Haus Alter Platz 20 einst und jetzt
März 11, 2018 um 15:29 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen KommentarSchlagwörter: Andrea Mayer, Bauernbefreiung, Bürgerbuch, Ellersdorfer, Gastgeb, Glantal, Josef Wieser, Krappfeld, Kronwirt, Patenschaft, Pferde-Wagen, Spöck Notar, Stadttor, Starzacher, Tratschweg, Wutte
Diese Ansicht zeigt der Reihe nach Haus Nr. 22 Apotheke, Haus Nr. 21 Ginhart, Haus Nr. 20 Ellersdorfer und Haus Nr. 19 Hahn. Das alte Tor des Kronwirts mit Rundbogen, die hölzernen Vorbauten beim Hause Ginhart, wie am Hahn Haus sind noch schön auszumachen. Beim Hahn ist, wie man sehen kann, der Dachboden schon ausgebaut.
Um in der Reihe der Platzhäuser fortzufahren, wäre jetzt der Kronwirt, heute Ellersdorfer dran. Über die alten Gasthäuser, teilweise auch über den Kronwirt, wurde von mir schon vor mehr als sechs Jahren im damaligen „Zentrum“ der Firma Knapp ausführlich berichtet. Die wenigen Treuen, die mir versichern, alle Folgen zu sammeln, können dort leicht nachlesen.
Einige der einstigen Wirte nannten sich an dieser Adresse sogar „Zur goldenen Krone“! Zahlreiche und namhafte Geschlechter mühten sich redlich an dieser Örtlichkeit. Die meisten von Ihnen scheinen auch im Bürgerbuch auf, das heißt, sie waren bürgerliche Gastgeb und somit in besonderer Weise zu privater und geschäftlicher Anständigkeit verpflichtet, ja sogar feierlich darauf vereidigt. Bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts zurück sind „Kron-Wirtsleute“ noch namentlich festzumachen. Weil aber die Häuser aus der Mitte des 16. Jahrhunderts stammen, kann man die Tradition der Gastlichkeit hier ruhig zweihundert Jahre älter ansetzen.
Man geht richtig in der Annahme, dass sich anfänglich und für lange Zeit hauptsächlich Stadtbewohner im Kronwirt zeigten und nur ab und zu der eine oder andere Durchreisende. Diese Situation änderte sich fast schlagartig mit der allgemeinen Bauernbefreiung. Ab 1850 waren es nicht mehr sporadisch die reichen Krappfelder sondern auch die kleineren Bauern, welche die Stadt brauchten, um ihre Produkte an den Mann zu bringen und vielleicht einmal einzukehren. Der Pferde-Wagen-Verkehr nahm jetzt merklich zu, sodass Notar/Bürgermeister Spöck aus berechtigter Sorge um die allgemeine Sicherheit, damit anfing, Tore und enge Stellen zu schleifen.
Mit Josef Wieser nehmen wir uns einen Kronwirt heraus. Die Adresse lautete damals noch Innere Stadt 67. Geboren 1788, starb er 1846 mit 58 Jahren. Verheiratet war er mit Katharina Wutte. Dass es auch schon zu Zeiten des Josef Wieser durchaus üblich war, Hochzeitsgesellschaften an sich zu ziehen indem man auch Gevatter-Dienst gerne übernahm, beweist das Folgende: 1823 gibt Josef Wieser als „Gastgeb zur Goldenen Krone“ den Trauzeugen für die Braut Rosina Wutte, Tochter des Valentin Wutte, Starzacher am Stromberg. Möglicherweise eine Verwandte seiner Ehefrau und vielleicht ein Hinweis, dass auch letztere vom Kraigerberg kam. Wutte hat es zeitgleich auch in Tratschweg gegeben und natürlich im Glantal. Als den Eheleuten die Tochter Theresia Magdalena geboren wird, ist Magdalena Mayer, bürgerliche Gastwirtin, allhier (wo wirklich?) die Patenschaft. Das ist insofern auffällig, als 1841-1846 ein Andreas Mayer (Verwandter?) als Wirt und von 1846 (Sterbejahr des Josef!) bis 1861 doch wieder Witwe Katharina Wieser als Kronwirtin aufscheint.
