St. Veiter Burgfried Marksteine (Merksteine)

Juni 21, 2013 um 16:27 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen Kommentar
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Über dieses Thema wurde schon mehrfach von mir berichtet, auch in diesem blog. Zuletzt mit Signatur I/2007 ging es darum, dass die Gerichtsgrenzen der Stadt im Laufe der Jahrhunderte auch einmal wandern konnten. Meistens zum Vorteil der Stadt. Es gab aber auch Widerspruch, Proteste und Prozesskosten-Zahlungen.
Weil unter Signatur IV/2010 von der Auffindung zweier Burgfriedsteine – einer in Treffelsdorf, der andere dislocirt am Hause des Geometers Kastenhofer in St.Veit – die Rede war, steht nun an, alle bekannten Marksteine hinsichtlich ihrer Beschaffenheit unter Nennung ihres heutigen Standplatzes und so weit möglich im Lichtbild vorzuführen.

A) Steine im Stadtmuseum
ad 1) Hoher, dreikantiger Marmor – erste Seite mit quer gestellter Jahrzahl 1572, zweite Seite B S V für Burgfried St. Veit, dritte Seite LG für Landgericht Hohen Osterwitz. Die vierhundert Jahre alten Schriftzeichen sind nur noch bei besten Lichtverhältnissen lesbar. Der überlieferte genaue alte Standort (1673: „bis zu dem hohen Marchstein“) lag beim Kollerhofer Kreuz an der Straße nach Klagenfurt.

Museum ad 1)

Museum ad 1)

ad 2) Marmor gerundet – einseitig beschriftet: Burgfried S Veit 1674

Museum ad 2)

Museum ad 2)

ad 3) Marmor gerundet – einseitig L H mit eingelegtem O steht für Landgericht Hochosterwitz – Jahrzahl 1674

Museum 1674 ad 4) Grober Grauer Granit – erste Seite Statt S Veit Burgfried 1750 – Gegenseite alle Worte unter einander, d.h. in 5 Zeilen zu lesen: LAND GERICHT HOHEN OSTER WIZ

Museum 1750

B) In Heinz Kleinszig, Hundert Jahre Taggenbrunn im Familienbesitz, Dareb Druck 1983, Seite 17
ad 5) Hoher grauer Granit, oben gerundet nur einseitig lesbar:
1552 (?) darunter „INRI“ !! und Bearbeitungsspuren – Hohen Osterwitz Landgericht. Rückseite „Burkhfrid der Feste Taggenprun“

Villa Kleinszig ad 5) Ostseite

Villa Kleinszig ad 5) Ostseite

Villa Kleinszig  ad 5) Westseite

Villa Kleinszig ad 5) Westseite

C) Am Muraunberg in loco – zweihundert Schritte von der Schwarzen Mutter Gottes auf südöstlich leicht ansteigendem Hohlweg
ad 6) Grober schwarzer Schiefer an Vorderseite B S V (=Burgfried StVeit) mit Jahrzahl 1753, auf Rückseite L C (=Landgericht Carlsberg) 1753

Muraunberg ad 6) Westseite

Muraunberg ad 6) Westseite

Muraunberg ad 6) Ostseite

Muraunberg ad 6) Ostseite

D) Beim Neubau des Feuerwehr Rüsthauses beschädigt, doch wenigstens erkannt und auf der Straßenseite gegenüber neu versetzt.
ad 7) Marmor Torso in Treffelsdorf nur noch teilweise lesbar: Sant Veit 1638

Stein Treffelsdorf

Treffelsdorf ad 7)

E) Vor dem Hause ehem. Vermessungsbüro Kastenhofer an der Stiegengasse ad 8) Marmor gerundet BURGK FRIT SAND VEIT 1638 Rückseite nicht einsehbar! Ursprünglicher Auffindort nicht überliefert.

