Wo war des Scharfrichters Haus wirklich?

Juli 30, 2011 um 19:48 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen Kommentar
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Es ist bekannt, daß der kaiserliche Scharfrichter unbeschadet der Tatsache, daß Klagenfurt St.Veit den Rang als Kärntens Hauptstadt schon seit langem abgenommen gehabt hatte, noch immer von der einstigen Herzogsstadt aus, seinen Dienst versah. Im Jahre 1809, gerade während die Franzosen durchmarschierten, verstarb in seiner Behausung in St.Veit der Scharfrichter Martin JAKOB. Sein Sohn Josef, um 1797 in St.Veit geboren, hielt sich 1823 in Laibach, vermutlich bei einem Onkel namens Anton JAKOB, Scharfrichter ebendort, auf und wurde der Kurpfuscherei bezichtigt. In einem Protokoll von 1829 gab er neben dem Nationale auch an, seine Mutter würde noch in St.Veit leben, wo genau, wird nicht gesagt.

Der Magistrat St.Veit antwortet jedenfalls auf eine diesbezügliche Anfrage aus Laibach, wo jetzt schon die für Kärnten zuständige, von Napoleons Gnaden eingesetzte, von den siegreichen Habsburgern aber beibehaltene Landesverwaltung bis 1848 ihren Sitz hatte –

„Ja, über den Josef JAKOB gab es nie Beschwerden, er war hier sogar sehr geschätzt und ist nie wegen Kurpfuscherei aufgefallen……. St.Veit, am 6.3.1823.“

Wenn man die wenigen Notizen richtig interpretiert, war schon 1814 die Rede von einer „Übersetzung“ d.h. Verlegung des Scharfrichter Amtes nach Laibach. Es waren jedenfalls dorthin die Bedingungen des Dienstverhältnisses, von 1809 bis etwa 1813 auf den noch sehr jungen Sohn Josef bezogen, wie folgt zu melden: „Freie Wohnung im Scharfrichterhaus des Ärar (= im Staatsbesitz), 400 Gulden fixe Besoldung nebst Teuerungszuschuß“. Vielleicht hat der vaterlos gewordene Josef schon gespürt, daß er voraussichtlich nur noch in Laibach mit weiterer Ausübung seines Berufes rechnen und bis dahin bei seinem Onkel, ebenfalls Scharfrichter, mitwirken kann. Die Anschwärzung wegen Kurpfuscherei zielte vielleicht auf seine möglichen Chancen in Laibach ab?

Ebenfalls 1814 kommt es zur Klärung zwischen Stadt und Ärar hinsichtlich der Eigentumsrechte. Nicht die Stadt, der Staat besitzt das Haus und damit dies ein für allemal klar sei, wird eine Aufsandungsurkunde verfaßt und das Anwesen in die ärarische Landtafel eingetragen. Die dabei obligate Grenzbeschreibung sagt aus, daß an einer Seite des Simon Grabuschnig Haus, an anderer das Haus des Hans Leitgeb und nach hinten das Haus des Johann Pippenbacher liegt.

1820 ist von einer Vermietung für sechs Monate die Rede. Daß ein staatliches Interesse an diesem Hause aber nicht mehr gegeben ist, geht daraus hervor, daß am 8.4.1820 die Schätzleute Valentin Radweger, Maurermeister und Johann Baumgärtl, Zimmermeister eine Schätzung und Liegenschaftsbeschreibung zwecks öffentlicher Feilbietung vornehmen. Das Gutachten hat folgenden Wortlaut:

Das in der Stadt hier, hinter der Kasern im 12 Boten Gassl sub No 60 befindliche ärarial Scharfrichterhaus ist gemauert, mit Schindel eingedeckt, besteht aus einem Stockwerk und enthält im Erdgeschoß einen gewölbten Keller, eine gewölbte Vorlaube, ein gewölbtes Zimmer ohne Ofen, zwei Holzgewölbe, einen kleinen Hof und in demselben eine gewölbte Stallung auf zwei Kühe oder Pferde, im Stockwerk einen gewölbten Vorsaal, zwei mittelmäßige Zimmer, eines mit Stukkatur das andere mit Sturzboden, zwei Kammern, zwei gewölbte Küchen und ein Speisgewölb (Vorratsspeis) welches Stockwerk mit Estrich überschlagen ist. Das Mauerwerk befindet sich meistenteils in gutem, das Dach im mittelmäßigen Zustande. Weil das Haus nicht von neuerer Bauart, auch klein und an einem abgelegenen Posten ist wird der Wert mit 280 Gulden angesetzt.

Noch im November desselben Jahres wird die gedruckte Kurrende vom 26.10. kundgemacht.

Soweit alles aus Landesarchiv für Kärnten, Bestand Stadt St.Veit, Faszikel 27 bis 29.

               III/2007

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