Freimanns Tarif
März 27, 2021 um 16:10 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen KommentarSchlagwörter: Henker
1653 Mappe Freimann St.Veit (Tarif)

Von St.Veit aus bis an den Ort, allda er zu peinlicher Frag, Verurteilung oder zu Vollziehung des Malefizrechtes gebraucht wird, von der Meile Weg, man richte viel oder wenig 22 s 2 d
Doch das der Weg zurück gleichfalls darin gerechnet werde.
An dem Tag aber, so er dasjenig, was ihm anbefohlen wird, verrichtet, es werde früh oder spät frettig, soll ihm gegeben werden
45 s
für jede Mahlzeit in loco 1 fl 45 s
von peinlicher Frag und Aufziehen zum 1.mal 45 s
da aber der arme Mensch zum andermal oder mehrmal
befragt und aufgezogen wirdet durch den F. soll ihm geben werd 30 s
Vom Vierteilen soll geben werden 3 fl 45 s
Item vom Rädern zum Lohn 3 fl
Vom Spießen 3 fl
Da aber einer mit glientigen Zangen gezwickt oder zu Tod
geschleift werde, soll man dem F. geben 4 fl 3 s
Wenn aber einer sich den Tod selbst antut, soll ihm (dem F.) von desselben eigen Gut, wie auch das Holz dazu, wo aber solches aus Unvermögenheit nicht könnte, durch das Gericht zur Tilgung dem F. gegeben werden.
Wenn aber eine Malefizperson zum Prandt condemnirt wird
soll dem F. geben werden 10 fl 30 s
fürs Köpfen und Vergraben 3 fl
für den Henker 3 fl
für Handschuh und Strick 58 s 2 d
fürs Aufheben der Leiche 30 s
fürs (Er)Trenken 3 fl
fürs Ausstreichen 1 fl 7 s
für die Zehrung unterwegs, für das hin und her reisen in allem 36 s
Der Landeshauptmann in Kärnten
Was der Henker von St. Veit so verdiente zeigt uns das Landesarchiv in der „1653 Mappe Freimann St.Veit“ (Tarif) in Gulden (fl) Schilling (s) Pfennige (d)
Von St.Veit aus bis an den Ort, allda er zu peinlicher Frag, Verurteilung oder zu Vollziehung des Malefizrechtes gebraucht wird, von der Meile Weg, man richte viel oder wenig 22 s 2 d
Doch das der Weg zurück gleichfalls darin gerechnet werde.
An dem Tag aber, so er dasjenig, was ihm anbefohlen wird, verrichtet, es werde früh oder spät frettig, sol 45 s
für jede Mahlzeit in loco 1 fl 45 s
von peinlicher Frag und Aufziehen zum 1.mal 45 s
da aber der arme Mensch zum andermal oder mehrmal
befragt und aufgezogen würdet durch den F. soll ihm geben werd 30 s
Vom Vierteilen soll geben werden 3 fl 45 s
Item vom Rädern zum Lohn 3 fl
Vom Spießen 3 fl
Da aber einer mit glientigen Zangen gezwickt oder zu Tod
geschleift werde, soll man dem F. geben 4 fl 3 s
Wenn aber einer sich den Tod selbst antut, soll ihm (dem F.) von desselben eigen Gut, wie auch das Holz dazu, wo aber solches aus Unvermögenheit nicht könnte, durch das Gericht zur Tilgung dem F. gegeben werden.
Wenn aber eine Malefizperson zum Prandt condemnirt wird
soll dem F. geben werden 10 fl 30 s
fürs Köpfen und Vergraben 3 fl
für den Henker 3 fl
für Handschuh und Strick 58 s 2 d
fürs Aufheben der Leiche 30 s
fürs (Er)Trenken 3 fl
fürs Ausstreichen 1 fl 7 s
für die Zehrung unterwegs, für das hin und her reisen in allem 36 s
Der Landeshauptmann in Kärnten
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