Friesacher Vorstadt Nr. 5 und 6 zuerst angemietet und gleich darauf im Exekutionswege um Gesamtkosten von 13.000 Gulden erworben. Um diesen großen Kauf zu bewältigen, mußte mit Genehmigung des Landesausschusses, heute würden wir Landesregierung dazu sagen, ein Kapital von rund 14.000 Gulden zu 4% Zinsen bei der örtlichen Stadtsparkasse aufgenommen werden.
Es heißt dann weiter: Die Stern-Realität, welche n i c h t dem Stammgute der Gemeinde einbezogen werden konnte, wurde später um jährlich 650 Gulden verpachtet. „Heute (d.h.1903) wirft dieselbe samt Mietzins für das Haus Nr.5 ein Bruttoerträgnis von 2.230 Kronen ab.“ Dieser Betrag reiche aber kaum für Kapitalzinsen, Steuern und Umlagen bzw. für bei solch alten Gebäuden immer höher kommende Reperaturen. Der Ertrag belief sich gerade noch auf 2% jährlich. Es wurde daher schon seit Jahren auf eine günstige Gelegenheit zur Abstoßung des Anwesens gewartet und mit einstimmigen Beschluß vom 7. Juni 1903 entschieden, daß die Realität um 40.000 Kronen zu haben sei „und die Gemeinde noch einen schönen Gewinn erzielt“.
Ein dagegen eingebrachter Rekurs zwang die Gemeinde zur Rechtfertigung vor der übergeordneten Stelle. Dort steht. „Seit Freiwerden des Besitzes von der Escadron war trotz wiederholter Ausschreibungen lange Zeit kein passender, kapitalkräftiger Käufer zu erlangen. Im Jahre 1892 bot Herr Mayerzedt 15.000 Gulden. 1896 wurde der „Stern“ der Brauerei Reininghaus um 25.000 Gulden angetragen, aber als zu teuer abgelehnt. Mit Rücksicht auf die von Jahr zu Jahr sich mehrenden Reparaturen und das minimale Erträgnis wurde bei jeder Gelegenheit, bei der die Sache zur Sprache kam, in- und außerhalb des Gemeindeausschusses der Verkauf verlangt und war es gerade der jetzt Rekursführende, welcher für die Abstoßung immer eingetreten ist!“
„Zum Verkaufe an Herrn Mayerzedt war der Umstand ganz besonders bestimmend, daß der Genannte als langjähriger Pächter gut eingeführt, seine Frau eine vorzügliche Köchin und die Gewähr geboten ist, daß der Stadt ein guter Wirt mit guter Küche erhalten bleibt. Herr Mayerzedt wird auch sofort nach Rechtskraft des Kaufvertrages bedeutende Umbauten vornehmen, die ihn ein schweres Geld kosten werden, wodurch aber das alte Gasthaus in e i n m o d e r n e s H o t e l umgestaltet wird.“
„Daß diese Umwandlung im Interesse der Stadt und ganz besonders geeignet ist, den F r e m d e n v e r k e h r (!? – St.Veit war ja noch immer ohne direkten Bahnanschluß!-Anm.d.Verf.) und den Zuzug der Fremden und Sommerfrischler nach St.Veit zu heben, kann auch nicht unerwähnt bleiben. Daß die gegen den Verkauf an Herrn Mayerzedt künstlich hervorgerufene Erregung wohl nur einem sehr kleinen Kreis und aus persönlichen Motiven entspringt ist ganz zweifellos und auch kein Geheimnis.“
Jedes einsichtsvolle Gemeindemitglied ist mit diesem Kaufabschlusse einverstanden. Daß die Realität samt dem Sitzgarten zum Hotelbetrieb erhalten und gewidmet bleibt, ist Vertragsbedingung und wird grundbücherlich sichergestellt.“