Hotel Fuchs-Palast St. Veit/Glan
August 8, 2011 um 15:39 | Veröffentlicht in St.Veit | Kommentare deaktiviert für Hotel Fuchs-Palast St. Veit/GlanSchlagwörter: Bürgerbuch, Franz Turtltauben, FX Mayer, Hickl Familie, Hotel Stern, Josef Herzele, Josef Kummer, Josef Landfraß, Josef Mayerzedt, Josef Pucher, Kärntner Landsmannschaft, Konzeptbuch 1903, Paula Zechner, Stern-Wirt, Vereinshaus
Der legendäre St.Veiter Gasthof wurde zwar schon einmal ausführlich in der „Landsmannschaft“ (IX/X 1998) behandelt, ein Neufund erlaubt jedoch interessante Präzisierungen dort, wo zunächst nur gemutmaßt werden durfte.
Es geht dabei zunächst um das Motiv und die näheren Umstände des Kaufes dieses Anwesens durch die Stadt St.Veit im Jahre 1882. Nicht, wie angedeutet, der Wunsch der Gemeinde war es, so früh schon einen Beitrag zur Wirtschaftsbelebung zu leisten, nein, der wahre Grund zu diesem Kaufentschluß war ein anderer. Die neue Quelle besteht in einem Konzept-Buch des Gemeindesekretärs um 1903 aus dem Besitze von Frau Paula Zechner, St.Veit, Klagenfurterstraße 30, Tochter des Josef Pucher (1895-1974) Oberlehrer, Rilke-Forscher und großer Förderer der Anthroposophischen Gesellschaft in Kärnten bzw. Enkelin des Franz Pucher (1861-1909) Städtischer Wachtmeister in St.Veit.
Besagtes Konzept-Buch ist zwar – wie bei schnellen Mitschriften nicht anders zu erwarten – sehr flüchtig geschrieben und äußerst schwierig zu lesen, gibt aber nichts desto weniger wertvolle Aufschlüsse zum Gegenstande. So ist zu vernehmen, daß im Jahre 1881 der Stadt die Pflicht auferlegt wurde, außer der ständigen Garnison einer Cavallerie Escadron noch zusätzlich eine zweite Escadron einzuquartieren. Eine österreichische Reiterescadron zählte damals mindestens 100 Pferde und die dazugehörige Mannschaft. Um eine so große Unterbringung zu ermöglichen, wurde damals die Stern-Realität in der Friesacher Vorstadt Nr. 5 und 6 zuerst angemietet und gleich darauf im Exekutionswege um Gesamtkosten von 13.000 Gulden erworben. Um diesen großen Kauf zu bewältigen, mußte mit Genehmigung des Landesausschusses, heute würden wir Landesregierung dazu sagen, ein Kapital von rund 14.000 Gulden zu 4% Zinsen bei der örtlichen Stadtsparkasse aufgenommen werden.
Es heißt dann weiter: Die Stern-Realität, welche n i c h t dem Stammgute der Gemeinde einbezogen werden konnte, wurde später um jährlich 650 Gulden verpachtet. „Heute (d.h.1903) wirft dieselbe samt Mietzins für das Haus Nr.5 ein Bruttoerträgnis von 2.230 Kronen ab.“ Dieser Betrag reiche aber kaum für Kapitalzinsen, Steuern und Umlagen bzw. für bei solch alten Gebäuden immer höher kommende Reperaturen. Der Ertrag belief sich gerade noch auf 2% jährlich. Es wurde daher schon seit Jahren auf eine günstige Gelegenheit zur Abstoßung des Anwesens gewartet und mit einstimmigen Beschluß vom 7. Juni 1903 entschieden, daß die Realität um 40.000 Kronen zu haben sei „und die Gemeinde noch einen schönen Gewinn erzielt“.
