Die Bruderschaft der Schuster und Lederer
Dezember 19, 2013 um 18:13 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen KommentarSchlagwörter: Amtsleute, Amtsträger, Armenkasse, Bauernbefreiung, Bürgerliche Trabanten Garde, Bistümer, Bruderschaft, Carinthia 2010, Corporis Christi, Demokratie, demokratische Funktionäre, Erbfälle, Erzbischof, Friesach, Fronleichnahmsbruderschaft, Gärten, Gebetsverbrüderung, Geschäftsordnung, grundherrliche Rechte, Grundherrschaft, Jahresertrag, Josef II, Keuschen, kirchliche, Kloster, Lederer, Ledermacher, Lorenz Mack, Messen und Altäre gestiftet, Mutter Kirche, Patronatstage, Pfarren, Rechenschaft, Religionsfond, Salzburg, Sattler, Satzung, Schlossherren, Schuhmacher, Schuster, Segen der Kirche, Stadtarchiv, Stadtmuseum, Stifte, Taschner, Untertanen, Urbar, Wahlen, Würdenträger, weltliche, Wiege, Zinse und Abgaben, Zwitterstellung
Zuletzt war die Rede von einem Haus in der Klagenfurter Straße, das anfänglich gebäudemäßig bescheiden, jedoch mit sehr wertvoller Anbaufläche versehen war. Es stammte aus dem alten Grundbuch der oben genannten Bruderschaft und so wurde versprochen, gerade darüber noch Genaueres auszusagen.
Das Stadtarchiv beherbergt reichlich altes Aktenmaterial auch zu diesem Thema. Daraus wollen wir vor allem schöpfen. Davor aber noch etwas Grundsätzliches: Über grundherrliche Rechte verfügten eigentlich nur adelige, sprich weltliche oder kirchliche, geistliche Würdenträger. Im einen Fall die Schlossherren mit ihren Burgen und Schlössern, im anderen Falle Bistürmer, Klöster und Pfarren. Die meisten sogenannten Bruderschaften, auf jeden Fall die der Schuster und Lederer, hatten eine Art Zwitterstellung. Weltliche und geistliche Grundherrschaften wurden in der Regel von fix bediensteten Amtsleuten, Bruderschaften hingegen von demokratisch gewählten Funktionären verwaltet. Die einen wie die anderen führten peinlichst genaue Aufzeichnungen über jeweiligen Besitzstand und Einkünfte (Zinse und Abgaben) in sogenannten Urbaren. Über die Verwendung der Geldmittel entschied der Burgherr, Bischof, Abt oder Pfarrer, nach eigenem Gutdünken. Nicht so geschah es in einer Bruderschaft. Diese bestimmte in freien und regelmäßig fälligen Wahlen ihre Amtsträger. Dieser hatte dann über seine Verwaltung Rechenschaft abzulegen. Bruderschaften sind also eine Vorstufe von Demokratie, und das schon vor vielen hundert Jahren! In der ältesten Stadt Kärntens, in Friesach, sollen sich die Schuster und Lederer schon bald nach 1200 zusammen geschlossen haben, in St. Veit gab es – laut Martin Wutte – immerhin im Jahr 1419 die erste Urkunde. Die Stadtpfarren von Friesach und St. Veit unterstanden dem Erzbischof von Salzburg. Damit wären wir bei der erwähnten Zwitterstellung: Geistliche Bruderschaften, solche gab es auch in St. Veit gar nicht wenige konnten nur mit dem Segen der Kirche ins Leben treten und nach und nach grundherrliche Rechte erwerben, Vermögen ansammeln und dieses selbst verwalten. Ja sie gaben sich sogar eigene Satzungen und Geschäftsordnungen! Die enge Verbindung zur Mutter Kirche äußerte sich immer wieder darin, dass regelmäßig geopfert, gestiftet und vor allem Messen korporativ besucht wurde(n). Fest- und Patronatstage wurden streng eingehalten. Priesterstellen und Altäre einzurichten, kam nicht selten vor.
Nicht jede solche Vereinigung war gleich erfolgreich und langlebig. Lorenz Mack weiß in seinen Aufzeichnungen von 1967 noch von Fleischhauer- (seit 1438) und von Schneider-Bruderschaften (seit 1493) in St. Veit zu berichten. Daneben gab es zeitweise reine Gebetsverbrüderungen und vor allem die Fronleichnamsbruderschaft, auch Corporis Christi genannt (seit 1389). Hier handelt es sich um die Wiege unserer Bürgerlichen Trabanten Garde. Das habe ich in der Carinthia 2010 (Seite 267ff) dargelegt und ist bis heute unwidersprochen geblieben.
Das Pech für die geistlichen Bruderschaften war es, dass Kaiser Josef II nicht nur Klöster und Stifte aufhob, auch die meisten B. erfuhren dieses Schicksal. Sie wurden allesamt enteignet und mussten in den Religionsfond einzahlen – in St.Veit als Besonderheit auch in die städtische Armenkasse. Was bis dahin reine Zweckgemeinschaften waren – Geld hin – Ansehen her, versank schön langsam in Bedeutungslosigkeit, als schließlich durch die Bauernbefreiung auch die ländlichen Untertanen mit ihren Zinsen und Abgaben weg brachen. Der Besitz der alten Fronleichnamsbruderschaft war nicht unbedeutend. Auch die Bruderschaft der Schuster und Lederer hatte zuletzt noch 17 Keuschen mit Gärten in der Stadt und 40 Gründe mittleren Ausmaßes. Der Jahresertrag bezifferte sich auf mehr als einhundert Gulden. Das kann man noch in einem Protokoll, de dato 5. Nov. 1845 im Stadtmuseum nachlesen.
Ledermacher waren schließlich reiche Leute. Leder von guter Qualität wurde ihnen von Taschnern, Sattlern und Schuhmachern aus den Händen gerissen. Schuhmacher dagegen waren ärmer, dafür aber zahlreich und ihrerseits gut beschäftigt. Die Voraussetzungen für eine gedeihliche Entwicklung der Bruderschaften waren um vieles besser als bei so manchen wohllebenden Burg- und Schlossherren, wo es schließlich, zum Unterschied von den Bruderschaften, auch immer wieder Erbfälle gegeben hat!
Aus StadtBlattl von Fritz Knapp Ausgabe Dez. 13 mit Korrekturen
walter.wohlfahrt@gmail.com (blog: altstveit wordpress.com)
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