Kastenhofer Haus Stiegengasse   ad 8

Kastenhofer Haus
Stiegengasse ad 8

F) In Tschirnig sind zwei Relikte vorfündig, ein modern nachempfundenes, gleich beim Kreuz vor vlg Hane (Fam. Slamanig) ein historisches, bestehend aus gewaltigem rohen Block, Spitze allein mit T und eingelegtem B (für Burgfried Taggenbrunn) bezeichnet. Dieser Block stammt von der Weggabelung kommend von St. Veit über die Schnellstraße links Scheifling, rechts Taggenbrunn wo ebenfalls ein Holzkreuz steht. Er wurde dort von Herrn Slamanig geborgen und liegt jetzt hinter seinem Nebengebäude in Tschirnig

Tschirnig / modern ad 9)

Tschirnig / modern ad 9)

"Tschirnig" ad 10)

„Tschirnig“ ad 10)

Damit wären immerhin von den zuletzt (1673) genannten z e h n Marken beachtliche a c h t noch auf uns gekommen. Mit denen im Münzkatalog Probst L 3/1 Nr 14 insgesamt angeführten „Aufwurf-Münzen“ hingegen, nämlich der Jahre 1629, 1649, 1673, 1690, 1699, 1706, 1709 und 1720 ist kein einziger Markstein deckungsgleich. Wie kommt das? Aus dem 16. Jahrhundert wird zunächst einmal wahrlich nichts geblieben sein. Im 17. Jahrhundert waren zumindest zwei Prägungen zeitlich nur knapp vor dem Rundgang gelegen. Für 1753 war die Vorrats-Prägung deutlich früher geschehen. Ob die Pfennige des frühen 18. Jahrhunderts noch zu den Aufwurf-Münzen zählen, sei dahingestellt.

Walter Wohlfahrt, Juli 2013

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Verträge Schneeberger

Juni 21, 2013 um 14:51 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen Kommentar
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G e s u c h 1895 betreffend Haus in Villacher Vorstadt)

rechte Hälfte:
An das K.k. Bez. Gericht St.Veit
Franz Sawitzer, Garten-Pächter in Zwischenwässern Bezirk Gurk
gegen
Herrn Ferdinand Schneeberger, Hausbesitzer in St.Veit

G e s u c h

um Einverleibung des Eigenthumsrechts auf das Haus No 30 in der Villacher Vorstadt zu St.Veit für Franz Sawitzer und Einverleibung des Pfandrechtes für Ferd.Schneeberger per 1000fl /:A
Herr Ferdinand Schneeberger sen.,hier am 11.8.1895

linke Hälfte:
B
Hierüber wird auf Grund des Kaufvertrages vom 7. August 1890 die Einverleibung des
Eigentumsrechtes auf das im Grunduche der CG St.Veit EZ 206 vorkommende Haus No30 in der Villacher Vorstadt zu St.Veit für Franz Sawitzer und die Einverleibung des Pfandrechtes auf diese Realität für den Verkäufer Ferdinand Schneeberger zur Sicherheit des Kaufschilling-restes per 1000 fl mit 5% Zinsen bewilliget und der Vollzug dem Grundbuchsamte hier über abschriftlich belegtes Gesuch aufgetragen.
Hiervon werden verständigt: Ferdinand Schneeberger, Hausbesitzer in St.Veit auf mit A belegte – Franz Sawitzer auf unbelegte Rubrik, das löbl kk Steueramt hier unter Anschluß einer beglaubigten Abschrift des Kaufvertrages zur Gebührenbemessung endlich der kk Evidenz-haltungs Geometer hier mit dem, daß zum verkauften Hause keine Zugehörungen in anderen Katastralgemeinden bestehen.
Kk Bezirksgericht St.Veit am 12. August 1890

K a u f v e r t r a g

geschlossen zwischen Herrn Ferdinand Schneeberger, Hausbesitzer in St.Veit als Verkäufer und Herrn Franz Sawitzer, Gartenpächter in Zwischenwässern als Käufer.
1. Verkauf Herr Ferdinand Schneeberger dem Herrn Franz Sawitzer das im Grundbuche der Kat.Gem. St.Veit EZ 206 vorkommende Hus No30 in der Villacher Vorstadt zu St.Veit samt Zugehör und Rechten, wie Herr Verkäufer diese Realität besessen und benützt oder zu besitzen und zu benützen berechtigt war, dann mit Allem, was erd- mauer- niet- und nagelfest ist und mit Einschluß der allfälligen Winter-Fenster und Jalousien, endlich mit Einschluß von zwölf Mistbettfenstern und zwölf Mistbettbalken, jedoch mit Vorbehalt der sämtlichen heurigen Gartenfrüchte und des Platzes zum Trocknen des Hopfens u.z.
diesen Platz bis Ende d. J. – um den Kaufschilling von 2300 fl in sein Eigentum.

