Kraindorf im Kroatengau

Dezember 7, 2022 um 15:45 | Veröffentlicht in St.Veit | 1 Kommentar

Für die zwei Titelbegriffe gibt es Klärungsversuche in E. Kranzmayers Ortsnamenbuch von Kärnten. Zunächst wird im 1.Teil Seite 89 darauf hingewiesen, daß Ortsnamen die auf -dorf enden, in Kärnten eine Leitform slowenischer bzw. deutscher Großkolonisation jedenfalls v o r  1100 darstellen. Krain wird von Kranzmayer vom slawischen krinja d.i. „Einkerbung“ abgeleitet. Die erste urkundliche Nennung von 1230 lautet Chreindorf. 1459 liest man Kreyndorff, 1568 Khrendorf und 1677 Guett Khreindorff.

Es stellt sich zunächst die Frage, wo findet sich eine geländemäßige „Einkerbung“? Die von der heutigen Hofstelle am wenigsten entfernten Einschnitte wären das Beißendorfer Bächlein am Zigeunerbergl und der Lebmacher Bach im Westen! Oder war vielleicht die Einkerbung in Form einer Rodung gemeint, wenn etwa ursprünglich zwischen Lebmacher Wald und dem Zigeunerbergl noch geschlossener Bewuchs bestanden hätte? Nun weist wohl das ältest erhaltene Urbar von 1459 unter der Überschrift Kreyndorf insgesamt 8 Halbhuben auf, wobei die Lage einiger davon dem Beißendorfer Bächlein durchaus nahe gewesen sein können. Der Mühlteich von Beißendorf ist jedenfalls uralt und hat dessen Ausfluß auf seinem Lauf hinunter in die Ebene des Glantalbodens bestimmt sehr früh schon mehrere Mühlen aufgewiesen. Von einer Kraindorfer Mühle genau an diesem Rinnsal ist noch 1902 ausdrücklich die Rede, als man zur Sanierung eines altgegebenen, aber vertragslosen Zustandes mit dem Nachbar kurzerhand einen Kaufvertrag hinsichtlich Mühle und Zugang abschließt. Daß die Kraindorfer Mühleschon länger dort benützt wurde, vielleicht noch von mehreren Kraindorfern gemeinsam, beweist ein Blick in die Katastermappe von 1828, sie zeigt genau an gleicher Stelle eine kleine Gebäudemarke.Es darf daher ebensogut an das alte kärntnerische Wort Krenn, auch Krön, Wasserkrenn (Mühlkrenn), d.h. Wassergerinne, gedacht werden. Das würde dann sogar ein rein deutsches Krenndorf erlauben, noch dazu wo es für ein slowenisches krinja-ves keinen einzigen Beleg gibt.

Zur Klärung des Begriffes „Kroatengau“ lesen wir Interessantes ein weiteresmal bei Kranzmayer 1.Teil Seite 70 unter § 42. Sein Zugang über die Sprachforschung läßt Kranzmayer in den „Kroaten“ des Kroatengaues Slowenen besonderer Rechtsstellung erblicken. Es ist dabei die Rede von Hirten oder Oberhirten, also von einer Herrscherschicht, oder von Trägern der slawischen Wehrverfassung. Für Kärnten allein betrachtet, würde deren Seßhaftigkeit gerade im Herzstück des Landes und dazu in einzigartiger Gunstlage ebenso dafür sprechen, wie die Tatsache des reichlichen späteren deutschen Königsbesitzes an eben diesen Stellen. Nach Niederwerfung des letzten slawischen Aufstandes hätte dann eben eine neue Feudalherrschaft die alte abelöst.

Die Gegend um Kraindorf dürfte so wohl schon zusammen mit dem tausendjährigen Lebmach 979 an die Aribonen und von diesen 1020 an das Kloster Göß gediehen sein. Es handelte sich dabei um einen Güterkomplex der sich von Lebmach (Amt) bis nach Sörg und Pflausach, Puppitsch, Beißendorf, Treffelsdorf, auch gegen St.Leonhard und an manchen Orten noch darüber hinaus erstreckte. Über 7 1/2 Jahrhunderte konnte dieses geistliche Besitztum nicht nur zusammengehalten, sondern dort und da noch ausgebaut werden. Im Unterschied zu weltichen Grundherren hatte man ja weder Erben noch Bräute auszuzahlen, nicht persönlich an Kriegszügen teilzunehmen und selbst ein Aussterben der Besitzerfamilie kam nicht in Frage.