Ein dagegen eingebrachter Rekurs zwang die Gemeinde zur Rechtfertigung vor der übergeordneten Stelle. Dort steht. „Seit Freiwerden des Besitzes von der Escadron war trotz wiederholter Ausschreibungen lange Zeit kein passender, kapitalkräftiger Käufer zu erlangen. Im Jahre 1892 bot Herr Mayerzedt 15.000 Gulden. 1896 wurde der „Stern“ der Brauerei Reininghaus um 25.000 Gulden angetragen, aber als zu teuer abgelehnt. Mit Rücksicht auf die von Jahr zu Jahr sich mehrenden Reparaturen und das minimale Erträgnis wurde bei jeder Gelegenheit, bei der die Sache zur Sprache kam, in- und außerhalb des Gemeindeausschusses der Verkauf verlangt und war es gerade der jetzt Rekursführende, welcher für die Abstoßung immer eingetreten ist!“
„Zum Verkaufe an Herrn Mayerzedt war der Umstand ganz besonders bestimmend, daß der Genannte als langjähriger Pächter gut eingeführt, seine Frau eine vorzügliche Köchin und die Gewähr geboten ist, daß der Stadt ein guter Wirt mit guter Küche erhalten bleibt. Herr Mayerzedt wird auch sofort nach Rechtskraft des Kaufvertrages bedeutende Umbauten vornehmen, die ihn ein schweres Geld kosten werden, wodurch aber das alte Gasthaus in e i n m o d e r n e s H o t e l umgestaltet wird.“
„Daß diese Umwandlung im Interesse der Stadt und ganz besonders geeignet ist, den F r e m d e n v e r k e h r (!? – St.Veit war ja noch immer ohne direkten Bahnanschluß!-Anm.d.Verf.) und den Zuzug der Fremden und Sommerfrischler nach St.Veit zu heben, kann auch nicht unerwähnt bleiben. Daß die gegen den Verkauf an Herrn Mayerzedt künstlich hervorgerufene Erregung wohl nur einem sehr kleinen Kreis und aus persönlichen Motiven entspringt ist ganz zweifellos und auch kein Geheimnis.“
Jedes einsichtsvolle Gemeindemitglied ist mit diesem Kaufabschlusse einverstanden. Daß die Realität samt dem Sitzgarten zum Hotelbetrieb erhalten und gewidmet bleibt, ist Vertragsbedingung und wird grundbücherlich sichergestellt.“
„Anfechtungen und Rekurse sind gänzlich hinfällig, weil der Platz für ein Krankenhaus (!) (Sieht nach einer vorgeschützten, besseren, aber ziemlich krausen Verwendungsabsicht aus. -Anm.d.Verf.) nicht geeignet sei. Beim heutigen Geschäftsgange und dem Zustand der Gebäude kein Mensch m e h r zu zahlen imstande ist. Ein Kaufschilling von 60.000 Kronen wäre ja wohl ideal schön, aber niemals erreichbar – namentlich bei Beschränkung des Käufers in der Verwendung des Platzes.“
So weit die Rechtfertigung der Gemeinde gegenüber der Landesbehörde. Verschiedene Beilagen und Protokoll-Auszüge werden noch angeschlossen bzw. wiedergegeben. Bezeichnend dabei das Sitzungsprotokoll vom 12. Juli 1903 des Inhalts: Gegenstand ist die Genehmigung des auf Grund des einstimmigen Sitzungsbeschlusses vom 7.ds. mit Herrn M. über den Verkauf der Sternrealität abgeschlossenen Kaufvertrages. Kurz vor der Sitzung wurde ein mit 22 Unterschriften versehener Rekurs eingebracht und zum Gegenstande vorgelegt. Beschluß: Der Kaufvertrag wird mit allen Stimmen, ausschließlich jener des Herrn N.N., welcher mündlichen Protest dagegen erhebt und jener des Herrn N.N., also mit 12 gegen 2 Stimmen genehmigt.
Die Wogen in der Gemeindestube sind wohl schon des öfteren einmal hoch gegangen!
Letztendlich hat sich aber doch meist die Vernunft durchgesetzt und die anschließende gute Entwicklung des von nun an „Hotel Stern“ genannten Platzes – diese wurde im ersten Aufsatz hinlänglich nachgewiesen – hat den stets bemüht gewesenen Stadtvätern wieder einmal recht gegeben.
Josef Mayerzedt war ein Oberösterreicher, am 4.10.1857 in Eferding geboren. Er dürfte weit in der Welt herumgekommen sein. Seine Ehefrau Barbara geborene Burger stammte aus Ochsenfurt in Bayern. Sie war nur um ein Jahr jünger als ihr Mann. Von den insgesamt acht ehelichen Kindern, alles Mädchen, kamen die ersten fünf zwischen 1886 und 1892 in St.Georgen am Längsee, die restlichen drei 1893, 1897 und 1898 in St.Veit/Glan zur Welt.
Das Pachtverhältnis des Mayerzedt beim „Stern“ hat somit zu Anfang des Jahres 1893 begonnen.
