Über das Richteramt in St.Veit
Mai 29, 2012 um 18:30 | Veröffentlicht in St.Veit | Hinterlasse einen KommentarSchlagwörter: Acht und Bann, Alois von Heiss, Arreste, Bühne, Bezirks-Kollegiatsgericht St.Veit, Bezirksgericht, Bezirkssprengel, Blutgerichtsbarkeit, Criminal, Dr. Karl Ginhart, Dr. Martin Wutte, Franzosenzeit, Freiheitsbriefe, Gemischte Bezirksämter, Gerichtsneubau, Gerichtspersonal, Gerichtstag, Geschworene, Graf Meinhard, Grenzen des Stadtfrieds, Grundbuchsführung, Häftlinge, Herzog Bernhard, Herzogstuhl, Hinteres Rathaus, Hochgericht am Muraunberg, Hofhaltung, Hubert Zankl, J. Weisenhof, Josef II, Judengasse, Jurist, Justitzverwaltung, Kaiser Friedrich 1457, Landrichter, Landschranne, Landtaiding, Lokale im Rathaus, Magistrat, Maria Theresia, Münzhaus, Michael Wratitsch, Miete, Montanwerke, Mundieren und Ingressieren, Norbert Rainer, Primus Tonitz, Privilegien, Prozeßordnungen, Rathaushof, Ratseinrichtungen, Rechts- und Gerichtsfragen, Reformen, Regierung in Graz, Residenzstadt, Revolutionsjahr 1848, Rudolf Niederl, Säulen von Unterwuhr, Stadtbuch 1927, Stadtrichter, Steuerkasse, Strafhaus Laibach, Syndikus, Theater, von überfüllten Gefängnissen, Wahl des Stadtrichters
Den Weg vom Herzogstuhl als dem ältesten Rechtssymbol Kärntens die Jahrhunderte herauf nachzugehen bis wir beim Vorsteher unseres Bezirksgerichtes anlangen, würde selbst einer Doktorarbeit gut anstehen. Solch umfassendes Thema im gegebenen Rahmen zu versuchen, kann nur heißen, da und dort ein bißchen Lokalkolorit einzufangen und nicht mehr.
Dank des glücklichen Umstandes, daß der um die Stadt ganz allgemein, für deren Geschichte im besonderen einst so verdienstvoll wirkende Schulrat Norbert Rainer im Jahre 1927 ein Stadtbuch herausgegeben hat und dafür so namhafte Mitautoren wie Dr.Karl Ginhart, Rudolf Niederl und Dr.Martin Wutte zu gewinnen wußte, können hier wohl fundierte Angaben daraus bezogen werden. Wutte, ein Kind des Nachbarortes Obermühlbach und später zum großen Landeshistoriker geworden, befaßte sich in seinem Beitrag „Aus der Geschichte von St.Veit“ Seite 52-84 auch sehr ausführlich mit Rechts- und Gerichtsfragen. So ist es ein leichtes, darin die entsprechenden Stellen aufzusuchen und daraus zu zitieren. Wenn es da z.B. heißt, daß Herzog Hermann 1174 einen Gerichtstag in St.Veit gehalten hat, dann muß man davon ausgehen, daß ein solches Gericht nicht permanent sondern fallweise fungierte und auch nur die Händel und Streitsachen des Adels zum Gegenstand hatte, denn die einfachen Bauern und Bürger waren damals weitgehenst einem strengen, oft willkürlichen und jedenfalls ungesatzten Gewohnheitsrecht ihrer Burg- und Landherren überlassen. Mit herzoglicher Hofhaltung in St.Veit, 1199 erstmals urkundlich erwähnt, konnte sich allmählich der Aufstieg des kleinen Ortes zum Markt (1199), zur Stadt (Stadtmauer 1228) und schließlich zur Landeshauptstadt vollziehen. Es ist St.Veits große Zeit, das einerseits Sitz des Kärntner Landtaidings, einer Gerichtsversammlung der Landesgemeinde unter Vorsitz des Landesfürsten oder des Landrichters geworden ist, anderseits aber im Zuge der vermehrten Markt- und Stadtfreiheiten auch ihr eigenes Stadtgericht erhalten hat. Das Landtaiding wurde später in dasHoftaiding, also in das Hofgericht des Landesfürsten und in die Landschranne, ein ziviler Gerichtsstand des Adels, geteilt.
Herzog Bernhard verlieh seiner Stadt schon im 13. Jhdt das Stadtrecht. Über Jahrhunderte wird es jetzt darum gehen, bei jedem Herrscherwechsel, sich die vorhandenen Privilegien rasch wieder aufs neue und möglichst vollinhaltlich oder gar verbessert bestätigen zu lassen. Wie stolz war man doch auf diese Freiheiten und darauf, die bürgerlichen Rechtssachen im eigenen Kreise regeln zu dürfen.
Weil wir eingangs auch vom Herzogstuhl sprachen, nur so viel: Sein wirkliches Alter liegt im Dunkel der Geschichte. Mit der Einsetzung des Grafen Meinhard von Tirol am 1.9.1286 und aus dem Bericht darüber vom steirischen Reimchronisten Ottokar (Ca.I S.469) gibt es dazu den ersten urkundlichen Nachweis. Daß der Stuhl am Zollfeld aber nicht ausschließlich ein Platz der Herzogseinsetzung, der Huldigung und Lehenvergabe sondern gleichzeitig ein Richterstuhl war, steht außer Frage. Kein Richterstuhl allerdings, vor den auch der kleine Mann sein Recht suchen konnte. Solches wurde erst einmal und für lange Zeit ausschließlich städtischen Bürgern mit Stadtrechten und Stadtrichtern gewährt. Daher der alte Satz „Stadtluft macht frei“
Seit Graf Meinhard gibt es mit Sicherheit neben dem herzoglichen Richter einen eigenen Stadtrichter in St.Veit, während die Zeit davor nicht ganz klar ist, ob im Bedarfsfalle der erstere oder schon der zweite einzugreifen hatte. Neben Hoftaiding und Landschranne wurde von Meinhard auch ein oberster Landrichter in St.Veit gehalten.
Da nicht alle Freiheitsbriefe dem Zahn der Zeit standgehalten haben, kann oft nur unsicher rückgeschlossen werden. So soll Herzog Meinhard 1290 den St.Veiter Bürgern das Recht erteilt haben, Räte und Bürgermeister in jährlichen Wahlen zu bestimmen, die im neuen Rathause beraten und rechtsprechen mochten. Vom Ende des 13. Jhdts an finden sich jedenfalls Jahr für Jahr andere Stadtrichter, was auf eine Wahl durch die Bürgerschaft hinweist. Die 12 Räte sind seit 1304 nachgewiesen und heißen die Geschworenen, weil sie dem Landesfürsten einen Dienst- und Treueeid leisten mußten.
Mit den Habsburgern als neuen Landesherren blieben zwar die genannten Gerichtsbehörden und auch die übrigen Landesbehörden weiterhin in St.Veit, von einer Residenzstadt war aber von nun an keine Rede mehr.
Im 15. Jhdt kommen die Landtage auf. Das sind die aus Adel, hoher Geistlichkeit und Städtevertretern gebildeten Landesversammlungen, welche in aller Regel in St.Veit tagen.