2. Übernimmt Herr Käufer gegen Abrechnung vom Kaufschillinge die intabulierten Forderungen des Kuranden Franz Bacher u.z. aus dem Schuldscheine v. 30. Juli 1860, Zession v.15.Nov. 1864 per 100 fl und aus dem Schuldscheine 15. Nov.1862 u. Zahlungsauftrage v. 8.Oktober 1864 per 200 fl mit der Verzinsung vom ersten Januar 1891 ab in sein Zahlungs-versprechen.

3. Bestätigt Herr Verkäufer vom Käufer a konto des Kaufschillings heute den Betrag von 1000fl baar erhalten zu haben und Herr Käufer verbindet sich den Rest per 1000fl über einvierteljährige Kündigung, welche jedoch vor dem ersten Jänner des nächsten Jahres nicht erfolgen darf, an den Herrn Verkäufer zu bezahlen u. vom ersten Jänner des nächsten Jahres an jährlich mit fünf Prozent zu verzinsen.

4. Die fisische Übergabe u. Übernahme des Kaufsobjektes erfolgt mit ersten Oktober d.J. u.z. unter Beschränkung des Absatzes eins, die Steuern und Gaben aller Art treffen den Herrn Käufer vom ersten Oktober d.J. ab. – ein allfälliges Brandunglück an den Gebäuden hat aber der Käufer schon von heute an zu tragen, dafür hat er aber die Assekuranz-Entschädigung
(=Versicherungsleistung) zu beziehen.

5. Erteilt Verkäufer H. Ferdinand Schneeberger die Bewilligung zur Einverleibung des Eigentumsrechtes auf das verkaufte Haus No30 in der Villacher Vorstadt zu St.Veit EZ.206 der KG St.Veit – zu Gunsten des Käufers Franz Sawitzer gegen dem, daß gleichzeitig die Pfandrecht zur Sicherstellung des Kaufschillingrestes per 1000fl mit 5% Zinsen zu Gunsten
des Verkäufers Ferdinand Schneeberger darauf einverleibt werde, wozu Käufer Franz Sawitzer unter Verpfändung dieser Realität hiermit ihr (besser: seine) Bewilligung erteilt.

6. Die Vertragskosten u. Übertragungsgebühren treffen den Herrn Käufer allein.

7. Verzichten beide Kontrahenten auf das Recht, diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte anzufechten.

St.Veit am 7. August 1890 Ferd Schneeberger Franz Sawitzer

es folgen Beglaubigungsvermerke und amtliche Durchführungsanmerkung!

Documenta Schneeberger

Juni 21, 2013 um 13:34 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen Kommentar
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1822/1842

r:
Stadtmagistrat St. Veit am 10. November 1822(1842)

Gegenwärtige
Matthäus Pinder, Syndikus
Heinrich Pehr, Aktuar

Protokoll
welches mit Ferdinand Schneeberger, wegen gewerbbüchlicher Umschreibung seiner Buchbindergerechtsame aufgenommen wird.

Anbringen (d.h.Ansuchen oder Vorbringen)

Es erscheint Ferdinand Schneeberger und sagt:
Laut Kauf und Verkaufsvertrag dato 27. Dezember 1840 hab ich von Franz Reinhardt *) die
verkäufliche Buchbindergerechtsame zu St. Veit abgekauft und .nachdem ich den Kaufschilling zu 300 fl berichtiget, hat mir der Verkäufer die Aufsandungserklärung B (d.i. ein grund-bücherlicher Formalakt und „B“ bezeichnet eine Extra-Beilage zum vorliegenden Gesuch) behufs der gewerbbüchlichen Umschreibung ertheilt. Ich bitte demnach: der löbl: Magistrat wolle diese Umschreibung bewilligen und vornehmen lassen.
Ferdinand Schneeberger mp

Hierauf wurde das Protokoll geschlossen und ämtlich gefertiget.

*) 1834 als Bürger und Buchbinder, 32 Jahre alt und ledig, Graz gebürtig aufgenommen (angemerkt von W.Wohlfahrt)

Pinder mp Syndikus
Heinrich Pehr mp: Aktuar

v:
Die angesuchte gewerbbüchliche Umschreibung wird auf Grundlage des Kauf= und Verkaufvertrags A (=Beilage) und der Aufsandung B bewilligt und dem Grundbuchsamte aufgetragen, den Vertrag, die Aufsandung und dieses vorbeschriebene Prottokoll zu ingrossieren und die Umschreibung vorzunehmen.
Hievon wird der Gesuchsteller nach vollzogener gewerbbüchlicher Manipulation über eine Protokollabschrift verständiget und wird eine zweite Protokollabschrift dem Franz Reinhardt bestellt.
Stadtmagistrat St. Veit am 10ten November 1842

Pinder, Synd.