Die inzwischen erfolgte Auswertung des Bürgerbuches der Stadt St.Veit 1564-1884, Landesarchiv Katalog Stadt St.Veit Signatur 2 läßt neue Schlüsse über alte Hausnamen, weitere Pächter und Besitzer zu. Die schon genannte und im Steuerbuch von 1753 vorkommende Frau von Greifenstein kann demnach nicht selbst Wirtin, sondern nur Eigentümerin gewesen sein. 1746 wird Johann Leitgeb, Gastgeb am Hicklischen Wirtshaus als Bürger aufgenommen. Dreimal, nämlich 1675, 1690 und 1710 kommen Bürgeraufnahmen in der Familie Hickl vor. Zwei davon sind Fleischhauer von Beruf. Eine Maria Hickl, sie könnte die in den Ruhestand gegangene Wirtin an unserer Adresse gewesen sein, hatte um 1740 noch Hausbesitz in der Kirchgasse. Von ihr würde dann der alte Gasthausname herrühren, der später noch zweimal gebraucht wird.
1758 legen Franz Turtltauben, und 1761 Johann Kumer, beide Wirte auf dem Hicklischen Wirtshaus, Friesacher Vorstadt, ihren Bürgereid ab.
1780 folgt Josef Herzele, von dem gesagt wird, daß er die Kumersche Witwe geehelicht und alle ihre Schulden übernommen habe. Bei gleichbleibender Adresse, nämlich Friesacher Vorstadt 6, ist erstmals bei Kumer anzunehmen, daß er Eigentümer war.
1791 erfolgt die Bürgeraufnahme des Franz Xaver Mayr „Sternwirt“ in der Fries.Vorstadt 6 und 7. Er kam aus der Stadt Salzburg und dieser war es auch, der den neuen Wirtsnamen prägte. Damit verbunden war sicher auch eine Vergrößerung, was aus den nunmehr zwei Hausnummern hervorgeht. Mit der erwähnten Familie Mayr am Kollerhof, dürfte wohl nur eine zufällige Namensgleichheit vorliegen.
1794 begegnet uns Joseph Landfraß als Bürger und „Sternwirt“ Dieser lebte zuvor in der Kreuzen, im Landgericht Paterion. Von hier an ist die Besitzer- bzw. Pächterreihe dem Doppel-Heft 9/10 1998 zu entnehmen.
Über das Alter dieser gastlichen Stätte wurde in der Kärntner Landsmannschaft schon zweimal, nämlich in den Oktober-Heften der Jahre 1998, Seite 21ff und – wie obenstehend wiedergegeben – auch 2002, Seite 61ff berichtet, doch immer noch tauchen neue Fakten auf.
Als wahre Fundgrube zur Stadtgeschichte erweist sich das vom Verfasser jüngst und nach monatelanger Archivarbeit digitalisierte Bürgerbuch der Stadt St.Veit 1564-1884. Diese unschätzbare Unterlage erlaubt nun auch zu obigem Thema tiefere Einblicke bis Ende des 17.Jhdts. Das Bürgerbuch hatten den Zweck, Datum der Bürgeraufnahme, die Namen der Kandidaten, die zu zahlenden Taxen, fallweise Berufe, später auch Anschrift, Herkunftsort etc. amtlich festzuhalten. Bürgerwürde, brachte viel Ehr und Ansehen und war stets mit einem Eid verbunden. Jedenfalls können jetzt Besitzabfolgen und Änderungen in der Hausbezeichnung um einiges leichter erschlossen werden.
In unserem Falle interessant zu werden beginnt es mit dem Jahr 1675, da erscheint als Neubürger Mathias Hickhl, noch ohne Berufsangabe und ohne Nennung einer Taxe. Weil jedoch 1690 schon die Bürgeraufnahme eines Andree Hickl (ohne „h“) folgt und dabeisteht, daß er Fleichhacker, in Windischgräz (heute: Slovenjgradec) geboren sei und 15 Gulden Tax zu zahlen habe, wird es sich beim Mathias wohl um seinen Vater handeln und auch dieser von Windischgräz gekommen sein. Vielleicht war auch er schon Fleischhacker, ganz sicher aber bereits Wirt….. Warum? Weil 1710 schon Martin Hickhl (wieder mit „h“) als Vertreter der dritten Generation Bürgerrecht verliehen bekommt, ausdrücklich Fleischhacker genannt wird und nur noch – da schon hier geboren – elf Gulden Tax zu entrichtet hat.