Jetzt gibt es anstatt der 12 Geschworenen schon zwei Ratseinrichtungen, den sogenannten Inneren Rat und den Rat der Acht. Der Innere Rat übt unter Vorsitz des Stadtrichters die Gerichtsbarkeit in Streitsachen aus. Der Achter-Rat hingegen kümmert sich um die Stadt-verwaltung. Man kann inzwischen von einer vollen Selbstverwaltung sowohl in der bürgerlichen Gerichtsbarkeit als auch in der Vermögensverwaltung der Stadt sprechen. Kaiser Friedrich verleiht 1457 Richter und Rat Acht und Bann für 6 Jahre, bzw ab 1465 auf ewige Zeiten. Damit war das Recht verbunden, gegen Gesetzesbrecher die innerhalb des Stadtfrieds aufgegriffen wurden, auch mit Todesstrafe vorzugehen. Der Platz des Hochgerichts stand zwischen Muraunberg und Klagenfurterstraße außerhalb der Stadt. Für kleinere Vergehen gab es den Pranger „am Platze“. Die Wohnung des Freimannes, das war der Henker, befand sich gewiß schon damals im Hause (Zwölf-)Botengasse 11, wo noch 1775 der kk Scharfrichter Josef M a r t i n domiziliert war. (Die Zwölf-Botengasse führte zur einstigen Zwölf-Boten-Kirche, sprich Kirche der Zwölf Apostel – in der Ost-Ecke der Stadtmauer gelegen).
1545 erlaubte Kaiser Ferdinand neben der Wahl des Stadtrichters wie bisher, zusätzlich die Wahl eines Bürgermeisters. Grund dafür war die deutliche Zunahme des städtischen Wirtschaftsbetriebes und Realbesitzes. Das Geschäft mit dem Hüttenberger Eisen schien immer besser zu florieren. Während die Bürgerschaft – dazu zählte nur wer Haus- und Grundbesitz innerhalb der Stadt hatte und wer ausdrücklich als Bürger angenommen worden war – Räte und Stadtrichter wählte, erkoren die letzteren jährlich am Johannestag, das ist der 27. Dezember, den Bürgermeister. Für die Versammlung aller Räte, des Richters und des Bürgermeisters bildete sich die Bezeichnung „Magistrat“ heraus.
Kaiser Leopold I bestätigte zwar die Blutgerichtsbarkeit, verlangte aber zugleich, daß künftig die Landeshauptmannschaft die Oberaufsicht über durchgeführte Kriminalprozesse wahrzunehmen habe. Auch hatte jeder neu gewählte Stadtrichter gesondert um Belehnung mit dem Blutbanne bei der Innerösterreichischen Regierung in Graz einzukommen und vor dem Landeshauptmann in Klagenfurt den Eid abzulegen. Alle folgenden Landesfürsten haben dieses Privileg bestätigt, letztmalig 1794 Kaiser Franz I. Dies zeigt aber auch schon ganz deutlich, daß der Zentralstaat im Kommen ist und die Reglementierungen auch im Justizwesen dementsprechend immer stärker zunehmen.
Die jährliche Stadtrichterwahl erfolgte immer im Juni und zwar am Sonntag vor dem Veitstag. Abends gab der neue Richter dem ganzen Magistrat ein Essen und der Bürgerschaft wie den Bürgerswitwen je eine Halbe Wein und ein Brot. Die richterlichen Insignien, wie Szepter, Schwert und Scheide wurden altem Brauche gemäß von drei Knaben mit Musik in die Wohnung des Richters getragen, worauf dieser wiederum ein Abendessen zu geben hatte.
Eine wichtige Sache war von Zeit zu Zeit das Abschreiten und Abreiten (Bereitung) der Grenzen des Stadtfrieds. Dabei handelte es sich keineswegs um die Begrenzung der Stadt in Form ihrer Mauern. Man begann in etwa beim ehemaligen Reidenwirt westlich der Stadt, gelangte von dort über Treffelsdorf nach Tratschweg, Tschirnig, übers Untermoos nach Kollerhof, ehe sich irgendwie über den Muraunberg der Kreis wieder schloß. Das war deshalb von Bedeutung, weil die örtliche Zuständigkeit in Gerichts- und Kriminalsachen ohne jeden Zweifel klar sein mußte. Um auch stets eine genügende Anzahl von Zeugen dabei zu haben, wurden nicht nur die angrenzenden Herrschaftsinhaber eingeladen, sondern auch viel Volk, welches man mit dem Aufwerfen von Münzen an besonders markanten Stellen anzulocken wußte. Solche Anlässe wurden gleichfalls mit Festschmaus und zusätzlich mit einem Freischießen auf der Marktwiese abgeschlossen.
Alle Reformen in der Struktur der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden seit der Zeit Maria Theresias und Josef II berühren St.Veit nur noch zum Teil, denn die übergeordneten Gerichte sind längst nach Klagenfurt, Laibach oder Graz übersiedelt und selbst die verbliebenen städtischen Justizeinrichtungen geben kaum noch Anlaß zu besonderer Freude oder zu Stolz. Immer mehr greift die staatliche Obrigkeit ein. Das zunehmend komplizierter gewordene Alltags- und Geschäftsleben läßt sich mit den alten Spruchweisheiten schon lange nicht mehr regeln, wie etwa die Tafel über dem Rathausportal eine enthält:
Eines Mannes Red – eine halbe Red
Man soll sie verhören bed (beide Streitteile!)
Gesetzesblätter und Prozeßordnungen werden immer komplizierter. Eine wahre Flut von Verordnungen und Anweisungen ergießt sich über die Stadt- und Herrschaftsverwaltungen. Der tüchtigste Mann aus der Bürgerschaft scheint bald hilflos angesichts der vielen Neuerungen und teils wieder zurückgenommenen Reformen. Ein geprüfter Jurist, ein Syndikus wird zum absoluten Erfordernis auch für St.Veit, aber wer wird für die Kosten aufkommen, wo doch die Stadt gerade mit schwersten wirtschaftlichen Sorgen zu kämpfen hat?
Hier verlassen wir unseren berühmten Gewährsmann Dr.Wutte mit respektvollem Dank und begeben uns auf weitere Suche in den wenigen, vom Stadtarchiv verbliebenen bzw. unter den Kreisamtsakten des Kärntner Landesarchivs vorhandenen zeitgenössischen Dokumenten.
Im Jahre 1789 war die Stadt durch vorangegangene andauernde Verluste in ihren eigenen Montanwerken (Eisengruben um Hüttenberg, Floßofen Urtl bei Guttaring und Stahlhämmer in Siebenaich etc.) schon so sehr in wirtschaftlichen Nöten, daß die staatliche Oberbehörde, das hohe Gubernium in Graz keinen anderen Ausweg wußte, als auf ehesten Abverkauf des bedeutenden Haus- Grund- und Werksbesitzes zu drängen. Kein Wunder, daß im Zuge dessen das altgewohnte Vertrauensverhältnis zwischen Stadtverwaltung und Bürgerschaft schwersten Belastungen ausgesetzt wurde. Bürgerausschüsse, wie solche normalerweise bei Bürgermeisterwahlen zu bilden waren, konstituierten sich jetzt fast nach Belieben, machten Eingaben an die Oberbehörden und waren mit Kritik an den Amtsinhabern nicht zimperlich.