„Anfechtungen und Rekurse sind gänzlich hinfällig, weil der Platz für ein Krankenhaus (!) (Sieht nach einer vorgeschützten, besseren, aber ziemlich krausen Verwendungsabsicht aus. -Anm.d.Verf.) nicht geeignet sei. Beim heutigen Geschäftsgange und dem Zustand der Gebäude kein Mensch m e h r zu zahlen imstande ist. Ein Kaufschilling von 60.000 Kronen wäre ja wohl ideal schön, aber niemals erreichbar – namentlich bei Beschränkung des Käufers in der Verwendung des Platzes.“
So weit die Rechtfertigung der Gemeinde gegenüber der Landesbehörde. Verschiedene Beilagen und Protokoll-Auszüge werden noch angeschlossen bzw. wiedergegeben. Bezeichnend dabei das Sitzungsprotokoll vom 12. Juli 1903 des Inhalts: Gegenstand ist die Genehmigung des auf Grund des einstimmigen Sitzungsbeschlusses vom 7.ds. mit Herrn M. über den Verkauf der Sternrealität abgeschlossenen Kaufvertrages. Kurz vor der Sitzung wurde ein mit 22 Unterschriften versehener Rekurs eingebracht und zum Gegenstande vorgelegt. Beschluß: Der Kaufvertrag wird mit allen Stimmen, ausschließlich jener des Herrn N.N., welcher mündlichen Protest dagegen erhebt und jener des Herrn N.N., also mit 12 gegen 2 Stimmen genehmigt.
Die Wogen in der Gemeindestube sind wohl schon des öfteren einmal hoch gegangen!
Letztendlich hat sich aber doch meist die Vernunft durchgesetzt und die anschließende gute Entwicklung des von nun an „Hotel Stern“ genannten Platzes – diese wurde im ersten Aufsatz hinlänglich nachgewiesen – hat den stets bemüht gewesenen Stadtvätern wieder einmal recht gegeben.
Josef Mayerzedt war ein Oberösterreicher, am 4.10.1857 in Eferding geboren. Er dürfte weit in der Welt herumgekommen sein. Seine Ehefrau Barbara geborene Burger stammte aus Ochsenfurt in Bayern. Sie war nur um ein Jahr jünger als ihr Mann. Von den insgesamt acht ehelichen Kindern, alles Mädchen, kamen die ersten fünf zwischen 1886 und 1892 in St.Georgen am Längsee, die restlichen drei 1893, 1897 und 1898 in St.Veit/Glan zur Welt.
Das Pachtverhältnis des Mayerzedt beim „Stern“ hat somit zu Anfang des Jahres 1893 begonnen.
Die inzwischen erfolgte Auswertung des Bürgerbuches der Stadt St.Veit 1564-1884, Landesarchiv Katalog Stadt St.Veit Signatur 2 läßt neue Schlüsse über alte Hausnamen, weitere Pächter und Besitzer zu. Die schon genannte und im Steuerbuch von 1753 vorkommende Frau von Greifenstein kann demnach nicht selbst Wirtin, sondern nur Eigentümerin gewesen sein. 1746 wird Johann Leitgeb, Gastgeb am Hicklischen Wirtshaus als Bürger aufgenommen. Dreimal, nämlich 1675, 1690 und 1710 kommen Bürgeraufnahmen in der Familie Hickl vor. Zwei davon sind Fleischhauer von Beruf. Eine Maria Hickl, sie könnte die in den Ruhestand gegangene Wirtin an unserer Adresse gewesen sein, hatte um 1740 noch Hausbesitz in der Kirchgasse. Von ihr würde dann der alte Gasthausname herrühren, der später noch zweimal gebraucht wird.
1758 legen Franz Turtltauben, und 1761 Johann Kumer, beide Wirte auf dem Hicklischen Wirtshaus, Friesacher Vorstadt, ihren Bürgereid ab.
1780 folgt Josef Herzele, von dem gesagt wird, daß er die Kumersche Witwe geehelicht und alle ihre Schulden übernommen habe. Bei gleichbleibender Adresse, nämlich Friesacher Vorstadt 6, ist erstmals bei Kumer anzunehmen, daß er Eigentümer war.