Wichtig ist, daß die nächsten Besitznachfolger ebenfalls Bürgerrecht lösen und sich „Inhaber des Hiklischen Wirtshauses“ nennen oder erklären, „Bürger auf das Hiklische Wirtshaus in der Friesacher Vorstadt geworden“ zu sein. Es sind dies 1746 Johann Leitgeb „Gastgeb (=Wirt) am Hiklischen Wirtshaus“ mit 15 Gulden Tax – 1758 Franz Turtltauben „Wirt auf das Hiklische Wirtshaus in der Friesacher Vorstadt, Bürgersohn allda“ mit 12 Gulden zuzüglich Empergeld (=eine Feuerschutzabgabe) – und schließlich Johann Kumer „Wirt am Hiklischen Wirtshaus, Friesacher Vorstadt, im Osterwitzer Gericht(sbezirk) geboren“ mit 16 Gulden etc.
Daraus erhellt, daß drei Generationen der Familie Hickl als Fleischhauer und Wirtsleute in der Friesacher Vorstadt gereicht haben, um dem Wirtshaus seinen, d.h. ihren Namen zu geben. Sie sind danach entweder ohne Nachkommen geblieben oder haben einfach verkauft und sind wegzogen. Die Taxe von 15 Gulden des Johann Leitgeb sagt vielleicht aus, daß er von auswärts gekommen ist und nicht in die Familie Hickl eingeheiratet hat.
Das eingangs erwähnte Bürgerbuch – übrigens, das Original ist im Landesarchiv, Handschriften Katalog Nr.1 und Nr.2 aufliegend – hilft uns in der Besitzerreihe aber auch noch darüber hinaus ein Gutstück voran! Die Nachrichten werden nämlich zeitweilig etwas umfangreicher. Als Josef Herzele 1780 Bürgerrecht erhält, ist er einfach der „Wirt in der Friesacher Vorstadt, der die Kumer´sche Witwe Maria-Clara, geborene Lidl mit Übernehmung aller ihrer Schulden (!) geehelicht, folglich auch das Wirtshaus in der Friesacher Vorstadt Nr.6 übernommen hat.“ Auch wird mitgeteilt, daß er am 5.3.1715 an der Raßnegger-Mühl (heute Raßnig geschrieben und im Osten der Stadt gelegen) geboren sei.
Der nächste in der Reihe wäre der 1791 Bürger gewordene Franz Xaver Mayer. Er stammte aus der Stadt Salzburg, zahlte 16 Gulden und wurde erstmals „Sternwirt, Friesacher Vorstadt Nr.6 und 7“ genannt. Aber schon drei Jahre später, 1794 erscheint im Bürgerbuch Josef Landfraß als „Wirt zum Stern in der Friesacher Vorstadt“. Er wird als ehemaliger Bürger zu Villach und in der Kreuzen, Landgericht Paternion geboren bezeichnet. Seine Tax beträgt nur 12 Gulden.
Mit dem Namen Pickl kommt zur Abwechslung wieder einmal eine Familie auf den Besitz, die drei Generationen lang die Stellung behaupten kann. 1803 ein Johann „Sternwirtbesitzer, 33 Jahre alt, in (Alt)Liebenfels, Pfarre Pulst geboren – 1817 Johann (Sohn) „Gastgeb zum Goldenen Stern“ 28 Jahre alt, hier geboren – und schlußendlich 1841 ein Michael Pickl „Gastgeb und Hausbesitzer“ 28 Jahre alt, hier geboren.
Die schon 1998 zitierten Urkunden, wie Stiftregister 1722-30 und Steuerbuch von 1753 und die dort vorkommenden Erwähnungen eines „Sternguat mit 2 Huben“ im Eigentum von Frau Jabornig, später Rechberg bzw. Maria von Greifenstein bedürfen jetzt einer neuen Interpretation. Demnach waren die noblen Herrschaften wohl Eigentümer der umliegenden Gründe sowie der ältesten, kaum noch existenten Bauflächen, nicht jedoch Inhaber der ersten Gastwirtschaft. Ausgehend von den kleinen Anfängen eines Mathias Hickhl 1675 wurde konsequent in Richtung der umliegenden Flächen erweitert. In dieser Vorwärtsentwicklung konnte aus dem Hicklischen Wirtshaus, der Sternwirt, danach das Hotel Stern, dann das Vereinshaus der Arbeiterkammer und schließlich Hotel Dorint bzw. der Fuchs-Palast entstehen. Die Aussage im ersten Aufsatz von 1998, wonach das Wirtshaus zeitweilig auch in adeligen Händen gewesen sei, ist daher zu revidieren und in zweifacher Weise falsch gewesen. Gemeint war nämlich Gasthof Stern und nicht wie irrtümlich gedruckt, der Gasthof „Zum schwarzen Adler“. Damit ist diese damalige Behauptung zur Gänze hinfällig.