Die ersten größeren Verkäufe gingen 1790 über die Bühne und zwar noch unter Bürgermeister Johann Paul Hauser. Dieser fungierte nebenbei noch als Montan-Werksdirektor der Kammerstadt St.Veit. Weil im März 1795 wieder einmal ein Bürgerausschuß an die Landesstellen mit der Bitte um Umorganisierung des Magistrates herantritt – Hauser hatte knapp zuvor um seine Entlassung angesucht – erfahren wir von der alten und neu vorgeschlagenen personellen Besetzung des Magistrates ebenso wie von Jahreslöhnen:
Der Bürgermeister erhielt insgesamt 820 Gulden, davon 300 als Urtl-Direktor und 120 für Führung der Hämmer in Siebenaich an der Wimitz. 800 Gulden wurden für zwei „geprüfte Räte“ – 120 Gulden für zwei „bürgerliche Räte“ 300 Gulden für den Sekretär, 200 für den ersten und 150 für den zweiten Kanzlisten, 100 Gulden für den Ratsdiener und 150 Gulden für den Gerichtsdiener (Gefangenenwärter) ausgegeben. Für die Rauheisen-Spedition war der Rat Zunzer zuständig. Er verdiente dabei für die Roheisenfuhren von Urtl nach Siebenaich jährlich 140 Gulden. Für die Gerichtstätigkeit kann man also den Bürgermeister zum Teil, einen der geprüften Räte zur Gänze, zumindest einen Kanzlisten und den Gerichtsdiener veranschlagen.
Um zu sehen, wie es mit dem Gerichtspersonal tatsächlich weiter ging, müssen wir auch auf die vorgeschlagene Neuordnung einen Blick werfen. Demnach wurde das Bürgermeisteramt in Kompetenz und Besoldung empfindlich beschnitten. Der Bürgermeister sollte künftig mit dem Eisenwesen nichts mehr zu tun haben und auch nur mehr 150 bzw 100 Gulden jährlich beziehen. Von den vorgeschlagenen drei neuen „bürgerlichen Räten“ blieb es letztlich bei ihrer zwei, wovon einer die Kirchen- der andere die Armenverwaltung übernehmen sollte und jedermit 120 Gulden, nicht wie geplant mit 150 Gulden besoldet. Anstelle des gewünschten, aber gestrichenen dritten „bürgerlichen Rates“ wurde die Stelle eines Sekretärs mit 300 Gulden beibehalten. Gänzlich neu ist nun der „Syndico“ mit 500 Gulden Jahresbezug und weiterhin e i n geprüfter Rat um 400 Gulden. Es folgen die Diener wie gehabt und eine völlige Neubesetzung der Werkeverwaltung mit Cassier, Spediteur und zwei Kontrolleuren.
Insgesamt wollte man damit beweisen, 710 Gulden jährlich einsparen zu können. Für die Justizverwaltung der Stadt ist jetzt der geprüfte Syndicus erste Adresse, ihm untersteht möglicherweise der geprüfte Rat und der Sekretär jeweils zum Teil, der 1. Kanzlist und der Gerichtsdiener. So oder so ähnlich wird es wohl bis zur Franzosenzeit weiterhin gegolten haben. Nur die Hüttenverwaltung hat sich durch die öffentliche Versteigerung der Werke in Urtl und Siebenaich samt anhangenden Gruben, Wäldern und Kohlbarren am 15.10.1800 um den Preis von 106.000 Gulden von da an erübrigt. 1815 vernimmt man vom Rückkauf des sogenannten „Hinteren Rathauses, welches ohnedies der Stadt gehört hat und erst 1801 verkauft worden ist“. Dieser Rückkauf kommt 1816 tatsächlich zustande. Verkäufer ist Simon Silli; der Kaufpreis beträgt 650 Gulden. Es handelt sich dabei um den von der Bräuhausgasse her zugänglichen Gebäudeteil des Rathauses, der für Gefängnisse und eine Dienerwohnung im 1.Stock ausgebaut werden wird.
1815 wird erwähnt: „Der 1. Rat und Criminalrichter hat zugleich das Criminal des hiesigen freyen Landgerichtes zu verwalten“ Weil aber die Besoldungsliste von 1815 nur den Bürgermeister mit 100, den Syndicus und Criminalrichter mit 500, zwei bürgerliche Räte mit zusammen 80, den Sekretär mit 300, einen einzigen Kanzlisten mit 150 und nur einen Amtsdiener mit 150 Gulden aufweist hat man scheinbar aus Sparsamkeitsgründen wieder in allen Positionen reduziert und die Funktionen des Ersten Rates, des Syndicus und des Criminalrichter in einer Person vereinigt. In diesem Jahr erscheint Primus Tonitz als provisorischer Bürgermeister. Er weist seine vorgesetzten Stellen im Land zurecht darauf hin, daß der Magistrat schon einmal besser personell besetzt war, die Zahl der Geschäftsfälle aber sehr wohl zugenommen habe. Er bittet folgerichtig um Erlaubnis zur Personalaufnahme. Tonitz hat schon insgesamt eine wenig erfreuliche Situation im Rathaus übernommen. Viele Dinge sind unerledigt. Es gibt große Rückstände und Unordnung. Gemeinsam mit den Bürgern Wratitsch, Haller, Prinzhofer, Stiefler und Konsorten tritt er für eine besser dotierte Magistratsverwaltung ein. In Zeiten der Geldentwertung sind Beamte mit kleinen Gehältern doppelt arm. Es geht daher auch um Teuerungsabgeltungen für die Bediensteten.
1819 kommt es zu einem Bürgerausschuß unter Führung von J.Weisenhof dem Apotheker. Es ist quasi eine Partei g e g e n teure Beamte. Man ist für Einsparungen, weist darauf hin, daß der „Herr Syndiker Illitsch auch anderen Dominien, d.h. Grundherrschaften dient, außerdem eine Meierei besitzt und mit Vorspann zum Schaden und Notleiden seiner Mitbürger mehr als 1000 Gulden verdient, die Bürger obendrein noch unanständig behandelt“!! Am 20. August desselben Jahres bittet Primus Tonitz um seine Entlassung als Bürgermeister. Die Behörde will zunächst nichts davon wissen und den fähigen und gewissenhaften Mann nicht ziehen lassen. Eine lange, vergebliche Kandidatensuche, eine ungültige ad-hoc-Wahl und ein Neugewählter, der noch viele Tage nach dem Wahlgang als unauffindbar gilt, zwingen Tonitz noch ein ganzes Jahr im Amte zu bleiben. Auch für Johann Karl Illitsch, den Syndicus, sind unter diesen Umständen die Tage in St.Veit gezählt. Er teilt dem Magistrat am 20.6.1820 mit, daß er zum Stadt- und Landgericht, Mercantil- Wechsel- und Criminalgericht in Fiume berufen worden sei. Nach Thomas August Wuzella als Provisorium wird Alois von Heiss mit 1.12.1820 Nachfolgersyndicer in St.Veit. Neuer Bürgermeister ist nach vielen Hindernissen der Handelsmann Michael Wratitsch. Von 16 Wahlmännern haben 12 votiert, davon sind 9 Stimmen auf Wratitsch gefallen. Das magere Ergebnis ist wohl darauf zurückzuführen, daß er eigentlich der Tonitz Partei, wenn man das so sagen kann, angehört hat. In seinem Brief vom 8.8.1820 aus Baden bei Wien erklärte er, die Wahl für kurze Zeit anzunehmen und dies nicht ohne auf seinen schwachen Gesundheitszustand hinzuweisen. Wenn wir uns hier etwas länger bei den Bürgermeistern aufgehalten haben, so deshalb, weil diese Vorgänge ja auch ein Licht auf die offenbaren Unzulänglichkeiten auch in der städtischen Gerichtsbarkeit werfen.