Zeugnis 1838

Ich Endes-Unterzeichneter bestätige hiemit, dass Ferdinand Schneeberger bey mir durch 5 Jahre gelernt, den 8. Jänner 1832 fraygesprochen wurde, und nach dieser Zeit noch ein Jahr als Geselle sehr geschickt, brav und fleißig zu meiner Zufriedenheit gearbeitet habe, so dass ich ihn überall bestens empfehlen kann.

Gratz den 3. September
1838

Alois Schibert oder Schubert, bürgerl. Buchbinder

Zeugnis 1854

S c h u l z e u g n i s

Ferdinand Schneeberger Schüler der II. Classe an der Stadtschule St.Veit hat im Schuljahre 1853 die Schule sehr fleißig besucht, in seinen Sitten sich sehr gut verhalten und die vorge-schriebenen Lehrgegenstände folgendermaßen erlernt:

Den Katechismus g u t
Das Lesen mit Anwendung der Regeln des Deutschgedruckten
s e h r g u t
Lateinischgedruckten s e h r g u t
Deutschgeschriebenen s e h r g u t
Lateinischgeschriebenen s e h r g u t
Des Schönschreibens Deutsch Current s e h r g u t
Lateinisch s e h r g u t
Die deutsche Sprachlehre g u t
Die Rechtschreibung s e h r g u t
Das Dictandoschreiben g u t
Das Rechnen in den 4 Rechnungsarten s e h r g u t
Die Anleitung zu schriftlichen Aufsätzen g u t
Die richtige Aussprache g u t

Dieser Schüler verdient daher in die erste Classe mit Vorzuge gesetzt zu werden

Musterschule St.Veit am 1. März 1854

Rund-Siegel schwarz Alois Neckham, Musterlehrer
Kais.köni.Stadtpfarr St.Veit
Franz Xaver Schiffer, Dechant, Schuldistriktsaufseher und Stadtpfarrer
Klesl, Katechet

Z e u g n i s 1898
Womit Endesgefertigte bestätigen, daß Herr Franz Schneeberger aus St.Veit an der Glan in der Zeit vom 4. Jänner 1897 bis 9. Juli 1898 in unserer Buchbinderei als Gehilfe beschäftigt war. Wir sprechen demselben für sein Verhalten während dieser Zeit unsere volle Zufriedenheit aus und empfehlen ihn als strebsamen, fleißigen und geübten Arbeiter jedem Kollegen auf das beste.

Wien 9. Juli 1898 Georg Rautters Ww & Sohn m.p.
Stampiglie:
Georg Rautter´s Wwe & Sohn
k.k. Universitäts-Buchbinderei
Wien I, Bäckerstraße 30

Oval-Siegel Genossenschaft der Buchbinder, Ledergalanterie- und Cartonagewaren-Erzeuger
Futteralmacher etc.etc. in Wien
wird bestätigt: Wien 24.April 1905
N.N. Genossenschaftsvorsteher

Gesehen! 2/5 05 Oval-Siegel Magistr.Bezirksamt Wien für den I.Bezirk N.N. Sekretär

Viertel Joanneum wohnhaft Nr. 351

Moralitäts-Zeugnis
Zum Behufe der Erlangung einer
Buchbinder-Conzession.

Vom unterzeichneten Viertel wird auf Anlangen der Wahrheit getreu bestättiget, dass gegen den Ferdinand Schneeberger von Graz gebürtig, 24 Jahre alt, von Profession gelernter Buchbindergesell derzeit in Condition bey H. Stadlmeyer, während seines Aufenthalts in
benannte Viertel nie eine Klage oder sonstige Beschwerde vorgekommen ist, selber sich stets sittlich und ordentlich betragen hat, auch laut vorgewiesenen Dienstzeugnissen überall zur zur Zufriedenheit serviert hat, so wird kein Anstand genommen, ihm zu obig angeführten Gebrauch dieses Zeugnis zu erteilen.

Gräz, Viertel Joanneum am 4. Sept. 1838 Franz Zilli o.ä. Vorsteher der Gemeinde Joanneum

vidi (gesehen): Vinzenz Egger, Pfarradministrator

Vidi Magistrat Gratz den 7. Sept. 1838

Rundsiegel MAGISTRAT DER KK HAUPTSTADT GRAZ

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