Das Siechenhaus in der Herzogstadt St.Veitit
März 11, 2011 um 17:30 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen KommentarSchlagwörter: "Armenpichs", Almosen, Aussatz, Bürgerbuch, Bruderschaft, Dr. Michael Rauchensteiner, Flurnamen, Franziskaner, Grundbuch, Johann Pippenbacher, Johann Wahrheit, Kloster der Clarissen, Konrad von Auffenstein, Landes-Siechenanstalt, Lepra, Meierei Siechenhaus, Privatgilt, Schießstatt, Schloß Weyer, Siechen, Simon Oberlercher, Sonnleiten, Steuerbuch 1819, Volkskrankheit, Zehentregister von 1612
Der Aussatz (Lepra), einst eine weit verbreitete Infektionskrankheit, wurde durch die Kreuzzügler nach Europa eingeschleppt und stellte insbesondere für die damals noch jungen Städte und deren Sanitätsverhältnisse eine große Herausforderung dar. Um dieser Volkskrankheit, die im 13. Jhdt. ihren Höhepunkt erreichte, Herr zu werden, ging man daran, die erbarmenswerten Individuen total zu isolieren. Die Erkrankung dauerte in der Regel acht bis zehn Jahre und führte unweigerlich zum Tode. Bis auf wenige Rückfälle da und dort, kann man davon ausgehen, daß die Seuche zu Ende des 17. Jhdts. auf Grund der an sich unmenschlichen Aussperrung der Leprosen doch allmählich im Abklingen begriffen war. Über den Gegenstand heißt es im Österreichischen Staatswörterbuch 1) daß „Siechen- und Versorgungshäuser (für) Unheilbare, Ekelerregende, letztere von Straßen und Versammlungen ausgeschlossen, gemäß Hofkanzleidekrete vom 27.8.1773 und 7.10.1784 in den meisten politischen Bezirken nach Unterbringung und/oder Verpflegung sehr verschieden gehandhabt werden“.
Das Vorhandensein eines frühen Siechenhauses in St.Veit ist nicht die Frage, eher schon seine Lokalisierung, der Zeitraum seines Bestandes sowie Form und Träger eines solchen Sanitätsbetriebes. Die erste Nennung 2) im Jahre 1330 spricht von der Stiftung eines Jahrtages und dabei von der Überlassung einer Wiese unter dem Siechenhaus an das Kloster der Clarissinnen, deren Einzug in das drei Jahre zuvor von Konrad von Auffenstein errichtete Kloster 1326 erfolgte. Ein Zusammenhang mit dieser Klostergründung liegt nicht nur zeitlich sehr nahe.
1464 verkauften die Eheleute Kaltenhauser dem Spital u.a. eine Wiese vor den Siechen. 3) Dieses (Bürger-)Spital, wie das kurzlebige Hofspital zu Anfang des 17. Jhdts. waren gesonderte Einrichtungen und sind mit dem Siechenhaus nicht gleichzusetzen. Wie weit das spätere Armeninstitut St.Veit hier nachfolgte, ist noch unerforscht und die Quellenlage dazu auch im Pfarrarchiv noch nicht ausgeschöpft .4) Das Bürgerbuch der Stadt St.Veit 1564-1884 5) nennt 1774 erstmals eine sogenannte „Armenpichs“, was vielleicht auf ein gerade erst geschaffenes Armeninstitut hinweist.