Rückblick
Im bisher Gesagten ist gezeigt worden, daß das Gerichtswesen in St.Veit mit einem herzoglichen Gerichtstag 1174 in teilweis guter Tradition des Geschehens am Herogstuhl zu einer Zeit begonnen hat, als unser Ort sich noch nicht Markt schon garnicht Stadt nennen konnte. Als es dann dennoch 1228 dazu kam, war die Stadt bald Sitz des Landtaidings und danach des Hoftaidings unter Vorsitz des Landesfürsten oder seines Landrichters. In die Stadt, in der sich die Landstände zu ihren regelmäßigen Beratungen zu versammeln pflegten, gehörte natürlich auch der Zivilgerichtshof des Adels, die Landschranne.
Zur Zeit Herzog Meinhards, dem Görzer gibt es in St.Veit nicht nur den herzoglichen Richter sondern auch bereits einen Stadtrichter, von der Bürgerschaft frei gewählt. Während sich der Zuständigkeitsbereich von den erstgenannten Einrichtungen bis an die Grenzen des Herzogtums erstreckte, war der Machtbereich des Stadtrichters mit dem Burgfried der Stadt ident. Gingen mit dem Verlust der Residenzwürde die ersten Hofämter der Stadt verloren und wanderten später auch die Landtagsversammlungen nach Schenkung der abgebrannten Stadt Klagenfurt an die Kärntner Landstände dorthin ab, so blieb St.Veit zumindest der Stadtrichter weiter erhalten und kurioserweise auch der Freimann, der noch 1775 weit über die Stadt hinaus seinen ständisch/kaiserlichen Befugnissen von hier aus nachzukommen hatte.
Mitte des 15. Jhdt hat St.Veit einen Inneren Rat für die Gerichtsbarkeit und einen Äußeren Rat oder Rat der Zwölf für die städtische Verwaltung. Man höre und staune – Gewaltentrennung zwischen politischer Verwaltung und Gerichtsbarkeit, eine späte Forderung von 1848, wird hier bereits praktiziert! Acht und Bann wird der Stadt vom Kaiser verliehen. Zierde all dessen ist und bleibt aber das neue Rathaus am Platze.
Ungeklärt ist bislang die vorherige örtliche Unterbringung des Stadtrichters! Weil man aber vom Hinteren Rathaus auch des öftern als „vom alten Rathaus“ liest und es sich dabei um jenenen Gebäudeteil handelt, der immer von der Bräuhaus- (Judengasse) her zugänglich gewesen ist, dieser auch ein ungleiches Niveau, sowie ein Kellergeschoß aufweist, könnte man darin das älteste und bescheidenere Gerichtsgebäude erblicken, das man dann, als es nicht mehr benötigt wurde, dem Ärar für Zwecke der königlichen Münze überließ. Dessen Rückkauf durch die Stadt wird im Stiftregister 1745-1747 (LArch.Kat.18/216 Seite 16 u. 30) wie folgt erwähnt: „die Stadt dient für 1746/47 vom erkauften königlichen Münzhaus an Steuer und Zins 1 Gulden, … für 1746 auch noch Brunnzins gezahlt“
Schließlich haben wir im 1. Teil noch betrachtet, wie die Justizverwaltung zunehmend komplizierter und teurer, wie umgekehrt die mangelnde Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft der Bürger zu Problemen führten. Man müßte eigentlich noch nachtragen, daß der Siegeszug des Römischen Rechtes über das Deutsche Gewohnheitsrechtes, der seit dem 16./17.Jhdt in Österreich tobte und dem sich die Kärntner in stolzer Besinnung auf ihre alten Landesfreiheiten, wiederum vom Herzogstuhl abgeleitet, am längsten widersetzten. Es durfte eines Tages nicht mehr Kurzer Prozeß gemacht werden, mündliche Verfahren galten nicht mehr, es bedurfte unter allen Umständen und in allem der Schriftlichkeit! Ohne Juristen war kaum noch auszukommen. Das bedeutete Kosten und immer wieder neuen Aufwand. Auch St.Veit mußte seinen Syndicus nehmen und teuer entlohnen. Laut Häuserliste des Jahres 1845 wohnen Syndicus und Amtsdiener mit Familien und jeweils zwei Privatbediensteten im Rathaus.
Ein neues Kapitel beginnt
Ehe wir nun zum Revolutionsjahr 1848 und damit zum allmählichen Ende der städtischen Justizverwaltung kommen, erlauben uns ein Magistratsprotokoll vom 7. Juli 1848 sowie das dazugehörige Ansuchen an das Kreisamt in Klagenfurt vom 12.des Monats noch wertvolle Einblicke in die Personalsituation der letzten Tage. Es geht darum, den seit 1846 von Jahr zu Jahr befristet gewesenen Vertrag des Diurnisten (=Aushilfsschreiber) Franz von Hochkofler mit 24 Kreuzer pro Tag neuerlich zu verlängern. Bürgermeister Josef Weißenhof, Syndiker Wenzel Bittner, zwei Magistratsräte und der Actuar Stefan Pegrien führen aus, „daß bei diesem Magistrat nur zwei definitive Kanzlisten bestehen, wovon der erste hauptsächlich mit der Führung der politischen- und Jusitz-Einreichungs-Protokolle, Austragung aller Erledigungen in diesen Fächern, mit Indicieren, Registrieren, Normaliensammlungen (= amtliche Rundschreiben), mit dem Vorspann- und Taxgeschäften, den damit verbundenen Rechnungen, mit der Besorgung des Expedites, Verfassung der meisten periodischen Ausweise (= Meldungen) und Einlagen, Erhebung und Vormerkung der Getreide- und sonstigen Naturalzinse beschäftigt ist, – der zweite aber mit Besorgung der Militär-einquartierung, Vornahme der Sperren, Inventuren, Schätzungen (von Verlassenschaften!), Lizitationen und vorallem mit Actuieren bei Verhören und sonstigen Verhandlungen verwendet wird und daß das Mundieren und Ingressieren (= mündliches und schriftliches Vorbringen der Parteien) ganz im Rückstand bleibe, sodaß die Grundbuchsführung (gemeint ist natürlich noch das alte, magistratliche Grundbuch!), welche einen wichtigen Teil der Amtierung und der Verhandlungen bildet und woran die Parteien eigentlich garnicht aufgehalten werden dürfen, nicht zur gehörigen Zeit vorgekehrt werden könnte……….“
Es wurde erwartet, daß dieses „notwendige Individuum“ zumindest so lange bewilligt wird, „bis die kaiserlichen Bezirksgerichte eingeführt sein werden“. Diesbezügliche Pläne von oberster Stelle lagen Mitte 1848 wohl schon vor, aber die Landes-Organisierungs-Kommission in Klagenfurt hat alle Hände voll zu tun. Sie soll nicht nur die alten Ortsgerichte auflösen, die neuen Bezirksgerichtssprengel bestimmen, die Bezirkshauptmannschaften ins Leben rufen und mit der Bildung der neuen Ortsgemeinden beauftragen, sie soll auch geeignete Mietlokale finden, alle Stellenbewerbungen prüfen und gutes Personal auswählen, alle Amtsinhaber vom Bezirkshauptmann bis zum Amtsdiener vereidigen usf. Aufgaben, die man nicht in wenigen Wochen und Monaten bewältigt.