1791 erfolgt die Bürgeraufnahme des Franz Xaver Mayr „Sternwirt“ in der Fries.Vorstadt 6 und 7. Er kam aus der Stadt Salzburg und dieser war es auch, der den neuen Wirtsnamen prägte. Damit verbunden war sicher auch eine Vergrößerung, was aus den nunmehr zwei Hausnummern hervorgeht. Mit der erwähnten Familie Mayr am Kollerhof, dürfte wohl nur eine zufällige Namensgleichheit vorliegen.
1794 begegnet uns Joseph Landfraß als Bürger und „Sternwirt“ Dieser lebte zuvor in der Kreuzen, im Landgericht Paterion. Von hier an ist die Besitzer- bzw. Pächterreihe dem Doppel-Heft 9/10 1998 zu entnehmen.
Über das Alter dieser gastlichen Stätte wurde in der Kärntner Landsmannschaft schon zweimal, nämlich in den Oktober-Heften der Jahre 1998, Seite 21ff und – wie obenstehend wiedergegeben – auch 2002, Seite 61ff berichtet, doch immer noch tauchen neue Fakten auf.
Als wahre Fundgrube zur Stadtgeschichte erweist sich das vom Verfasser jüngst und nach monatelanger Archivarbeit digitalisierte Bürgerbuch der Stadt St.Veit 1564-1884. Diese unschätzbare Unterlage erlaubt nun auch zu obigem Thema tiefere Einblicke bis Ende des 17.Jhdts. Das Bürgerbuch hatten den Zweck, Datum der Bürgeraufnahme, die Namen der Kandidaten, die zu zahlenden Taxen, fallweise Berufe, später auch Anschrift, Herkunftsort etc. amtlich festzuhalten. Bürgerwürde, brachte viel Ehr und Ansehen und war stets mit einem Eid verbunden. Jedenfalls können jetzt Besitzabfolgen und Änderungen in der Hausbezeichnung um einiges leichter erschlossen werden.
In unserem Falle interessant zu werden beginnt es mit dem Jahr 1675, da erscheint als Neubürger Mathias Hickhl, noch ohne Berufsangabe und ohne Nennung einer Taxe. Weil jedoch 1690 schon die Bürgeraufnahme eines Andree Hickl (ohne „h“) folgt und dabeisteht, daß er Fleichhacker, in Windischgräz (heute: Slovenjgradec) geboren sei und 15 Gulden Tax zu zahlen habe, wird es sich beim Mathias wohl um seinen Vater handeln und auch dieser von Windischgräz gekommen sein. Vielleicht war auch er schon Fleischhacker, ganz sicher aber bereits Wirt….. Warum? Weil 1710 schon Martin Hickhl (wieder mit „h“) als Vertreter der dritten Generation Bürgerrecht verliehen bekommt, ausdrücklich Fleischhacker genannt wird und nur noch – da schon hier geboren – elf Gulden Tax zu entrichtet hat.
Wichtig ist, daß die nächsten Besitznachfolger ebenfalls Bürgerrecht lösen und sich „Inhaber des Hiklischen Wirtshauses“ nennen oder erklären, „Bürger auf das Hiklische Wirtshaus in der Friesacher Vorstadt geworden“ zu sein. Es sind dies 1746 Johann Leitgeb „Gastgeb (=Wirt) am Hiklischen Wirtshaus“ mit 15 Gulden Tax – 1758 Franz Turtltauben „Wirt auf das Hiklische Wirtshaus in der Friesacher Vorstadt, Bürgersohn allda“ mit 12 Gulden zuzüglich Empergeld (=eine Feuerschutzabgabe) – und schließlich Johann Kumer „Wirt am Hiklischen Wirtshaus, Friesacher Vorstadt, im Osterwitzer Gericht(sbezirk) geboren“ mit 16 Gulden etc.