Damit wäre zwar der Altersnachweis für das Siechenhaus geliefert, aber noch nichts zu dessen genauer Lage gewonnen. Hier muß eine inzwischen verschollene, Dr. Michael Rauchensteiner (1922-2005) aber noch zugänglich gewesene St.Veiter Geschichtsquelle genannt werden, und zwar das „24 Seiten starke Zehentregister von Schloß Weyer aus 1612“. Ein glaubwürdiger Auszug daraus mit Maschine geschrieben liegt vor. Im Abschnitt „Weyerischer Boden“ heißt es nach Anführung vieler anderer zehentpflichtiger Ertragsflächen einmal „Beim Siechenhauß undter den Sädln außerhalb der Vorstadt ein Acker………“, dann „Mer an diesem Acker ein Stuck….“ und schließlich „Unterm Siechenhauß ein Acker…….“ In Verbindung mit dem Steuerbuch der Stadt St.Veit von 1819 6) werden nun auch die Angaben von 1612 stimmig . Im Steuerbuch scheinen nämlich neben den Häusern der Innenstadt und Vorstädte auch noch Flurnamen, und diese mit sämtlichen Grundstücken auf. Jetzt gibt es sehr wohl eine ganz bestimmte Reihung, die weiterhilft. Von der Flur Schießstatt, über die Flur Sonnleiten geht es geraden Weges zur Flur Siechenhaus und weiter zur Flur Schelmengasse. Unter „Flur Siechenhaus“ werden Grundstücke und deren Eigentümer angeführt wie folgt:
Wiese in Siechenhaus(flur) zum Stadtpfarrhof gehörig; Garten dort des Franz Lebmacher; Acker beim Siechenhaus, Stadtpfarrhof; Acker in Siechenhaus(flur) Stadtpfarrhof; detto des Simon Oberlercher; detto des Johann Wahrheit; Acker am Tonfeld des Johann Wahrheit; Acker im Siechenhaus(flur) des Johann Pippenbacher; detto 4mal der Schuster- und Lederer Bruderschaft. Die dabei vorkommenden Nummern bezeichnen nur Wohnadressen der Besitzer, irgendwo in der Stadt und sind ohne Bedeutung. Wohl aber könnte man schließen, daß das Siechenhaus zu jener Zeit, wenn schon nicht mehr selbst, so doch in der Erinnerung noch bestanden hat. Die weitgehendste Deckungsgleichheit mit dem Katasterblatt von 1829 und den dort vorkommenden Parzellennummern (Abb. 1 und Abb. 2), gibt endgültig Klarheit darüber, daß die „Flur Siechenhaus“ grob gesagt zwischen der Friesacher Straße im Westen und der Bahnhofstraße im Osten, seitlich von der Kölnhofstraße bzw. Kanalgasse begrenzt, gelegen ist. Und nicht nur das, auch zwei Hausmarken ziehen unsere Aufmerksamkeit auf sich. Das Holzgebäude (gelb) auf Parzelle 954 mit Baufläche 234 an der Friesacher Straße (Abb. 1, Pfeil nach unten!) einerseits und auf Parzelle 982 das massive Gebäude (rot) mit Baufläche 241 (Abb 1, Pfeil nach oben!) anderseits. Die Gründe dazwischen waren, von wenigen Häusern in Stadtnähe abgesehen, 1828 noch gänzlich unverbaut.
Warum sind diese zwei Gebäudemarken von Bedeutung? Weil aus 1842/47 ein Schriftwechsel zwischen einem gewissen Simon Oberlercher, Gastwirt in St.Veit und der Bürgerlichen Privatgilt vorliegt.7) Darin begehrt Oberlercher zu seinen bereits erhaltenen zwei „Terrain-Gründen“ unter Hinweis darauf, daß er gerade die Siechenhaus Meierei käuflich an sich gebracht hat, einen weiteren „Terrain-Grund“. Dieser Terminus bezeichnete jene Acker- Wiesen- oder Gartenparzellen, welche die Bürgerliche Privatgilt im Namen der Bürgerschaft verwaltete und von Zeit zu Zeit neu zuteilte. Das erwähnte Ansuchen wird seitens der Privatgilt abgelehnt und so begründet, daß für die