Am 25. Juli 1849 sind zwar noch einige der obigen Punkte offen, es wird aber in St.Veit bekannt, daß die gerichtliche und politische Einteilung Kärntens vom kk Ministerium der Justiz und jenem des Inneren zu Ende gebracht worden sei und danach die Stadt St.Veit ein Bezirksgericht 1. Klasse und zugleich Strafgericht über Vergehen somit ein Collegial-Gericht und eine Bezirkshauptmannschaft erhalten solle. Die Stadtgemeinde beschließt mit Zustimmung des Magistrates für diese große Wohltat den hohen Ministerien seinen Dank abzustatten. Zu diesem Behufe werden die Herren Josef Meyer und Jakob Süßbauer erwählt, sich persönlich nach Wien in die genannten Ministerien zu verfügen und dortselbst den Dank der Stadt St.Veit zum Ausdruck zu bringen. Dankbarkeit der politisch zwar sehr angeknacksten staatlichen Obrigkeit gegenüber und Freude ob der neuen Beschlüsse schienen wohl begründet. Die Aussicht, alle Lasten der Justizverwaltung los zu werden, dazu eine bedeutende Vergrößerung des Gerichtssprengels, ja und gar eine Bezirkshauptmannschaft zu haben, die im Süden an jene von Klagenfurt, im Osten an Völkermarkt und Wolfsberg, gegen Norden und Westen bis an die Landesgrenze reichen sollte, das war schon was! Handwerk, Kaufmannschaft, Bräuer und Wirte durften sich auf mehr Zulauf und Geschäft in der alten Herzogstadt einrichten. Wer nicht von Haus aus ein geborener „Revoluzzer“ war, der mußte jetzt schon von Revolution genug haben und mit Begeisterung der kaisertreuen Nationalgarde beitreten!!
Doch damit war die Begeisterung der St.Veiter bei weitem noch nicht erschöpft. Allen Ernstes bot man der LO-Commission, das neue staatliche Gericht u n d sobald durch Umbau entsprechend Platz geschaffen worden sei auch die Bezirkshauptmannschaft g r a t i s im Rathaus unterzubringen. In der Zwischenzeit begann die BH ihre Tätigkeit im Hause des Josef Bacher – es ist das nämliche Palais am Platze wo heute wieder der Herr Bezirkshauptmann residiert – wobei sich die Gemeinde damals sofort bereit erklärte, für die Dauer des Provisoriums die Miete im Bacherschen Hause, die Ausbaukosten im Rathaus und sogar die künftige Dacherhaltung zu übernehmen. Wahrlich großzügig! Man scheint jedoch später die Gunst veränderter Umstände sehr wohl und schnell erfaßt zu haben um sich die einen oder anderen Einnahmen im Stadtsäckel wieder zu sichern, denn wir werden noch sehen, daß im Rathaus sehr wohl Miete verlangt werden, weil sich der Kaiser das mit den Bezirkshauptmannschaften wieder ein bißchen anders überlegen wird.
Ein Protokoll vom 6.Feb.1849 hält fest, daß das Gesuch um eine Remuneration für den Magistrat und beeideten Grundbuchsführer Josef Meyer für seine Grundbuchstätigkeit vorläufig noch unerledigt ist. Zu Ende des gleichen Jahres verweigert Dr. Ferdinand Gottschei, Advokat in St.Veit und von Vöcklabruck zugezogen die neuerliche Zahlung von 100 Gulden Hoftaxe. Es tut sich also schon einiges in der Stadt!
Das Jahr 1850 brachte endlich die Auflösung der kleinen Ortsgerichte der Gegend sowie deren sukzessiven Einbau in das neue kk. Bezirksgericht. Abgeschlossen und kundgemacht war die Bezirkseinteilung mit September 1854:
Der Gerichtssprengel XV St.Veit:
Einwohner Größe in Joch
1. St.Veit 1.575 1.480
2. Obermühlbach mit Grahsdorf 526 2.800
3. Schaumboden mit Dörfl u. Steinpichl 1.125 9.700
4. Pisweg mit Grushka 842 3.900
5. Glantschach mit Sörgerberg, Gradenegg 1.126 4.900
6. Feistritz mit Rosenbichel, Pulst, Lebmach 468 1.900
7. Hardegg 442 1.647
8. Pfannhof mit Leiten, Kraig, Meiselding 1.758 8.800
9. Hörzendorf mit Projern, Niederd., Tanzenb. 916 4.300
10 St.Georgen mit Goggerw., Launsdorf,
Gösseling, Taggenbrunn, Osterwitz
und mit St.Donat 2.333 13.700
11 Liemberg 276 1.879
Gesamt-Einwohnerzahl 11.387
Ab 30. Oktober 1854 gab es aber weder die Bezirkshauptmannschaft noch das eigenständige und unabhängige Bezirksgericht. Kaiser Franz Josef hat sein erstes Zugeständnis vom 26.6.1849 mit neuer Verordnung vom 31.12.1851 wieder zurückgenommen. Die wenigen verbliebenen Aufständischen von 1848 waren ja schon mit Waffengewalt teils in die Flucht geschlagen, teils hinter Schloß und Riegel und all zu großes Nachgeben somit nicht mehr oportun. Es wurde verfügt, daß die politische- und die Justizverwaltung wiederum in einer Behörde, in sogenannten landesfürstlichen Gemischten Bezirksämtern zu vereinen sind. Der staatliche Durchgriff auf allen Ebenen gegen allenfalls noch da und dort auf Reich und Krone abzielende, geheim agierende Kräfte hatte erste Priorität.
Gut geeignet, Licht auf die Ängstlichkeit und Übervorsicht der damaligen Macht- und Amtsinhaber zu werfen, vorallem aber auf deren Schreckensregiment mit polizeilicher Verfolgung und Einkerkerun von Andersgesinnten ist vielleicht ein Vollzitat aus der teilweise abgebildeten Note des k.k. Oberlandesgerichtes Klagenfurt vom 8. Juli 1851, gerichtet an die dortige Baudirektion:
Das Bezirks-Kollegiatsgericht St.Veit, welchem weiters noch die Bezirke Althofen, Gurk, Eberstein und Friesach in strafrechtlicher Beziehung zugewiesen sind, hat seine Amtslokalitäten im Städtischen Rathause, welches die Stadtgemeinde unentgeltlich dazu wiedmet. In diesem Rathause befinden sich ebener Erde zwei und im erste Stocke 4, im Ganzen 6 Arreste, wozu noch das ebener Erde gelegene, an die Steuerkasse anstoßende, jedoch nicht heitzbare und auch nicht gehörig gesicherte Locale verwendet werden mußte. Diese insgesamt 7 Arreste haben nur für 21 Personen Raum, während sich dermalen 25 Hälftlinge dort befinden und weitere 4 der Einlieferung von den Bezirksgerichten harren. Diese Überfüllung, welche dadurch, daß die Sträflinge weder in das Strafhaus nach Laibach noch Graz abgeliefert werden können, indem auch selbe überfüllt sind, immer steigen muß, macht eine Abhilfe um so dringender, als von den ermaligen Arresten gerade die zwei größeren Nr.1 und 2 jeder für 4 Personen, dunkel, dumpfig, sonach nicht entsprechend sind. Um diesem Übelstande abzuhelfen, ist die Gemeinde St.Veit bereit, sechs neue Arreste in diesem ihrem Gebäude auf ihre Kosten herzustellen und hat diesfalls den vom Baubezirs-Ingenieur Auersperger verfaßten angebogenen Bauplan vorgelegt, nach welchem ebener Erde 4 neue Arreste Nr.I-IV, im 1.Stocke aber neben der Vergrößerung des dermaligen Arrestes Nr.6 weitere 2 V und VI, dann gleichfalls ebener Erde eine zweite Amtsdienerswohnung und ober dieser ein Kanzlei- und ein Verhörzimmer gewonnen werden.