Das in der Österreichischen Nationalbibliothek Wien verwahrte Gößer Urbar von 1459 führt nicht nur die acht Kraindorfer Halbhuben, sondern auch deren Inhaber und Dienste, sprich Abgaben,  genau  an. Der Zins betrug einheitlich 80 Denare, ebenso das Vogtrecht zum Amte Kraig je 15 Denare, die Abgabe an das Gurnigamt 12 Denare. Einheitlich waren auch die Korn- und Haferdienste, nämlich jeweils 2 bzw. 4 Vierling, wie die Abgabe an das Marschallamt von 3 Maß Hafer je Hof. Nur die Hälfte der Huben mußte Kleinrechte reichen und zwar jeweils 3 Hennen und 10 Eier. An einen einzigen Bauer waren bereits zwei Halbhuben verliehen und dieser Zug zu größeren Wirtschaftseinheiten hielt an. 1507 gab es bereits zwei Hubbetriebe zu je 4 Halbhuben und seit dem Jahre 1650 gilt Kraindorf als Einzelhof.

Einer der zwei letzten Teilbesitzer war Peter Finster, gestorben 1612. Er hat sich als Zechprobst beim Bau des Lebmacher Kirchturmes besonders verdient gemacht. Hingegen galt noch 1569 ein Christian Kraindorfer zusammen mit einigen Lebmachern als Lutheraner. Sie sind zum Prädikanten nach St.Veit „ausgelaufen“.

Der neuen Besitzgröße entsprachen nun auch durchaus potentere Betriebsinhaber wie Christian Weinberger (1697), Hans Mulle (-1701) Ferdinand Mulle-„Lebmacher“ (1707), Johann und Ignaz Lebmacher (1776). Damit findet sich hier, nebenbei bemerkt, ein gutes Beispiel dafür, wie sich zu jener Zeit noch Familiennamen trotz direkter Abstammung auf einmal ändern konnten.

Inzwischen hatte die Grundherrschaft für Kraindorf insofern gewechselt, als mit Kaufvertrag vom 8.5.1767 – fünfzehn Jahre vor dessen Auflösung – das Kloster Göß, sein ganzes Amt Lebmach, Kraindorf eingeschlossen, um 17.000 Gulden an den Eisenherrn Freiherr von Egger abgab. Entweder sah man schon die kommenden Ereignisse voraus oder waren die Mühen und Widrigkeiten der Verwaltung eines so fernen Komplexes wirklich, wie behauptet, zu groß geworden? In der Folge gehörte Kraindorf zur Herrschaft St.Georgen am Längsee, welche im Zuge der Klosteraufhebungen ebenso von der Familie Egger gekauft wurde.

Die alte Ordnung galt noch etwa 100 Jahre, ehe mit der Aufhebung der Grundherrschaften ganz neue Verhältnisse eintraten. Nach Abhandenkommen der zinspflichtigen Untertanen wurden viele Güter, so auch Kraindorf, an Leute abgestoßen, die darin mehr eine Geldanlage oder Spekulationsobjekte erblickten. Die Eigenwirtschaft mit Verwalter und aufgenommenen Landarbeitern war eine weitere neue Möglichkeit. Dazu mußte allerdings entweder ein größerer Eigenbedarf an Landprodukten oder eine gesicherte Absatzmöglichkeit für dieselben gegeben sein. Für Kraindorf mit seiner Stadtnähe sprach dabei einiges.

Gemäß Kaufvertrag vom 1. Juli 1844 kam das Gut zusammen mit der Krendl- oder Gartnerhube in Radelsdorf und der Lercherhube zu Predl, Bezirk Kraig von Michael Rothauer, bürgerlicher Handelsmann in Klagenfurt in die Hand von Franz Xaver Rauscher, Klagenfurt 1806-1863, Gutsherr auf Freudenberg und Ehrenthal sowie Besitzer des Hauses Klagenfurt, Neuer Platz 13. Er war ein Sproß des alten, gleichnamigen Mosinzer Gewerkengeschlechtes. Nach dessen Ableben erbte zunächst das jüngste seiner sieben Kinder, der 1842 geborene und schon am 24.6.1866 als junger k.k.Leutnant bei Custozza gefallene Franz Xaver Rauscher. Nur wenige Monate vor seinem Tode hat er am 27.3.1866 einen Kaufvertrag mit seinen Schwestern Gabriele Rauscher und Maria von Buzzi geschlossen. Seine finanzielle Lage war zu dieser Zeit bereits aussichtslos. Die Lercherhube in Predl – heute im Besitze von Dr.Hubert Knaus – musste er schon früher abstoßen.

Die beiden Schwestern waren gezwungen, zusätzlich zu den übernommenen Verpflichtungen weitere Darlehen in Anspruch zu nehmen. Selbst der Abverkauf des Besitzes in Radelsdorf an Karl Kirchmayer in Zweikirchen brachte keine wesentliche Erleichterung. Allein bei der Kärntner Sparkasse betrugen die bücherlichen Lasten mehr als 3.000 Gulden. Dieses Geldinstitut führte dann auch Exekution und 1881 kam es zur Zwangsversteigerung des Gutes Kraindorf. Den Zuschlag erhielten Gustav und Maria Stock um 10.600 Gulden.

