Der Hutmacher in der Erlgasse

Mai 28, 2012 um 16:55 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen Kommentar
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In einer garnicht so fernen Zeit waren die Hausbesitzer der Stadt St.Veit, egal ob in der Innenstadt oder in einer der Vorstädte noch fast ausnahmslos Ackerbürger. Da die Grenzen des Burgfrieds weit über Altstadt und die vier Vorstädte hinausreichten, waren noch genügend Flächen zu Ackerbau, zum Mähen oder Beweiden vorhanden. Einer der letzten Viehhalter der Innenstadt, dessen Kühe auf  ihrem Weg zu den Weidegründen noch täglich für frischen Dung am Hauptplatz sorgten, soll ungefähr in der Ecke der Bräuhausgasse gewirtschaftet haben und Rainer geheißen haben.

Die Bürgerliche Privatgült St.Veit, ein Zusammenschluß aller Hausbesitzer mit eigenen Statuten war zuständig für die Organisation und Verwaltung dieses Gemeinschaftsbesitzes. Damit auch niemand benachteiligt oder bevorzugt sei, wurden die Gründe alle Jahre durch das Los neu zugeteilt. Wer einen Tauschpartner fand, weil es für beide Teile günstiger erschien, konnte innerhalb einer gesetzten Frist noch Änderungen vornehmen. Die Anfänge dieser Privatgült, oder etwaige frühere Bezeichnungen dafür, sind noch kaum erforscht. Tatsache ist jedenfalls, daß sie in einer kritischen Phase der Stadtgeschichte, in der Zeit also, da die Eisenhandelsprivilegien von Kaiser Josef II abgeschafft worden sind, bereits in Funktion war. Diese kaiserliche Maßnahme war nicht nur schmerzlich für alle hier ansässigen Eisenhändler mit ihren prunkvollen Häusern am Platz, sie traf auch die Stadtverwaltung schwer, die mit Steuern und Abgaben nicht mehr im gewohnten Umfange rechnen konnte. Waren es echte Notverkäufe oder nur reine Vorsichtsmaßnahme der städtischen Amtsinhaber, die als Bürger der Stadt auch selbst ein Interesse haben mußten, daß nichts in falsche Hände gerät – jedenfalls wurden alle Realitäten die bis dahin das Bürgermeisteramt verwaltet hat, innerhalb kurzer Zeit abgestoßen. Dabei fällt auf, daß sich durchwegs potente und honorige Bürger der Stadt als Käufer fanden, die postwendend alle ihre neu erworbenen Besitztitel an die Bürgerliche Privatgült zedierten, so daß letztere schließlich neben den schon vorhandenen Gemeinschaftsflächen, auch noch Stadthäuser, Landwirtschaften und Industrieanlagen besaß.

Warum man einem direkten Kaufakt auswich und stattdessen den Umweg über die Zession beschritt? Einige Erklärungen dafür gäbe es vielleicht. Etwa die Gefahr einer Anfechtung wegen Insidergeschäft, oder die nicht zu erwartende Zustimmung seitens des übergeordneten Kreisamtes? Die ganz genauen Beweggründe sind nicht überliefert.

 Um nun endlich zum Hause in der Erlgasse zu kommen, welches den Aufhänger dieses Berichtes bildet, sei vorangestellt, daß die Privatgült noch später mit dem Ankauf feiler Stadt- und Vorstadthäuser sowie mit deren gewinnversprechender Weiterveräußerung Geschäft zu machen trachtete. Auf solche Art gelangte auch das Hutmacherhaus 1856 für wenige Wochen in die Hand der Bürgerlichen Privatgült. Diese war nämlich bemüht, die Erträgnisse aus dem angehäuften Liegenschaftsbesitz wieder fruchtbringend anzulegen und betätigte sich obendrein eifrig als Darlehensgeber, so auch an den Vorbesitzer des Hutererhauses Villacher Vorstadt 39, Ignaz Jakob Lerch mit Namen. Der arme Lerch hatte schon vor 25 Jahren das kleine Anwesen von der Rosalia Prettnerischen Vormundschaft gekauft und war nach so langer Zeit nicht nur den Großteil des Kaufschillings, sondern zusätzlich 400 Gulden für ein neues Darlehen der Privatgült schuldig. Rechtsnachfolger der Prettner war der Convent der Elisabethinnen in Klagenfurt und als diesem die Wartezeit zu lang geworden war, kam es zur Zwangsversteigerung. Die Elisabethinnen haben bekanntlich nicht nur hier von Prettner, ehemals Advokat und Bürgermeister von St.Veit, geerbt, sondern auch dessen Gut Rosenbichel bei Pulst. Dieser unerfreulichen Gerichtsmaßnahme, sowie der Genauigkeit eines Beamten verdanken wir nebenbei gute Auskünfte über die personelle Zusammensetzung der Bürgerlichen Privatgült St.Veit im Jahre 1856. Beim Weiterverkauf des Hutmacherhauses verlangte der Führer des neuen Grundbuches nämlich allen Ernstes vom Gültverwalter, dem hochangesehenen Andreas Elsäßer eine Vollmacht, sodaß wir nicht nur den Verwalter, sondern alle Ausschußmitglieder und vermutlich die meisten Mitglieder per Namen kennen. Die diesbezüglichen Akten sind im Museum der Stadt St.Veit geordnet und katalogisiert.

Das Haus bekam inzwischen die topografische Bezeichnung St.Veit „156 neu/158 alt“. Man nimmt an, daß mit Einführung des Katasters um 1828 die bisherige Hausnumerierung nach Stadt und Vorstädten aufgelassen wurde und eine Gesamtdurchzählung aller Häuser (Hauslisten!) platzgriff, das wäre „158/alt“, schließlich mit Gründung des neuen Bezirksgerichtes um 1850 die Nummer „156/neu“. Die Bezeichnung „Erlgasse 15“ gibt es erst seit Einführung von Straßennamen in St.Veit.

 Der Käufer Franz Muschlin vererbte das Anwesen, es bestand übrigens aus dem Wohnhaus zwischen Bach und Erlgasse samt Hutmachergerechtsame sowie einem Garten auf der anderen Straßenseite mit Holzhütte, 1870 an Luzia Muschlin, deren ae Sohn Ignaz Slamanig 1882 als Käufer auftrat. Von Maria Slamanig (seit 1912) ging die Liegenschaft 1926 auf Johann Slamanig über, der noch im gleichen Jahr das Haus an Max und Ursula Schöffmann aus Gösseling verkaufte um sich auf dem verbliebenen Grundstück gegenüber ein stattliches neues Wohnhaus, Erlgasse 10, zu schaffen. Hier her gehören auch die nach Auflösung der Privatgült um die Jahrhundertwende angefallene Acker- und Wiesenparzellen im Westen der Stadt.

Die Behausung des einstigen Hutmachers, jetzt Erlgasse15 und im Besitz der Familie Zoff,  zählt zwar nur zu den mittleren Vorstadthäusern, über einen Zeitraum von eineinhalb Jahrhunderten betrachtet, konnte sie uns aber dennoch so manches über die Stadt erzählen.

Walter Wohlfahrt in „St.Veit Kommunal“ Ende 1998

 

 

 

 

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