Nach der Bemerkung des Bezirkskollegialgerichtes wäre es noch wünschenswert wenn die eine Hälfte des ebenerdigen, wie oben erwähnt, dunklen und dumpfen Arrestes, zu einem Speisegewölb des Gerichtsvollziehers, die andere Hälfte dagegen zu einem Depositorium für Effekten und dagegen das bisher dem Gerichtsvollzieher zugewiesene feste Speiselocal in einen Arrest umgestaltet und hierdurch der Vorteil erzielt würde, das Küchenlokal desselben, sonach auch sein Dienstpersonal durch eine Türe von dem Verkehr mit den Arresten und den im Hofe des Hauses herumgehenden Arrestanten fernzuhalten. Gleichfalls solle ein Zimmer der hinteren Amtsdienerwohnung ein vergittertes Fenster in den Hofraum erhalten, um die Häftlinge bei Tag und Nacht besser überwachen zu können……..
Nachdem schon seinerzeit das Hinterhaus für Arrestzwecke zurückgekauft worden ist, kann es sich bei den unzureichend gewordenen Localitäten nur um diese und bei den im Sommer 1851 neu projektierten Komplex um den auf den hier gezeigten Fotos vor und während seiner Abtragung im Jahre 1953 zu sehenden, den Rathaushof lange genug verunstalteten, sogenannten alten Gemeindekotter handeln. Fast in Vergessenheit geraten ist, owohl seither keine fünfzig Jahre vergangen sind, daß die für die Ergänzung der Arkadenbögen über dem Kotter notwenig gewesenen Marmorsäulen vom Topitschnig vlg. Schlintl am Sörgerberg gekommen sind. Dort lagerten sie seit einem Stallbrand 1911 gute 40 Jahre, wie gleichfalls mit alten Fotos aus der Hofchronik belegt, bis sie Altbürgermeister Hubert Zankl für seine Rathausverschönerung zu finden wußte. Die Hoftradition weiß zu sagen, daß die Säulen von Unterwuhr, einer kleinen Örtlichkeit zwischen Pörtschach am Berg, wo immerhin einmal ein Kloster entstehen sollte, ober dem einst bedeutenderen Schloß Möderndorf und nahe dem alten Tanzenberg gelegen. Ob die letztliche Herkunft aus einer dieser drei Nachbarorte, aus einem frühen Hausabbruch in St.Veit oder gar aus Virunum direkt stammen, wer will das heute noch wissen. Die Fotos zeigen ein auffälliges Gleichmaß der Werkstücke, die ein Landwirt wohl kaum jemals anfertigen hätte lassen können. Viereckige Basen und Kapitele sind am Hof in Grassendorf verblieben und lagern dort oder wurden in die Stallwand eingemauert. Damit sei den Freunden der Rechtsgeschichte abwechslungsweise auch ein kleiner Beitrag zum Baugeschehen am Rathause dargeboten.
Unruhige Zeiten
Erinnern wir uns kurz, was wir bisher von überfüllten Gefängnissen in St.Veit, im Bezirk, ja bis Graz und Laibach gehört haben und an die Dringlichkeit weitere Arreste im hiesigen Rathaus zu schaffen. Der Grund dafür lag auf der Hand. Es waren ganz offensichtlich immer noch garnicht wenige, die sich bald um die Früchte der 48er Revolution betrogen sahen und die noch gerne eine der staatlichen Macht wenig schmeichelnde Stimmung verbreitet hätten. Allgemeine Vorsicht, zu der ja Bürger, Hausherren und Kaufleute im besonderen neigen, war also auch in St.Veit geboten!
Als es aber Ende des Jahres 1853 hieß „Da hier die Trennung der politischen Verwaltung von der Justizpflege nicht statthaben, auch keine Vermehrung des Personals eintreten wird …. die Amtslokalitäten des gegenwärtigen Bezirks-Collegiatsgerichtes auch für das künftige Bezirksamt genügen werden…..“ (Landesarchiv L.Reg.Präs.730) …. war für die St.Veiter Stadtväter ein stiller Protest insofern beschlossene Sache, als jetzt von einer m i e t e f r e i e n Unterbringung der staatlichen Behörden im Rathaus nicht länger die Rede sein konnte. Lediglich „die Erhaltung des Daches sei Sache der Gemeinde“.
Im Rathaus zählte man zu dieser Zeit 15 Zimmer, 14 Kammern, 2 Speisgewölbe, 2 Küchen und 2 Holzlagen. Nicht ausdrücklich genannt, weil auch längst nicht mehr in Gebrauch, werden die zwei heute noch existierenden unterirdischen, fensterlosen Gewölbe – einmal platzseitig und einmal an der Seite zur Bräuhausgasse – wo bis 1776 (Aufhebung der Folter) wohl die hochnotpeinlichen Verhöre stattgefunden haben, ohne daß allfällige Passanten von den unausbleiblichen Folgen des grausigen Geschehens all zu viel mitbekommen mußten.Von je einem Zimmer für die Gemeinde und die kk Grundentlastungs-Distrikts-Kommission sowie von einem Zimmer, einer Kammer und einer Holzlage für das kk Steueramt abgesehen, bezogen Gericht und Bezirksverwaltung alle übrigen Lokale. Der Mietvertrag vom 9.6.1854 sieht eine Laufzeit von 10 Jahren, eine jährliche Miete von 500 Gulden, zahlbar halbjährlich, und weiters vor, daß der 2. Stock auf Kosten der Gemeinde für den Herrn Bezirkshauptmann anständig bewohnbar hergestellt wird. Im Jahr darauf hört man noch von der Schaffung einer eigenen Grundbuchskanzlei durch Herrn Chiem, bürgerlicher Maurermeister und Hausbesitzer in St.Veit. Zur Erlangung des Auftrages in Gesamthöhe von1200 Gulden (mehr als zwei Jahresmieten!) wird ihm allerdings ein 5%-iger Nachlaß abgepreßt. Zuvor waren aber noch einige Rochaden innerhalb des Hauses und vermutlich wohl zusätzlicher Bauaufwand nötig: Die Räume 13-16 bisher vom Gemeindediener benützt, die Wohnung des Nachtwächters (Top 46 und 47) sowie der Gemeinde-Arrest (Top 25) sollten zur künftigen Wohnung des Amtsdieners werden und dessen bisherige Wohnung (Top 27 und 28) für Zwecke des Grundbuchamtes Verwendung finden.
Das Steueramt
Nicht nur als zeitweiliger Nachbar der Justiz, wohl auch einiger interessanter stadtgeschicht-licher Nebenaspekte wegen, verdient dieses – wenn auch bis heute gleichbleibend beliebte Amt – hier kurze Aufmerksamkeit. Wohl schon vorher am Platze ansässig gewesen, mietet sich das Steueramt im Jänner 1850 für kurze Zeit im sogenannten Bacher´schen Hause, vormals Palais Koller, heute wiederum Sitz der Bezirkshauptmannschaft ein. Nur ein Monat früher, also im Dezember 1849 kam es mit dem gleichnamigen Hausherrn zu einem Mietvertrag zwecks Unterbringung der BH, wir wollen diese ausdrücklich BH1 nennen und dies aus gutem Grund. Wir wissen ja bereits, daß diese BH1 kein langes Leben hatte! Doch wir wollen ja vom Steueramt hören:
In einem Schreiben der Statthalterei Klagenfurt (Landesarchiv 124/XXXVI/261) an den St.Veiter Magistrat vom 25.12.1849 heißt es, daß gemäß einem Protokoll vom 16.10. das Haus 114 des Johann Bacher zur (neuen) Unterbringung des Steueramtslokales vorgesehen sei und zwar dort „wo sich dermalen das T h e a t e r und die B ü h n e befindet“ Die Zahlung der Jahresmiete von 150 Gulden übernimmt der Magistrat so lange bis das Rathaus ausgebaut und das Steueramt endgültig dort untergebracht sein wird. Die Kündigungszeit soll 6 Monate betragen. Dank der Tatsache, daß im Karten- und Pläne-Bestand des Landesarchives Sign. N/86.20 bezughabende Umbaupläne vorhanden sind, wissen wir heute nicht nur, wo 1850 die Steuern eingehoben, sondern auch wo unmittelbar zuvor vermutlich lustigere Stückel gespielt worden sind. Theater und anschließend das Steueramt besetzten jedenfalls die zwei ebenerdigen Räume der heutigen BH links des Vorhauses gegen die Dr.Domenig Gasse hin.