In rascher Folge wechseln nun die Eigentümer und zwar folgen gemäß Kaufvertrag vom Jänner 1890 Leopold Schmidt, mit 20. Oktober 1891 Georg und Maria Kantz, das waren seit 1888 die Besitzer der Leitgebhube und Erbauer des Schlosses in Lebmach. 1901 verkauft Baronin Maria Kantz als Witwe Kraindorf an Walter Freiherrn von Sterneck und 1905 das Gut Lebmach an Franz Wutte. Für einen Hof sind so rasch aufeinanderfolgende Besitzwechsel höchst unzuträglich. In der Regel geschieht wenig Positives für Haus, Stall und Feld. Es denken die meisten nur an schnellst möglichen Verkaufsgewinn ohne von einer vernünftigen Wirtschaftsführung all zu viel zu verstehen.

Mit dem Zuzug der Eheleute Emil und Antonia Zelzer lt. Kaufvertrag vom April 1906, kommen nach langer Zeit wieder Eigentümer auf das Gut Kraindorf um auch hier zu wohnen und selbst zu wirtschaften. Dieser Kauf war aber mit großen finanziellen Anstrengungen verbunden. Vom Kaufpreis in Höhe von insgesamt 50.000 Kronen, davon 15.000 Kronen für das bewegliche Inventar, konnten lediglich 15.000 Kronen bar aufgebracht werden. Für die restlichen 35.000 Kronen war auf dem Kaufobjekt pfandrechtliche Sicherstellung zu bieten und weil dafür die wertmäßige Deckung gar nicht ausreichte, kam es zusätzlich zum Afterpfandrecht per 15.000 Kronen auf einer in Wien zu Gunsten des Emil Zelzer vorhanden gewesenen Hypothek. Der vereinbarte Zahlungsplan sah vor, dass 15.000 Kronen bis 1.1.1907 und 20.000 Kronen bis 1.1.1910 bei 4 1/2 %-iger Verzinsung fließen sollten. Ausdrücklich untersagt war jedwede Holzschlägerung, ehe nicht die nächsten 15.000 Kronen bezahlt sein würden.

Vorerst gab es aber unerhört viel an den Gebäuden, im Stall und auf den Feldern nachzuholen. Emil Zelzer, 1865 in Wien geboren, war ausgebildeter Ökonom und hatte zuvor verschiedene große Gutsverwaltungen inne. Er war sich ganz sicher, dieser Herausforderung durchaus gewachsen zu sein. Tragischerweise verstarb er jedoch schon 1912 mit 47 Jahren. Seiner Witwe verblieb solcherart eine sehr schwere Bürde.

Für verschuldete Bauern waren Kriegszeiten insoferne günstig, da sie verhältnismäßig leicht rückzahlen konnten. Dies galt zunächst auch für Kraindorf. Aber schon in der folgenden Zwischenkriegszeit schlugen Strukturmängel und Absatzprobleme wieder voll durch. Wie für die meisten anderen Glantaler Bauernwirtschaften war auch hier das NS-Entschuldungs-verfahren Rettung in letzter Not. Es bestand darin, alle drängenden Verpflichtungen in ein billig verzinstes und langfristiges Darlehen des Reiches zusammenzufassen. Plötzlich hatte nämlich die landwirtschaftliche Produktion aus leicht verständlichen Gründen wieder erste Priorität. Es gab in Sonderfällen sogar Extramittel für sogenannte Aufbaupläne, womit die Landwirtschaf-ten weites gehend modernisiert werden sollten ehe es in die „Erzeugungsschlacht“ ging!

Auf Antonia Zelzer (1861-1940) folgte nach Überspringen einer Generation ihr Enkel Dr. Franz Erian (1913-1984) laut Einantwortungsurkunde vom 25.3.1942 im Besitze.

Dr. Erian übte jahrzehntelang, als einer der ersten im Glantal, den Beruf des Tierarztes aus. 1985 wurde der zwischenzeitig zum Demeterhof gemachte Besitz im Gesamtausmaß von rund 50 ha der Witwe Isolde Erian, geborene Stromberger eingeantwortet. Eine Besitzhälfte ist im Jahre 1989 auf den Sohn Ing. Wilhelm Erian übergegangen. Die gegenwärtige biologische Wirtschaftsform ist nicht nur modern und zeitgemäß, sie verspricht mit ihren sehr gefragten Erzeugnissen in Verbindung mit persönlichem Engagement auch jene Erträge, die für den Fortbestand eines so altehrwürdigen Hofes einfach gebraucht werden.

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1 Kommentar »

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  1. ein echter wohlfahrt….


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