Meierei Siechenhaus nicht einmal (mehr) ein Gebäude besteht. Dies hält den Oberlercher nicht davon ab, im Jahre 1847 noch einmal vorstellig zu werden und dabei auszuführen „Ich glaube daß ein Bürger wenn er durch ein Unglück heimgesucht wird, eher Berücksichtigung als Kränkung verdient, wie dieses der Fall bei mir ist, weil mir das Meierei Gebäude abbrannte…..“ Ein solches Brandereignis kann wohl nur mit dem letzten Stadtbrand von 1829 gemeint gewesen sein. Daraus ergibt sich, daß die einst zum Unterhalt der Aussätzigen gediente Siechenhausmeierei schon längst nicht mehr den alten Zweck zu erfüllen hatte und es auch das Siechenhaus seiner Art nach nicht mehr gegeben hat. Dieses hölzerne Gebäude Baufläche 234, welches das einstige Siechenhaus gewesen sein müßte, stand 1841 laut Parzellenprotokoll im Eigentum des Kaspar Rottmann und trug die Hausnummer 198. Auch die bekannten Stadtansichten von Osten her aufgenommen, einmal die ältere von Runk-Ziegler (Abb. 3) innerhalb des roten Rasters die Lage des Siechenhaus-Flurs, zum andern jene von Markus Pernhart (Abb. 4) zeigen mehr oder weniger deutlich, das einfache Holzhäuschen an der Ausfahrt Richtung Friesach. Dafür, daß ein St.Veiter Siechenhaus schon vor 1800 nicht mehr in Gebrauch war, spricht vielleicht der Entwurf einer Gemeindeordnung für Kärnten von 1848. Dort heißt es im § 55 über den Wirkungskreis der Gemeinden unter lit. r, den Gemeinden habe die Aufsicht und Erhaltung u.a. von Armenhäusern zu obliegen. Von Siechenhäusern ist nicht die Rede.
Durch Wegfall der schwersten Fälle konnte das Siechenwesen vermutlich bald zur Landessache gemacht werden. Am 16.1.1863 wurde z.B. der Beschluß zur Überleitung des Klagenfurter Gemeinde-Siechenhauses in eine Landes-Siechen-Anstalt gefaßt .8) 1914 kam es bekanntlich zur Eröffnung des Neuen Siechenhauses, Heil- und Pflegeanstalt, Klagenfurt, Krassnig Straße und 1959 zur Umbenennung in „Landespflegeheim“
Dies sei erwähnt, um den allmählichen Wandel von der Isolierung der Aussätzigen hin zu menschenwürdiger Pflege der Hilflosen und Alten anzudeuten. Was heute die Allgemeinheit mit Selbstverständlichkeit trägt, haben anfänglich – jedenfalls in St.Veit – die Clarissinnen, danach höchstwahrscheinlich die Franziskaner auf sich genommen. Wie eingangs gezeigt, wurde die erforderliche materielle Basis durch fromme Stiftungen geschaffen und die nötige Hilfe durch Werke tätiger Nächstenliebe geleistet. Auch war zu jener Zeit das Almosen geben eine selbstverständliche christliche Tugend und Almosen zu empfangen, kein Unwort wie heute. Mit der Klosterauflösung in Josefinischer Zeit könnte das Siechenhaus und/oder Armeninstitut noch eine gewisse Frequenz aufgewiesen haben, weshalb die dafür gewidmeten Gründe später zum Besitztum der Stadtpfarrkirche geschlagen worden sind .9)
Bei Anlegung des modernen Grundbuches um 1878 heißt es zur Parzelle 959 zwar noch ausdrücklich „im Ried Siechenhaus“ gelegen. Die obgenannten Bauflächen für das vermutete Siechenhaus und die sichere Siechenhausmeierei finden jedoch, als nicht mehr existent, im neuen Grundbuch keine Aufnahme mehr. Dem dadurch verursachten Vergessen einer jahrhundertealten städtisch-kirchlichen Institution möge mit diesem Aufsatz entgegen gewirkt werden.
1) Ernst Mischler und Josef Ulbrich, Wien 1896, 2.Band 1.Hälfte S 117 Lit V
2) KLA Allgemeine Urkundenreihe C 216 1330-12-23
3)KLA wie vor A 1132 1464-07-02
4) Bestände zwar inzwischen im Diözesanarchiv, jedoch noch nicht aufgestellt!
5) KLA, Stadt St.Veit HS Sign.2 und 2a
6) KLA Stadt St.Veit, HS Sign. 519a
7) Stadtarchiv St.Veit, Karton 8, Fasz.23, Nr.3 und 4
8) Olexinski, Armen- und Krankenpflege, Bibliothek Landesmuseum , Sign. II/2307
9) Zirkulare an alle Bezirksobrigkeiten, Pfarren und Curatien wegen genauer Vorlage der Armen-Instituts-Ausweise Kreisamt Klagenfurt vom 25. Sept. 1835
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