Im September 1851 ist man seitens der Gemeinde so weit, daß die dem Steueramt zugesagten Lokale im Rathaus fertiggestellt sind. Die Steuerleute übersiedeln prompt und siehe da, es gibt gleich Anstände. Man läßt die Räumlichkeiten vom damaligen Baudienst auf ihre Eignung erst prüfen, nachdem man bereits eingezogen war und findet dieselben feucht und finster, Papiergeld und Dokumente würden durch Schimmel Schaden leiden usw. Kostspielige Sanierungen werden für notwendig erachtet und die Gemeindeverwaltung gefragt, ob sie den nicht geringen Aufwand und die Beistellung eines neuen Ofens zu übernehmen bereit sei. Die Ablehnung von Gemeindeseite wird im wesentlichen so begründet, das Steueramt hätte nicht so unmittelbar einziehen müssen, sondern über die sechsmonatige Kündigungsfrist noch im Bacher Hause bleiben können; dann wären die Räume gut ausgetrocknet gewesen. Im übrigen hätte man schon bisher genug Auslagen damit gehabt und sei auch durch die Herstellung der Arreste in Schulden geraten, sodaß man schon hoffen dürfe, für neue Baulichkeiten im Steueramt werde das Ärar selbst aufkommen.
Überfällige Reformen
1868 wird das alte Österreich von Norden und Süden gleichzeitig bedroht. Es kommt zu empfindlichen Gebietsverlusten. Eine Befriedung der Inneren Front ist das Gebot der Stunde. Der Kaiser läßt notgedrungen längst fällige Reformen zu. So nennen wir 1868 das Geburtsjahr unserer heutigen Bezirkshauptmannschaft, also der BH2. Die politische Verwaltung zieht (vermutlich zusammen mit dem Steueramt und dem Herrn Bezirkshauptmann) vom Rathaus aus und landet an der schon bekannten, heute noch gültigen Adresse. Das von nun an selbständige kk Bezirksgericht kann sich dadurch den Forderungen der Zeit gemäß weiterentwickeln und der räumlichen Beengtheit für Jahre entkommen. Die Gerichtsorgani-sation verbessert sich laufend und weil auch immer wieder neue Aufgabenstellungen entstehen, kann man sich den sukzessiven Ausbau des Gerichtes im Rathaus bis zum Ende der Kaiserzeit unschwer vorstellen. Eine Untersuchung der intabulierten Mietverträge (Nachträge) vom 31.1.1885, 11.5.1898 und 11.12.1902 (EZ 919 Kärntner Landtafel), würde genauere Aufschlüsse bringen.
Die manchmal recht dubiosen Vorgänge rund um die ersten Bemühungen für einen Gerichtsneubau in St.Veit von 1907 bis 1915 sind im Stadtarchiv gut dokumentiert. Danach ergeht schon am 8.3.1907 ein Erlaß, in welchem die Gemeinde ersucht wird, einen geeigneten Bauplatz ausfindig zu machen. Die prompte Antwort von Bgm.Spöck ist grundsätzlich positiv, man würde allerdings zuvor gerne wissen, welche Grundstücksgröße man ins Auge zu fassen habe. Zum Ansinnen einer Baukostenbeteiligung schweigt man sich dezent aus. Im April meldet sich das Bezirksgericht schriftlich bei der Gemeinde: „……das gerade in Bau befindliche Gerichtsgebäude in Friesach steht auf einem Grundstück von 1548m2 Größe und das würde in etwa wohl auch für St.Veit gelten und außerdem wolle man wissen wozu die Gemeinde finanziell bereit wäre. Nun werden mehrere Möglichkeiten aufgezeigt teils innerhalb, teils außerhalb der Stadtmauer, aber in Bezug einer geldlichen Verpflichtung ziert man sich immer noch. Eine unruhige Zeit für die St.Veiter Hausherren bricht jetzt an!
Mit Zuschrift vom 21.Mai 1907 verlangt das Oberlandesgerichtspräsidium, die Gemeinde möge sich doch endgültig erklären, aber diese hat es garnicht leicht. Die Einzelinteressen mancher St.Veiter wie die Unmöglichkeit sich auf ungewisse Verpflichtungen für die Zukunft einzulassen, machen Bgm.Spöck das Leben recht schwer.
Der Grundbesitzer, Heinrich Pogatschnig, Lederfabrikant in Villach dem fast die ganze Fläche zwischen heutigem Bezirksgericht, Obermühlbacherstraße und Zenswegerstraße gehört, setzt die Gemeinde mit seiner Bedingung, all dies in Baugründe aufzuparzellieren zusätzlich unter Druck. Als offenkundig wird, daß diese Spekulation aufgehen könnte, kommt es im Mai 1908 zu einem massiven Veto seitens des Verbandes der St.Veiter Hausbesitzer. Diese fürchten nicht ganz zu Unrecht, eine Minderung ihrer eigenen Haus- , Miet- und Grundwerte, wenn nun im Zuge des Gerichtsbaues – zu jener Zeit ganz außerhalb der Stadt – ein neues Siedlungsgebiet entstehen sollte. Sie versäumen auch nicht darauf hinzuweisen, daß der in ihren Augen ungeeignete Platz für ein neues Gerichtsgebäude fern ab dem Verkehr und auch fern der Gasthäuser(!) liegen würde und sich dort möglicherweise bald neue Konkurrenz etablieren könnte. Ihre Eingabe bis zum Justizministerium fruchtet vorerst insoferne nicht, als mit Pogatschnig der Kaufvertrag für das Gerichtsareal und der Grundteilungs-Ausweis mit 18.9.1908 glatt über die Bühne gehen.