Daraus erhellt, daß drei Generationen der Familie Hickl als Fleischhauer und Wirtsleute in der Friesacher Vorstadt gereicht haben, um dem Wirtshaus seinen, d.h. ihren Namen zu geben. Sie sind danach entweder ohne Nachkommen geblieben oder haben einfach verkauft und sind wegzogen. Die Taxe von 15 Gulden des Johann Leitgeb sagt vielleicht aus, daß er von auswärts gekommen ist und nicht in die Familie Hickl eingeheiratet hat.
Das eingangs erwähnte Bürgerbuch – übrigens, das Original ist im Landesarchiv, Handschriften Katalog Nr.1 und Nr.2 aufliegend – hilft uns in der Besitzerreihe aber auch noch darüber hinaus ein Gutstück voran! Die Nachrichten werden nämlich zeitweilig etwas umfangreicher. Als Josef Herzele 1780 Bürgerrecht erhält, ist er einfach der „Wirt in der Friesacher Vorstadt, der die Kumer´sche Witwe Maria-Clara, geborene Lidl mit Übernehmung aller ihrer Schulden (!) geehelicht, folglich auch das Wirtshaus in der Friesacher Vorstadt Nr.6 übernommen hat.“ Auch wird mitgeteilt, daß er am 5.3.1715 an der Raßnegger-Mühl (heute Raßnig geschrieben und im Osten der Stadt gelegen) geboren sei.
Der nächste in der Reihe wäre der 1791 Bürger gewordene Franz Xaver Mayer. Er stammte aus der Stadt Salzburg, zahlte 16 Gulden und wurde erstmals „Sternwirt, Friesacher Vorstadt Nr.6 und 7“ genannt. Aber schon drei Jahre später, 1794 erscheint im Bürgerbuch Josef Landfraß als „Wirt zum Stern in der Friesacher Vorstadt“. Er wird als ehemaliger Bürger zu Villach und in der Kreuzen, Landgericht Paternion geboren bezeichnet. Seine Tax beträgt nur 12 Gulden.
Mit dem Namen Pickl kommt zur Abwechslung wieder einmal eine Familie auf den Besitz, die drei Generationen lang die Stellung behaupten kann. 1803 ein Johann „Sternwirtbesitzer, 33 Jahre alt, in (Alt)Liebenfels, Pfarre Pulst geboren – 1817 Johann (Sohn) „Gastgeb zum Goldenen Stern“ 28 Jahre alt, hier geboren – und schlußendlich 1841 ein Michael Pickl „Gastgeb und Hausbesitzer“ 28 Jahre alt, hier geboren.
Die schon 1998 zitierten Urkunden, wie Stiftregister 1722-30 und Steuerbuch von 1753 und die dort vorkommenden Erwähnungen eines „Sternguat mit 2 Huben“ im Eigentum von Frau Jabornig, später Rechberg bzw. Maria von Greifenstein bedürfen jetzt einer neuen Interpretation. Demnach waren die noblen Herrschaften wohl Eigentümer der umliegenden Gründe sowie der ältesten, kaum noch existenten Bauflächen, nicht jedoch Inhaber der ersten Gastwirtschaft. Ausgehend von den kleinen Anfängen eines Mathias Hickhl 1675 wurde konsequent in Richtung der umliegenden Flächen erweitert. In dieser Vorwärtsentwicklung konnte aus dem Hicklischen Wirtshaus, der Sternwirt, danach das Hotel Stern, dann das Vereinshaus der Arbeiterkammer und schließlich Hotel Dorint bzw. der Fuchs-Palast entstehen. Die Aussage im ersten Aufsatz von 1998, wonach das Wirtshaus zeitweilig auch in adeligen Händen gewesen sei, ist daher zu revidieren und in zweifacher Weise falsch gewesen. Gemeint war nämlich Gasthof Stern und nicht wie irrtümlich gedruckt, der Gasthof „Zum schwarzen Adler“. Damit ist diese damalige Behauptung zur Gänze hinfällig.
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