Das Rathaus, nach dem Stadtbrand von 1829 sofort sehr aufwendig wiederhergestellt, war nun nach 80 Jahren trotz dazwischenliegener Baumaßnahmen doch wieder stark abgewohnt. Man wußte nicht recht, wie es weitergehen würde und so entschloß man sich 1912/13 noch einmal zu den aller dringendsten Gebäudereparaturen wie teilweise neue Fußböden und Innenfärbelungen. Am 11. Jän. 1914 schreibt die Gemeinde, jetzt bereits unter Bgm. Anton Reichel hochoffiziell an das OLG-Präsidium Graz der „Baugrund sei völlig ungeeignet, es käme viel Feuchtigkeit vom dahinter liegenden Hang etc.etc.“ Es werden die vorhandenen Baupläne erbeten, angeblich andere Plätze gesucht, in Wahrheit aber gezielt verzögert, weil man die mit Gewißheit zu erwartenden hohen Aufschließungskosten nicht mehr zu tragen bereit ist. Auch ein neuerlicher Totalausbau des Rathauses für Zwecke der Justiz wird wohl auch nur zum Schein erwogen, denn schon mit Gutachten vom 23.3.1915 rät Max Schmidt, Stadtbaumeister, Klagenfurt von einem Radikalumbau dringendst ab. Als dann im April 1915 das k.k. Justizministerium ein letztesmal auf Bekanntgabe des endgültigen Bauplatzes drängt, antwortet die Gemeinde, jetzt unter Bgm. Dr.Domenig, mit der Bitte um Nachsicht, es wären viele Gespräche geführt worden, aber es bestünde angesichts der Kriegszeiten wenig Neigung auf seiten der Grund- und Hausbesitzer, und übrigens hielte man jetzt bzw. vor Ende des Krieges die Ausführung eines Neubaues ohnedies für eher unwahrscheinlich……
Der Neuanfang
Mit Ende des 1.Weltkrieges ändert sich vieles, auch in der St.Veiter Stadtverwaltung! Die anschließende Zeit bedeutet den Abschied von Urteilen im Namen seiner Majestät des Kaisers. Von nun an wird im Namen der Republik gehandelt und geurteilt werden. Leopold Polanz, seit 1.August 1920 neuer Bürgermeister und Vertreter der bestimmenden politischen Kraft in der Stadt geht zielstrebig daran, mit der Lösung der Gerichtsfrage und der Übersiedlung der Gemeinde von der bisherigen „Kasern“ (heute Herzog Bernhard Platz ) ins Rathaus auch gleich der großen Wohnungsnot zu steuern. Er betreibt mit Nachdruck seine Ziele, erwirkt am 24.5.1922 ein rechtskräftiges Urteil auf Räumung des Rathauses zum 1.1.1923, und in einem Schreiben vom 30.5.1922 an das neue Justizministerium wird festgehalten, das Gericht könne nur aus Entgegenommen bis zur ehesten Verwirklichung der alten Bauabsicht verbleiben. Zur unentgeltlichen Herstellung des Straßen-, Wasser- und Stromanschlusses des Neubaues sei man aber bereit.
Eine Aufstellung aus dem Jahre 1925, als man endlich mit dem baldigen Umzug ins schon erstehende Gerichtsgebäude rechnen konnte, gibt uns gute Auskunft über die Raum- und Geschäftsverteilung, teilweise auch über vorhandenes Gerichtsinventar jener Zeit und der Jahrzehnte davor. Es gab – teilweise mit Zimmernummer versehen – 1 den Amtsraum des Gerichtsvorstehers, 2 das Zimmer des Richters für Außerstreitsachen, 3 eine Strafabteilung, 4 das Grundbuch, 5 die Gerichtskanzlei für die Herren von 1 und 2 dortselbst vier Schreibtische, ein Schreibpult sowie drei Spucknäpfe für Einlaufstelle, Zustell- und Expeditabteilung, ein Vorzimmer zu 5, sodann (6) Registratur I und II, sieben Arresträume u.a. mit 15 eisernen Bettgestellen, einem Baderaum mit Blechwanne, ein Magazin, eine Waschküche, einen Spazierhof und eine Aufnahmekanzlei. Dies alles in 15 Zimmern des 1. Stockwerkes und teilweise im Parterre. . Die Baupläne aus 1927 mit der Situation davor und danach liegen im Stadtarchiv auf. Der Plan vom Erdgeschoß ist hier wiedergegeben. Insgesamt entstanden jetzt durch Umbau und Aufstockung an der alten Gemeindeadresse in der Kaserngasse (Herzog Bernhard Platz) sechs und im Rathaus durch unzählige Abtrennungen und Neudurchbrüche dreizehn, in der Mehrzahl Kleinstwohnungen mit Küche und Zimmer. Die Liste der Wohnungswerber umfaßte dagegen 44 Familien! Baulich war das fürs ehrwürdige Rathaus ein schwerer Eingriff, politisch aber eine Großtat!
Man kann sich wohl denken, daß das alte Raumangebot der Justiz längst nicht mehr entsprochen hat, denn sonst wäre nicht so hart auf Fertigstellung des Neubaues mit angeschlossenem Gefängnistrakt im Norden der Stadt gewartet worden. Die Freude über das endlich gelungene Werk kommt in einem Aufsatz des berühmten St.Veiter Kunsthistorikers Prof. Karl G i n h a r t – dem man erst kürzlich ein gar kleines Gäßchen widmete – erschienen im gut katholischen Periodikum „Fürs Kärntner Heim“ Jg 1928 Nr.4 so richtig zum Ausdruck. Er lobt darin insbesondere den maßgeblichen Einfluß von Dr. Karl H o l e y , Professor der Technischen Hochschule in Wien. Weniger schmeichelhaft ist seine an gleicher Stelle getroffene Bewertung des 1912 geschaffenen Hauptbahnhofgebäudes, worin er eher ein Kommerzienratsschloß oder eine Sternwarte zu erblicken glaubte. Am 30. Mai 1927 wird das Rathaus in aller Form der Gemeinde übergeben und ab 1. Juni 1927 fungiert das liebe alte Bezirksgericht im neuen, im eigenen Hause.
Vieles wäre zum weiten Weg mit dem ersten Gerichtstag beginnend, über Hofrichter und Landschranne, zu den Stadtrichtern, von diesen zum ersten kk.Bezirksrichter, dem Stuhlrichter unter dem Bezirksamte, dann wieder zum kk. Bezirksrichter usw. aber auch über die staats-anwaltschaftliche Einrichtung (bestehend seit 1873) nachzutragen bzw. zu ergänzen. Doch schließen wir mit der Feststellung ab, daß 1978 die außenliegenden Bezirksgerichte Althofen, Eberstein, Gurk und Friesach mit ihren Grundbüchern aufgelassen und mit dem St.Veiter Gericht vereinigt worden sind, und daß inzwischen das Haus schon wieder aus allen Nähten platzt sodaß es gerade in unseren Tagen einen großzügigen Ausbau erfährt. Dabei geht es vorallem darum, den schon seit langem funktionslos gewordenen, ehemaligen Gefangenentrakt für dringend gebrauchte, zusätzliche Büroräume umzugestalten und schadhaft gewordene Geschoßdecken zu erneuern.
Das Richteramt der Stadt St.Veit hat eine bemerkenswerte und lange Tradition. Es ist heute so stark personell besetzt, wie zu keiner Zeit zuvor. Die Entwicklung dieses Amtes vom deutschen Gewohnheitsrecht hin zum Römischen Recht, die Änderungen der Verfahrensweisen von den peinlichen Verhören zur gewaltlosen Wahrheitsfindung, das zeitweilige Wechselspiel von staatlich beherrschtem und freiem, unabhängigen Richteramt, dies alles aufzuzeigen, kann hier nur als Versuch angesehen werden. Es kann auch niemand sagen, wie sich dieses wichtige Amt in Zukunft weiterentwickeln wird. Als Laie hat man ja manchmal den Eindruck, daß heute schon in Verkehrs- , Wirtschafts- , Finanz- und in vielen anderen komplizierten Belangen richterliche Entscheidung mehr und mehr vom Sachverständigen abhängen. In einigen hundert Jahren wird man diesbezüglich wieder ein bißchen mehr wissen!
Walter Wohlfahrt in „Sankt Veit Kommunal“ Dezember 1999 – März 2000
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